Hünfeld. Durch die neue Entwässerungssatzung der Stadt Hünfeld haben private Haus- und Grundstückseigentümer eine Sorge weniger: Sie brauchen die vorgeschriebenen Untersuchungen der Dichtigkeit ihrer privaten Kanalhausanschlüsse nicht selbst in Auftrag zu geben und zu finanzieren. Wie der Eigenbetrieb Abwasseranlagen dazu mitteilt, sollen die Untersuchungen durch den Eigenbetrieb vergeben und über einen Zuschlag zu den Gebühren für die insgesamt erschlossenen Grundstücksflächen in Höhe von 3 Cent je Quadratmeter finanziert werden. Die Konzeption war auch in der gemeinsamen Sitzung aller Ortsbeiräte vorgestellt worden. Dort bezeichnete ein Ortsbeiratsmitglied die Hünfelder Regelung als „sehr komfortabel“ für die Grundstückseigentümer.
Grundlage für die Pflicht ist die neue Eigenkontrollverordnung in Hessen, die nach Vorgaben der Wasserhaushaltsgesetze bereits im August 2010 in Kraft getreten ist. Nach dieser Verordnung müssen private Haus- und Grundstückseigentümer ihre Kanalhausanschlussleitungen bis 2024 durch autorisierte Firmen und Ingenieurbüros überprüfen lassen und dies den zuständigen Behörden nachweisen. Grundsätzlich bestanden verschiedene Möglichkeiten, dieser gesetzlichen Vorgabe Rechnung zu tragen. Entweder hätten die Grundstückseigentümer per Bescheid aufgefordert werden können, innerhalb einer bestimmten Frist diese Untersuchung vornehmen zu lassen und diese dem Eigenbetrieb vorzulegen.
Eine weitere Alternative hätte darin bestanden, dass der Eigenbetrieb diese Untersuchungen beauftragt hätte und den Grundstückseigentümern unmittelbar in Rechnung gestellt hätte. Die Lösung, die nun in Hünfeld umgesetzt wird und von der Hünfelder Stadtverordnetenversammlung gebilligt wurde, sieht demgegenüber vor, dass der Eigenbetrieb in jährlichen Ausschreibungen bis 2024 diese Untersuchungen für einzelne Bereiche im gesamten Stadtgebiet beauftragt und über die Solidargemeinschaft aller Gebührenzahler finanziert. Die Satzung sieht vor, dass Hausanschlüsse bis zu einer Länge von 50 m bei erschlossenen Privatgrundstücken von bis zu rund 1.800 m² untersucht werden.
Für jede 300 m² zusätzliche erschlossene Fläche, für die Grundgebühren gezahlt werden, verlängert sich die gebührenfinanzierte Untersuchung um weitere 10 m. Die Grundstückseigentümer erhalten nach der Untersuchung, sofern dabei Mängel festgestellt wurden, nicht nur einen Untersuchungsbericht, sondern auch eine Empfehlung für die mögliche Sanierung. In vielen Fällen lassen sich Schäden wie Risse, undichte Anschlüsse in sogenannten Inliner-Verfahren beheben. Dazu wird von innen ein Schlauch in das Kanalsystem eingeführt und an den Rohrwandungen verpresst und verklebt, damit die Kanäle standsicher und dicht werden. Nur wo Verfahren in geschlossener Bauweise nicht möglich ist, müssen die Kanalgräben geöffnet und die Schäden in offener Bauweise saniert werden.
Durch diese Satzungsregelung soll nach Angaben des Eigenbetriebs verhindert werden, dass Grundstückseigentümer erst zeitlich auf den „letzten Drücker“ die Untersuchungen in Auftrag geben, wenn angesichts der Vielzahl notwendiger Untersuchungen möglicherweise bei den Fachunternehmen keine Kapazitäten oder nur noch zu völlig überteuerten Preisen zur Verfügung stehen. Dies entspricht auch den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, die ein jährliches Untersuchungskontingent bis 2024 vorsehen.
Außerdem will der Eigenbetrieb damit vermeiden, dass Haus- und Grundstückseigentümer in die Fänge unseriöser Anbieter geraten, vor denen in den letzten Monaten in zahlreichen Fernseh- und Presseveröffentlichungen gewarnt hatten. Diese Anbieter verfügen teilweise nicht über die vorgeschriebene Qualifikation oder bieten diese Leistungen weit überteuert an. Durch die gemeinsame Ausschreibung dieser Leistungen für viele Grundstücke hofft der Eigenbetrieb auch günstige Preise erzielen und die Untersuchungen bis zum Jahr 2024 gleichmäßig verteilen zu können.