Fulda. Das Land Hessen stellt für Menschen mit Behinderungen auch im Jahr 2010 wieder Fördermittel bereit, damit diese eine angemessene Wohnraumversorgung erhalten. Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen können. Weiterhin sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Für vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnungen wird ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent gewährt, wobei Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit förderungsfähig sind und Maßnahmen unter 1.000 Euro nicht gefördert werden. Die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur angemessenen Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen kann im Einzelfall auch durch zinsgünstige Darlehen unterstützt werden.
Anmeldeschluss ist der 1. März 2010. Die genauen Förderrichtlinien sowie die Anmeldungsvordrucke können für Antragsteller aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden beim Fachdienst Bauen und Wohnen des Landkreises Fulda, Herrn Möller, Telefon (0661) 6006-322, angefordert werden.