Fulda. Die Winterzeit ist bekanntlich eine schlechte Zeit für witterungsabhängige Branchen. Kein Grund, seine Mitarbeiter im Regen stehen zu lassen, denn die Agentur für Arbeit Fulda zahlt Zuschüsse und saisonales Kurzarbeitergeld. Witterungsabhängige Branchen sind unter anderem das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk oder auch der Garten- und Landschaftsbau und der Gerüstbau. Diese stehen jetzt vor einer besonderen Herausforderung.
Um zu verhindern, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer arbeitslos melden müssen, wurde vor einigen Jahren das Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Damit kann die Beschäftigung von gewerblichen Mitarbeitern in der Schlechtwetterphase vom 1. Dezember bis 31. März gesichert werden und Unternehmen können mit ihrem eingearbeiteten Personal bei besserem Wetter oder Auf-tragseingang sofort wieder die Arbeit aufnehmen.
Ein Versand der Antragsunterlagen auf dem Postwege an alle Betriebe des Baugewerbes entfällt aus organisatorischen Gründen in diesem Jahr. Ein informatives Merkblatt steht zum Download zur Verfügung unter www.arbeitsagentur.de -> Unternehmen/FinanzielleHilfen/Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld.
Betriebe ohne die Möglichkeit des Internetzugriffs können die erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit Fulda unter 0661/17-393 und 17-230 oder per E-Mail unter fulda.arbeitgeber-traeger@arbeitsagentur.de) anfordern. Sollte im Betrieb ein nicht nur witterungsbedingter Arbeitsausfall vorliegen, ist eine entsprechende Erstanzeige im Verlauf des jeweiligen Ausfallmonats zu stellen.