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LANDKREIS FULDA, 02.02.2018 – Die novellierte Düngeverordnung stellt neue Anforderungen an die Landwirte.

So muss seit Beginn dieses Jahres vor jeder Düngemaßnahme der Düngebedarf der angebauten Kultur und des Grünlands über ein festgelegtes Verfahren ermittelt und dokumentiert werden. Neben dem Bedarf der Kulturpflanzen sind unter Berücksichtigung des betrieblichen Ertragsniveaus auch die organische Düngung des Vorjahres sowie der aktuelle Stickstoffwert des Bodens in die Berechnung einzubeziehen.

Um die für die Düngebedarfsermittlung erforderlichen Schritte und Werkzeuge vorzustellen sowie die neuen Vorgaben zur Bilanzierung der Nährstoffe nach Abschluss des Erntejahres und weitere Neuerungen zu erläutern, führen der Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld, der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen und der Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Fulda am Donnerstag, 15. Februar, im Landhotel Imhof in Rommerz, am Dienstag, 20. Februar, im Gasthaus Möller in Kirchhasel sowie am Donnerstag, 22. Februar, in der Gaststätte „Zum Grünen Baum“ in Margretenhaun jeweils um 19.30 Uhr gemeinsame Informationsveranstaltungen durch, zu der alle Agrarantragsteller eingeladen sind. In gewohnter Weise wird auch auf aktuelle Entwicklungen in der Agrarpolitik eingegangen. Hier kommt insbesondere durch Änderungen beim Greening Neues auf die Landwirte zu.

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