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Vogelsberger Grüne fordern Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugunsten von Kommunen, mittelständischen Unternehmen und BürgerInnen

Die Grünen im Vogelsbergkreis wenden sich entschieden gegen die aktuelle Fassung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), weil dort die Großkonzerne wie E.ON und Vattenfall deutlich mehr Vorteile beim Ausbau der Windenergie erhalten als kleinere Unternehmen und Kommunen.

Kommunen, mittelständische Unternehmen und BürgerInnen aus dem Vogelsbergkreis waren bisher die Träger der Erneuerbaren-Energiewende und sollen nun nachträglich über die Novellierung ausgebootet werden, befürchten die Grünen. Denn welches Bürgerwind-Projekt kann an einem so kostenintensiven Ausschreibungsverfahren teilnehmen und gleichzeitig nur mal so nebenbei Sicherheiten von 500. 000 Euro bei den Genehmigungsbehörden hinterlegen? Zumal das ganze Genehmigungsverfahren zwischenzeitlich so viele Unsicherheiten enthält, dass ohnehin Vorfinanzierungskosten in Millionenhöhe entstehen. Die Grünen fordern ihre Landtagsfraktion auf, gemeinsam mit der Hessischen Landesregierung im Bundesrat auf Änderungen hinzuwirken.

Im Einzelnen sollen nach Vorstellung der Grünen die Ausnahmen für kleine Windparks von sechs Windenergieanlagen fest im EEG verankert werden. Dieses ist auch mit dem EU-Recht vereinbar. Die Ausschreibungspflicht drängt kleine private und kommunale Unternehmen aus dem Energiemarkt, da sich diese den Aufwand und das Risiko für solche Projekte nicht mehr leisten können. Ihre kleineren Projekte können den Preiskampf mit den großen Konzernen nicht bestehen. Gleiches gilt für die extrem gestiegenen Grundstücks-Pachten. Die kleinen Unternehmen  bräuchten deutlich mehr Eigenkapital, um überhaupt noch eine Finanzierung von Banken sicherstellen zu können.

Die fünfprozentige Sonderkürzung der Stromvergütung, mit der bereits genehmigte aber bis 2017 noch nicht fertig errichtete Windparks belegt werden sollen, muss ebenfalls dringend zurück genommen werden. Diese Regelung belastet die vorhandenen Planungen wirtschaftlich extrem, zumal  Hessen-Forst inzwischen die Grundstücks-Pacht für die Nutzung von Waldflächen für die Windenergienutzung in astronomische Höhen hinauf geschraubt hat, ohne sich überhaupt an den Risiken des Betriebs der Anlagen finanziell zu beteiligen.

Die Grünen fordern ihre Landtagsfraktion auf, Regelungen für Hessen-Forst zu erlassen, damit die Pacht auf 3% des Energie-Referenzertrages zzgl. 2% des Mehrertrages begrenzt  wird.
Auch der wegen angeblicher Netzengpässe drohende Ausbaustopp in Hessen und dem Vogelsbergkreis muss ausgeschlossen werden. Die Bundes-Netzagentur wird aufgefordert, hier entsprechende Regelungen für zwischenzeitliche Lösungen zu schaffen, bis die entsprechenden Nord-Süd-Strom-Trassen hergestellt sind, die bisher von den Energiekonzernen massiv verhindert worden sind.

Die Grünen wenden sich außerdem entschieden gegen Behauptungen der Energiekonzerne, dass der Windkraft-Zubau im Binnenland der wahre Kostentreiber des Strompreises sei. Vielmehr ist es der Zubau an Offshore-Windenergieanlagen in der Nordsee, deren Stromerzeugungskosten doppelt so hoch sind wie die der Binnenlandanlagen.

Auch die permanente Bevorzugung stromintensiver Industriezweige durch Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage-Finanzierung muss nach Meinung der Grünen dringend beseitigt werden. Die besondere Ausgleichsregelung, die stromintensive Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes von der Zahlung der EEG-Umlage ausnimmt, darf nur auf solche Unternehmen beschränkt werden, die aufgrund der Wettbewerbssituation tatsächlich existentiell bedroht sind. Sport- und Golfplätze gehören mit ihrer Beleuchtung ganz sicher nicht dazu.

Die Grünen weisen darauf hin, dass sich zwar die Kraftwerkskapazitäten von Wind und Solar deutlich vergrößert haben, in der Zwischenzeit aber der Anteil an fossilen Kraftwerkszubauten stark zugenommen hat, wobei die Fördermaßnahmen immer noch mehr den konventionellen Kraftwerken zufließen. Zwischen 1970 und 2012 wurden Kraftwerke, die Steinkohle, Kernenergie, Braunkohle und Erdgas einsetzen, mit 430 Milliarden Euro subventioniert. Die Erneuerbaren Energien wurden im gleichen Zeitraum dagegen nur mit 54 Milliarden Euro gefördert. Diese Wettbewerbsverzerrung darf auch unter dem Deckmantel der angeblichen Kostensteigerungen durch die Erneuerbaren Energien so nicht bestehen bleiben, sondern muss dringen abgebaut werden.

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