Fulda. Gute Nachrichten für die Tarifkunden in der Grundversorgung der Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH und ihres Schwesterunternehmens, der Gas- und Wasserversorgung Osthessen GmbH: Vor dem Winterbeginn senkt das Unternehmen zum 1. November erneut die Preise, und zwar diesmal um 0,2 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) oder durchschnittlich ca. 4 Prozent. Den reduzierten Preis garantieren beide GWVs bis zum Ende des Winters, mindestens bis zum 31. März 2010.
Weitergabe der gesunkenen Gaspreise an den Kunden
Dies ist bereits die zweite Preissenkung für Erdgas im laufenden Jahr. Zum 1. März 2009 – und damit noch während der Heizperiode 2008/09 – hatte die GWV die Tarifpreise für Erdgas bereits um 1,75 Cent netto (2,08 Cent brutto) pro Kilowattstunde gesenkt. Diese sehr frühzeitige und durchschlagene Preissenkung um ca. 25 Prozent fand damals deutschlandweit Beachtung.
GWV-Geschäftsführer Dr. Peter Szepanek: „Wir haben nach der Preissenkung zu Jahresbeginn versprochen, die Erdgaspreise in diesem Jahr nicht mehr anzuheben. Dieses Versprechen werden wir nicht nur halten, sondern senken die Tarifpreise jetzt zum 1. November sogar noch einmal. Beide GWVs geben damit die Vorteile aus gesunkenen Einkaufspreisen in vollem Umfang an ihre Kunden weiter.“
Grundversorgungstarife noch unter dem Preisniveau von Anfang 2006
Insgesamt hat die GWV damit die Preise in diesem Jahr um 1,95 Cent netto (2,32 Cent brutto) pro kWh gesenkt. Ein Modellkunde mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh spart somit auf 12 Monate hochgerechnet rund 464 Euro gegenüber dem Preisniveau vom November 2008.
Damit sind diese Erdgaspreise in Osthessen wieder niedriger als Anfang 2006.
Szepanek: „Auch weiterhin werden wir alles daran setzen, trotz schwieriger Rahmenbedingungen an den Weltenergiemärkten bestmögliche Konditionen für unsere Kunden zu erreichen. Dazu garantieren wir Verlässlichkeit: hohe Versorgungssicherheit und Servicebereitschaft rund um die Uhr.“
Das Unternehmen weist seine Kunden in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Zur Erleichterung der tagesgenauen Abgrenzung des Gasverbrauchs kann man der GWV zum Stichtag 31.10.2009 (bis spätestens 13.11.2009) den Zählerstand melden. Bei Kunden, die sich diese Mühe sparen wollen, kommt das übliche Wichtungsverfahren zur Anwendung.