Hünfeld. Verkaufsstellen müssen am Gründonnerstag bereits abends um 20 Uhr schließen. Am Karfreitag besteht ein generelles Tanzverbot bis 24 Uhr sowie ein Verbot für öffentliche Sportveranstaltungen. Bereits am Gründonnerstag gilt ab 4 Uhr in der Früh das generelle Tanzverbot. Am Karfreitag darf von 17 bis 24 Uhr nicht getanzt werden. Auf diese Regelung des Hessischen Feiertagsgesetzes weist die Ordnungsbehörde der Stadt Hünfeld hin. Auch für Ostersonntag und Ostermontag gibt es Einschränkungen. An diesen beiden Feiertagen dürfen jeweils von 4 Uhr in der Früh bis 12 Uhr mittags weder Sport- noch Tanzveranstaltungen stattfinden.
Tanzverbot am Karfreitag – Geschäfte am Gründonnerstag ab 20 Uhr geschlossen
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