Wiesbaden.Das Land Hessen hat mit den Gewerkschaften ein neues hessenspezifisches Tarifrecht vereinbart. Damit wird es möglich, mit flexiblen Arbeitszeiten auf spezielle Erfordernisse zu reagieren, es wird eine leistungsorientierte Vergütung erfolgen und eine Kinderkomponente eingeführt, die finanzielle Vorteile für Familien bringt. Außerdem beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 40 Stunden für die Angestellten und Arbeiter (zukünftig Beschäftige genannt). „Die rund 50.000 Arbeiter und Angestellten des Landes erhalten einen ‚Tarifvertrag-Hessen`, der zeigt, dass sich die Loslösung von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowohl für die Beschäftigten als auch für die Landesregierung gelohnt hat“, sagte Innenminister Volker Bouffier bei der Unterzeichnung des Vertragswerks im Landtag. Der Tarifvertrag Hessen tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
„Wir haben ein neues, modernes Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen geschaffen. Es löst das seit Jahrzehnten geltende bisherige Manteltarifrecht – insbesondere den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) – ab“, erläuterte Bouffier.
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
In Hessen beträgt ab dem Jahr 2010 für die Angestellten und Arbeiter die regelmäßige Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche. „Es lag uns viel daran, dass wir in Sachen Wochenarbeitszeit zu einer einheitlichen und zeitgemäßen Regelung kommen, die für die Bürgerinnen und Bürger mehr Dienstleistung und Service bedeutet“, sagte Bouffier. Gleichzeitig wurden sozial ausgewogene Ausnahmen für besonders Belastete und Ältere vereinbart. Für Beschäftigte in Berufen, die besonders belastend sind (z.B. Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten) und für ältere Beschäftigte ab dem 58. Lebensjahr, die bisher 38,5 Stunden arbeiteten, verbleibt es bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 38,5 Stunden in der Woche.
Ferner gibt es eine Übergangsregelung für diejenigen, die bisher 38,5 Stunden wöchentlich arbeiten und nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen: sie erhalten als Ausgleich in den Jahren 2010 und 2011 für die Arbeitszeitverlängerung drei freie Tage pro Jahr. Erst danach beträgt ihre regelmäßige Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche.
Das neue Tarifrecht ist leistungsorientierter. „Die Vergütung beispielsweise erfolgt nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach der Berufserfahrung“, so Bouffier. Zur Leistungsausrichtung des neuen Tarifrechts gehören ferner die neuen Instrumente der Vergabe von Führungspositionen auf Probe und auf Zeit.
„Mit dem neuen Tarifrecht wird eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ermöglicht. Damit können Dienststellen flexibler auf betriebliche Erfordernisse reagieren“, betonte der Minister.
„Besonders freue ich mich, dass es gelungen ist, einen weiteren wichtigen Punkt zu vereinbaren, den es so nur in Hessen gibt, nämlich die Kinderzulage. In Hessen erhalten Beschäftigte für jedes neugeborene Kind eine Kinderzulage von 100 Euro und ab dem dritten Kind 153,05 Euro“, sagte Bouffier. In der TdL gibt es diese Komponente nicht.
Bouffier erinnerte daran, dass ein ganz wesentlicher Teil des Verhandlungsergebnisses vom März bereits durch Abschluss des „Tarifvertrag Einkommensverbesserungen Hessen 2009/2010 vom 28. März 2009“ umgesetzt sei. Die Einkommensverbesserungen für die Tarifangestellten und Arbeiter im Landesdienst beinhalteten eine Einmalzahlung über 500 Euro, eine lineare Einkommensverbesserung von 3 Prozent ab 1. April 2009 sowie eine weitere lineare Einkommensverbesserung für alle Beschäftigten von 1,2 Prozent ab 1. März 2010.
„In dem neuen Tarifrecht fließen sinnvolle Tarifregelungen aus den Reformtarifverträgen anderer öffentlicher Arbeitgeber und hessenspezifische Besonderheiten zusammen. Das wäre bei einem Verbleib des Landes Hessen in der TdL nicht möglich gewesen“, sagte Bouffier abschließend. Damit sei eine gute Grundlage geschaffen, auf der im Interesse aller das hessische Tarifrecht weiterentwickelt werden könne. „Ich bin sicher, dass wir mit diesem hessischen Vertrag ein tarifliches Grundwerk haben, das es uns wechselseitig ermöglicht, auch neue Fragen aufzunehmen. Diese hessenspezifische Lösung beendet zudem die Debatte um eine Rückkehr des Landes in die TdL“, so Bouffier abschließend.