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Fördermittel für Bauvorhaben – Anmeldungen bis 31. Januar 2010

Fulda. Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung besteht auch im Jahre 2010 die Möglichkeit, Darlehen aus dem Sondervermögen „Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“ für die Förderung des Mietwohnungsbaus zu beantragen. Fördermittel werden für Bauvorhaben bereitgestellt, wenn es auf Grund der örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse einen nachhaltigen Bedarf gibt. Dieser Bedarf ist durch eine Stellungnahme der Gemeinde/Stadt, insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppe, für die neuer Wohnraum errichtet wird, zu begründen.
Die Förderung von Neubauten und baulicher Veränderungen an vorhandenen Gebäuden mit vergleichbarem Kostenaufwand besteht aus Darlehen mit einem Zinssatz von 0,9 Prozent auf 20 Jahre fest bei einprozentiger Tilgung. Die Höhe beträgt in der Regel 900 Euro je Quadratmeter förderfähige Wohnfläche. Wird eine rollstuhlgerechte Wohnung geschaffen, erhöht sich das Darlehen um 95 Euro je Quadratmeter. Eine 60 Quadratmeter große Wohnung kann mit 59.700 Euro gefördert werden. Die Mitförderung der Kommune mit 10.000 Euro je Wohneinheit ist Voraussetzung.

Die Wohnungen müssen für die Dauer von 20 Jahren an Wohnungssuchende vermietet werden, die eine Wohnberechtigungsbescheinigung besitzen. Anmeldungen sind über die jeweilige Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung des Bauortes an den Landkreis Fulda zu richten. Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2010. Wenn Fragen in Zusammenhang mit den Richtlinien auftreten, steht zu deren Beantwortung der Fachdienst Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Fulda, Herr Möller (Telefon 0661/6006-322), gerne zur Verfügung.

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