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Jugend malt – ein Wettbewerb des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für Kinder und Jugendliche

Fulda. Jugend malt ist ein Wettbewerb des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren, welcher von der Kinder-Akademie Fulda im Jahr 2009 unter dem Thema “Der hessische Löwe” durchgeführt wird.

Kreativität gefragt

„Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde (Blätterkrone) aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten (im Wechsel).“ So lautet die offizielle Beschreibung des hessischen Landeswappens. Aber, was hat ein Löwe mit Hessen zu tun? Wie würdet ihr ihn aussehen lassen, wenn ihr ihm eine neue Gestalt geben könntet?

Der landesweite Wettbewerb „Jugend malt“ fordert alle Jungen und Mädchen zwischen 6 und 16 Jahren zur künstlerischen Auseinandersetzung mit dem hessischen Wappen auf und bittet um Einsendung bis zum: 30. September 2009 (Einsendeschluss)

Die Bewertung erfolgt in drei Altersgruppen:

– 6 bis 8 Jahre
– 9 bis 12 Jahre
– 13 bis 16 Jahre

In jeder Bewertungsgruppe werden 5 Gewinner ermittelt.

Die Einsendungen sind zu richten an:

Kinder-Akademie Fulda
Stichwort: “Jugend malt”
Mehlerstraße 4
D-36043 Fulda

Die prämierten Werke und eine Auswahl der eingesandten Beiträge werden in einer Ausstellung präsentiert. Bei der Ausstellungseröffnung findet die Auszeichnung der Preisträger mit einer Urkunde vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst voraussichtlich im Hessischen Landtag statt.

Teilnahmebedingungen (bitte unbedingt beachten!)

Teilnehmen können Kinder und Jugendliche aus Hessen zwischen 6 und 16 Jahren.
Jeder Teilnehmer kann höchstens zwei Werke einreichen.
In die Bewertung durch die Jury kommen Werke nur unter folgenden Voraussetzungen:

a) Auf der Rückseite jedes Bildes müssen vermerkt sein:
– bei Einzelteilnehmern:
Name, Vorname, Telefon und Alter (…..Jahre! Nicht Geburtsdatum!), Vollständige Adresse

-  bei Schulklassen und anderen Gruppen:
Die Angabe der Klasse mit dem Stempel der Schulanschrift
bzw. der Anschrift der Einrichtung

b) Die Bilder müssen ausreichend frankiert sein,

c) fachgerecht vorbehandelt sein,
(z.B.: Pastellkreidebilder oder Kohlezeichnungen müssen fixiert sein,
die Bilder dürfen nicht laminiert sein!)

d) fachgerecht verpackt sein. (nicht gerollt oder geknickt!)

Eine Rücksendung der Werke erfolgt nur, wenn dafür bei der Einsendung ausreichend Rückporto in Briefmarken beigefügt wurde.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erwirbt mit der Einsendung Veröffentlichungsrechte an den Werken, die sich auf Plakate, Faltblätter, etc. im Zusammenhang mit dem Wettbewerb beschränken.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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