Written by 21:10 Alle Nachrichten

Neue Vorschriften für 2018: Das ändert sich für Autofahrer

Laut der Jahresbilanz des Kraftfahrt-Bundesamtes belief sich der Fahrzeugbestand am 1. Januar 2018 auf insgesamt 63,7 Millionen zugelassene Fahrzeuge; hierfür wurden sowohl Kraftfahrzeuge als auch Anhänger gezählt. 46,5 Millionen der zugelassenen Fahrzeuge sind demnach Personenkraftwagen. Und für die Halter dieser Fahrzeuge treten im Jahr 2018 neue Gesetze und Vorschriften in Kraft.

Gesetze und Verordnungen rund um das Autofahren sollen den Straßenverkehr sicherer machen und im Fall der Fälle Leben retten. Ein Beispiel hierfür ist etwa das Handyverbot am Steuer, das sowohl für Auto- als auch für Radfahrer gilt. Wie dieser Ratgeber erklärt, gilt am Steuer grundsätzlich ein Handyverbot; wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Befindet sich das Handy jedoch in einer entsprechenden Freisprechhalterung, kann es beispielsweise als Navigationssystem verwendet werden. Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass der Fahrer den Blick von der Straße abwendet. Denn schaut er bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auch nur zwei Sekunden lang auf das Handy, legt er dabei eine Strecke von 30 Metern im Blindflug zurück.

Doch nicht nur das Verhalten am Steuer, auch die Fahrzeugausstattung ist detailliert geregelt. Beispielsweise trat am 1. Januar 2018 ein neues Gesetz zur Bereifung von Fahrzeugen in Kraft. Seit dem Jahreswechsel dürfen Händler nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol, einer Schneeflocke, verkaufen. Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung, bei denen es sich im Prinzip um Winterreifen handelt, die auch in den Sommermonaten verwendet werden können, reichen nun nicht mehr aus. Vor 2018 erworbene Reifen können aber noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Mit einem Bußgeld muss in Zukunft nicht mehr nur der Autofahrer, sondern auch der Fahrzeughalter rechnen, wenn dieser eine Fahrt mit Sommerreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifenglätte zulässt.

Ab dem 1. April 2018 müssen Neuwagen zudem mit dem sogenannten eCall-System ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Notrufsystem, bestehend aus einem GPS-Sender und einer Mobilfunkeinheit. Bei einem Unfall leitet es die Standortdaten automatisch an die Rettungsleitstelle weiter; der Fahrer kann überdies per Knopfdruck selbst Hilfe anfordern. Der Gesetzgeber erhofft sich von diesem System, dass die Einsatzkräfte schneller an den Unfallort gelangen – vor allem in ländlichen Regionen, in denen wenig Verkehrsaufkommen herrscht.

Viele Fahrzeughalter müssen sich außerdem auf eine höhere Kfz-Steuer einstellen. Ab dem 1. September 2018 wird bei neu zugelassenen Personenkraftwagen der CO2-Ausstoß nicht mehr durch das NEFZ-Verfahren berechnet, sondern mithilfe des sogenannten WLTP-Verfahrens. Dieses strengere Messverfahren wird bei vielen Fahrzeugmodellen realistischere, aber auch höhere Verbrauchswerte und CO2-Emissionen ergeben. Da Letztere ein wesentlicher Faktor zur Berechnung der individuellen Kfz-Steuer sind, werden viele Fahrzeughalter mit höheren Beiträgen rechnen müssen.


Bildrechte: Flickr Driver Karel Macalik CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Visited 1 times, 1 visit(s) today
Close