Fulda. Das Bundesprojekt „Perspektive 50plus“ lässt den teilnehmenden Regionen die Freiheit, ganz speziell auf die Region abgestimmte Ideen und Konzepte auszuprobieren und erfolgreich umzusetzen. Im Landkreis Fulda, mit seiner Vielzahl an kleinen und mittleren Unternehmen, hat es sich als erfolgreich erwiesen, Qualifizierungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen durchzuführen. So wurde die „Qualifizierungspartnerschaft“ entwickelt und schon in den Arbeitsfeldern: Pflege, Betreuung, Einzelhandel, Metall, Baudekoration, Metallverarbeitung erfolgreich für die Unternehmen und die Arbeitsuchenden umgesetzt.
Die „Qualifizierungspartnerschaft“ ist ein Förderbaustein der sich an einen oder mehrere Arbeitgeber richtet, die einen Arbeitskräftebedarf auf einem bestimmten Arbeitsgebiet oder in einem Tätigkeitsfeld haben. In enger Abstimmung zwischen dem Amt für Arbeit &Soziales vom Landkreis Fulda und interessierten Arbeitgebern wird ein individuelles Qualifizierungskonzept entwickelt und anschließend eine Qualifizierung am zukünftigen Arbeitsplatz durchgeführt. Geeigneten Teilnehmern werden so berufliche Inhalte und betriebsspezifische Anforderungen des zukünftigen Aufgabengebiets praxisorientiert vermittelt.
Vorteile sind:
- Den Arbeitgebern stehen Bewerber zur Verfügung, welche auf die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes abgestimmte Qualifikationen erworben haben.
- Die Bewerber kennen den betrieblichen Ablauf und sind sofort produktiv einzusetzen.
- Die Leistungen der Bewerber sind bekannt und der Arbeitgeber kann aus einem Pool qualifizierter Bewerber kostengünstig und risikominimiert aussuchen.
Betriebe und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Städte und Gemeinden sowie sonstiger Einrichtungen wie Kirchen, Verbände oder gemeinnützige Vereine erfüllen meist die Fördervoraussetzungen, wenn die „Qualifizierungspartnerschaft“ auf einen konkreten Stellenbedarf ausgerichtet ist. Der Zuwendungsempfänger/Arbeitgeber erklärt sich vor Beginn der Qualifizierung bereit, bei Eignung Teilnehmer der Qualifizierungsmaßnahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Damit die Förderung erfolgen kann, muss im Rahmen des sich anschließenden Beschäftigungsverhältnisses ein tariflicher oder ortsüblicher Stundenlohn gezahlt werden. Grundsätzlich entscheidet das Amt für Arbeit & Soziales, ob die „Qualifizierungspartnerschaft“ aufgrund der Einschätzung der Zielerreichung gefördert wird. Die regionalen Aktivierungs- und Qualifizierungsstrategien haben einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation im Landkreis Fulda geleistet.
Bei Interesse an einer Zusammenarbeit melden Sie sich bitte bei Karl Wiegard (Foto), Projektleiter Qualifizierung im Projekt „Perspektive 50plus.“ Telefon: 0661 – 933 69 75, E mail: k.wiegard@t-online.de