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Dr. Norbert Herr (MdL) zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Fulda. Unverständnis äußert der CDU – Landtagsabgeordnete Dr. Norbert Herr über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der glaubt im Aufhängen von Kruzifixen in Italien einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention erkennen zu können. Geklagt hatte eine Italienerin, deren Kindern eine staatliche Schule mit Kreuzen in jedem Klassenzimmer besuchten. Die Italienerin erhielt darüber hinaus noch 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Ähnliche Urteile über das Kreuz gab es auch bei uns. Dennoch sieht der Landtagsabgeordnete in der Entscheidung des EGMR ein klassisches Fehlurteil. Für ihn habe das Kreuz nicht nur eine religiöse Bedeutung, es verkörpere auch die abendländische Tradition und sei Teil unserer Kultur. „Das Kreuzzeichen ist ein sichtbares Symbol einer klaren Wertorientierung. Nämlich dem Schutz der Würde aller Menschen, egal welcher Herkunft, welchen Geschlechts oder welcher religiöser Herkunft“, betonte der bekennende Katholik.

Das Argument der weltanschaulichen Neutralität der öffentlichen Schulen überzeugt den CDU  – Politiker nicht. Es weise einen falschen Weg, der leicht in der Diskriminierung christlicher Glaubensinhalte münde. Schon gar nicht passe es zusammen, wenn in Berlin aufgrund eines Gerichtsurteils die Einrichtung eines Gebetsraumes für islamische Schüler gefordert werde, gleichzeitig aber Kreuzzeichen aus den Klassenzimmern zu entfernen seien. „Wir dürfen nicht aufgrund einer falsch verstandenen und vorauseilenden Toleranz gegenüber dem Islam, unsere christlichen – abendländischen Wurzeln verleugnen.“

Ein solches Urteil sei Wasser auf die Mühlen derer, die konfessionsgebundenen Religionsunterricht am liebsten abschaffen möchten. In Hessen besitze er zwar Verfas-sungsrang, kritische Töne seien bei der FDP aber dennoch vernehmbar. In den Koalitionsvereinbarungen freilich sei deren Beibehaltung beschlossen. Der Religionsunterricht genieße im übrigen Verfassungsrang.

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