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Zuschüsse für behindertengerechten Umbau

Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landschaft und Verbraucherschutz mitteilt, stehen weiterhin Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Danach können von Eigentümern oder Angehörigen bewohnte Wohnungen mit einem Zuschuss von 50 Prozent bis zu Gesamtkosten von 25.000 Euro je Wohnung gefördert werden. Für den Umbau beziehungsweise Einbau eines Bads und einer Küche werden bis zu 5.000 Euro, für einen Lift oder Aufzug 6.000 Euro sowie für alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 Euro bereitgestellt. Es können aber nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Auskünfte für Baumaßnahmen im Landkreis Fulda erteilt Bernd Möller, Telefon (0661)6006-322, vom Fachdienst Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung.

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