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Jugendlichen mit massiven Problemen durch fachliche Vernetzung effektiv helfen

091118_VernetzungVogelsberg. Viele Jugendliche haben Probleme – in der Schule, im Elternhaus, in Beziehungen, durch schädigende Verhaltensweisen. Wo es viele Probleme gibt, da braucht es komplexe Antworten; am besten Antworten und Maßnahmen, die gut aufeinander abgestimmt sind und den Jugendlichen – auch für diesen selbst nachvollziehbar – den größten Nutzen bringen.

„Fallbezogene Kooperation“ nennen das die Fachleute. Über 70 Pädagogen, Psychologen, Sozialpädagogen und Verwaltungsfachleute diskutierten vor Kurzem im Vogelsberger Kreishaus über den richtigen Weg, die Kooperation von Jugendamt, Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen noch weiter zu verbessern. Der Workshop wurde moderiert von Harald Finke von der Vogelsberg Consult GmbH.

Wie schon bei ähnlichen Vereinbarungen in den Bereichen Erwachsenen- und Jugendpsychiatrie setzt der Vogelsbergkreis erneut hessenweit neue Maßstäbe mit einem Koordinationskonzept, das sich gegenwärtig in einer Erprobungsphase befindet. Übereinstimmend sprechen die Fachleute bereits jetzt von einem „Höchstmaß an Koordination“ – immer den betroffenen jungen Mensch im Blick.

Und genau der soll in seiner Rolle im Hilfeprozess aufgewertet werden, denn um ihn geht es ja. Auch die Eltern sollen immer verlässlich einbezogen sein. Das bedeutet: die Fachleute reden nicht (und dies womöglich noch getrennt voneinander) über den Jugendlichen, sondern sie reden mit dem Jugendlichen über die nächsten Schritte im Hilfeprozess. Das Konzept setzt gezielt auf die Mitwirkung des Betroffenen. Er ist in diesem Verständnis nicht Empfänger einer Leistung, sondern letztlich der entscheidende Akteur.

Mit dem Verfahren der verlässlichen und stetigen Abstimmung wird nun schon seit etwa anderthalb Jahren gearbeitet, berichtet Jugendamtsleiterin Dagmar Scherer. Der Workshop sollte vor allem dazu beitragen herauszufinden, ob die Abläufe und Verabredungen in diesem Probelauf richtig sind, ob sie wirksam waren und ob sie eingehalten wurden.

Wie in ähnlichen sozialpädagogischen Bereichen auch, spielt die „Fallkonferenz“ eine wichtige Rolle. Hier laufen alle aktuellen Erkenntnisse zusammen – und vor allem die Wünsche und Möglichkeiten des Betroffenen, selbstverständlich unter seiner eigenen Mitwirkung. „Ziele der Fallkonferenz sind die Entwicklung eines gemeinsamen Fallverständnisses, ein möglichst gleicher Informationsstand und die Erarbeitung gemeinsamer Lösungsschritte.“

So steht es in der Handreichung, die seit Frühjahr 2008 bereits in der Praxis angewendet wird und überwiegend gut funktioniert. Eine besondere Rolle in der Kooperation haben die Abteilungen für Erziehungshilfe, die es an sieben Schulen des Vogelsbergkreises gibt. Sie sind oft die ersten Anlaufstellen für Jugendliche, Lehrer und Eltern, wenn es erheblichen Handlungsdruck gibt.

Die angestrebte Vereinbarung ist Wunsch des Landrats, des Staatlichen Schulamts und der Arbeitsgemeinschaft 78. Der Paragraf 78 des Achten Sozialgesetzbuches sagt: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“

Eingeladen zu der Veranstaltung im Kreishaus hatten Carmen Adenaw vom Staatlichen Schulamt und Anja Nitz (Violeta GmbH), für die  Unterarbeitsgruppe Kooperation Schule/Jugendhilfe in der AG 78. Demnächst wollen die Beteiligten zu dieser nunmehr erprobten Vorgehensweise einen Vertrag unterzeichnen.

Foto: Pressestelle Vogelsbergkreis

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