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Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung – Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale Hessen

Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird dann von einem Gutachter in der Regel bei einem Hausbesuch festgestellt. Dieser Hausbesuch ist für Pflegebedürftige und Angehörige ein überaus wichtiger Termin, denn er stellt die Grundlage dar, auf der über die Leistungen aus der Pflegeversicherung entschieden wird.

Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale Hessen erklärt die Neuregelungen ab 2017, die fünf Pflegegrade und das neue Begutachtungsverfahren einfach und verständlich. Pflegebedürftige und deren Angehörige können sich damit vertraut machen, mit welchen Fragen bei der Begutachtung zu rechnen ist und wie die Begutachtung abläuft. Eine Checkliste zum Download zeigt, nach welchen Kriterien das Maß der Selbstständigkeit des Betreffenden in den Bereichen Mobilität, geistige Fähigkeiten, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens bewertet wird. Eine eigene sorgfältige Dokumentation der Begutachtung als Grundlage für einen möglichen späteren Widerspruch bei der Pflegekasse empfiehlt sich.

Den Ratgeber „Das Pflegegutachten – Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ gibt es zum Abholpreis von 9,90 € in der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2. Für zusätzlich 2,50 € bei Einzelversand, also für insgesamt 12,40 € kommt er – mit Rechnung – auch ins Haus.

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