Die Pflegereform ist im vollen Gange. Viele Veränderungen, gerade im Leistungsspektrum, hat es bereits gegeben. Bereits seit langem wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit überarbeitet. Ab 2017 soll nun ein anderer Begriff der Pflegebedürftigkeit gelten und auch die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird sich ändern. In ihrem Vortrag gibt die Fachanwältin für Sozialrecht Miriam Sturm einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Leistungen für pflegebedürftige Menschen.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist erforderlich: Telefon: 0661-480045-0 oder eMail an tatjana.koenigsberger@awo-fulda.de

