Hofbieber. Sowohl gewerbliche als auch private Vermieter stoßen oft bei der Ausrichtung ihrer Tätigkeit an den Punkt, an dem sich die Frage stellt, wie weit gehen eigentlich meine Rechte und Pflichten als touristische Dienstleister. Es ist also wichtig zu wissen, was es alles zu beachten gilt, von der Gestaltung der Speisekarte über Werbung – auch im Internet – bis hin zur Abrechnung eines Ferienaufenthaltes. Kurz gesagt, es geht um die rechtlichen Grundlagen und das aktuelle Reiserecht. Elke Schönborn, Dipl. Betriebswirtin (FH), von der Firma “Steinbach & Friends” aus Bad Dürrheim informierte über alle wichtigen Bereiche zu diesem vielseitigen Thema. Sie gab viele hilfreiche Tipps und konkrete Hinweise für die Praxis, die von den anwesenden Vermietern dankend angenommen wurden.
Zu diesem Seminar, in den vergangenen Tagen in Hofbieber, hatte die Touristische Arbeitsgemeinschaft (TAG) „Die Rhöner“, mit ihrem Mitgliedsorten Ebersburg, Ehrenberg, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Poppenhausen und Tann, private und gewerbliche Vermieter aus der hessischen Rhön eingeladen. Die Veranstaltung war in zwei Gruppen mit 20 Teilnehmern im gewerblichen und knapp 30 Teilnehmern im privaten Bereich aufgeteilt. Über diese gute Resonanz freute sich Bürgermeister Marcus Schafft (Hofbieber), der eingangs die Teilnehmer sowie die verantwortlichen Leiter/innen der Tourist-Informationen im Namen der TAG begrüßen konnte.
Die allgemeine Meinung der teilnehmenden Betriebe war sehr positiv und bestätigtete, dass das Seminar sehr praxisorientiert und durchweg interessant angelegt war. Ausgehend von Gastaufnahmeverträgen über die Themen Online-Buchbarkeit und W-LAN, Preisangaben, Werbung und Pauschalangebote bis hin zu Versicherungen, Hygienevorschriften und Gästebeförderung wurde hier sehr umfangreich informiert und nachgefragt. Auf Grund der sehr positiven Resonanz bei den Teilnehmern dieser im zweiten Jahr durchgeführten Veranstaltung wollen die Verantwortlichen der TAG „Die Rhöner“ auch im kommenden Jahr die Seminarreihe für touristische Gastgeber weiterführen.

