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Einführung der gesplitteten Gebühr beim Abwasserverband Fulda

Fulda. Aufgrund der Rechtsprechung führt der Abwasserverband Fulda, der für die Abwasserentsorgung der Stadt Fulda und den Gemeinden Künzell und Petersberg zuständig ist, zum 01.01.2013 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr ein. Zur Erfassung der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann, wurde in der Zeit vom 05.12.2011 bis zum 13.01.2012 ein Selbstauskunftsverfahren durchgeführt. Die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet habe dazu einen Erfassungsbogen sowie eine Übersichtkarte ihres Grundstückes, in der die aus der Luftbildauswertung erkannten bebauten und befestigten Flächen bereits eingezeichnet sind, erhalten. Sofern die ermittelten Flächen und Flächengrößen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, sind in den Unterlagen, die auf jeden Fall zurückgesendet werden sollen, Ergänzungen und Korrekturen vorzunehmen.

Alle Grundstückseigentümer, die die Selbstauskunftsunterlagen noch nicht überprüft und zurückgesendet haben, werden nochmals um zeitnahe Rücksendung der Unterlagen an den Abwasserverband Fulda gebeten. Sofern die Unterlagen nicht zurückgesendet werden, erfolgt die Gebührenerhebung ab dem Jahr 2013 unter Heranziehung der vorermittelten Angaben, was in vielen Fällen zu einer erhöhten Niederschlagswassergebühr führt. Zum Teil konnten die Selbstauskunftsunterlagen den Grundstückseigentümern noch nicht zugestellt werden, da die vorhandenen Adressangaben nicht zutreffend waren. Diese Grundstückseigentümer, denen die Selbstauskunftsunterlagen nicht vorliegen, werden gebeten, sich mit dem Abwasserverband Fulda in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen und Beratungen erhalten Sie beim Abwasserverband Fulda, Langebrückenstraße 46, 36037 Fulda, unter Telefon-Nummer 0661/8397-0.

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