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Katzenpopulation in Stadt und Landkreis wächst ungewollt

414-KatzenschutzverordnungNicht die Augen vor dem Leid herrenloser oder verwilderter Katzen zu verschließen und Menschen für den Katzenschutz zu sensibilisieren, dafür macht sich Anita Burck stark. Die Künzellerin ist seit vielen Jahren im Verein Tierschutz Fulda und Umgebung e.V. aktiv. „Das Leid der Katzen sind wir wirklich leid“, sagt sie. „Deshalb setzen wir uns auch für eine Katzenschutzverordnung ein, mit der die Kastration sowie die Kennzeichnung von Freigänger-Katzen verbindlich geregelt werden könnte.“

 

Für Anita Burck und deren Mitstreiterinnen Heike Liebig und Heike Schäfer liegt angesichts der dauerhaften Konfrontation mit dem Katzenleid die Notwendigkeit dieser Verordnung auf der Hand. Denn die regionalen Tierschutzvereine, von denen es sieben an der Zahl gibt, registrieren laut Anita Burck trotz der Tatsache, dass sie jährlich mehr als 600 herrenlose oder wild lebende Katzen kastrieren lassen, einen stetigen Anstieg der Katzenpopulation sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreis. Hinzu käme die steigende Zahl von erkrankten Katzen.

 

„Im vergangenen Jahr hatte unser Verein allein 42.000 Euro Tierarztkosten zu tragen. Das ist nicht leicht zu stemmen“, unterstreicht die Künzellerin, die sich zwar darüber freut, dass die Menschen immer weniger wegschauen; den Begriff „Tierliebe“ erwähnt die Tierschützerin aber auch in einem Atemzug mit „Verantwortung“ und „Konsequenzen“. Wenn Tierhalter männliche oder weibliche Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen, dann tragen sie möglichweise zum unkontrollierten Anstieg der Katzenpopulation bei. Denn jede vermehrungsfähige Katze kann zwei Mal im Jahr vier bis sechs Junge bekommen, die wiederum ab dem Alter von sechs Monaten zeugungsfähig sind. Doch was passiert mit dem ungewollten Katzennachwuchs?

 

„Wenn wir die Welpen sehr früh bekommen, meist noch als Saugwelpen, dann werden sie in privaten Pflegestellen mit der Flasche aufgezogen und ab der achten Lebenswoche vermittelt. In unseren Abgabeverträgen weisen wir darauf hin, dass die Tiere bei Einsetzen der Geschlechtsreife kastriert werden müssen“, erklärt Anita Burck. „Verwilderte Katzen lassen sich weder einsperren noch zähmen. Deshalb werden sie von uns kastriert, wieder frei gelassen, und wir sorgen dafür, dass sie kontrollierte Futterstellen bekommen.“ Für eine Kastration, die zwischen 60 und 90 Euro koste, sprächen neben der Populationskontrolle auch tiergesundheitliche Aspekte.

 

Ende Juli hat die Stadt Darmstadt als erste hessische Kommune eine Katzenschutzverordnung erlassen, die eine Kastration sowie Kennzeichnung der Katzen für deren Besitzer zur Pflicht macht. Nach aktueller Rechtslage obliegt es in Hessen den Städten und Gemeinden, ob sie eine derartige Verordnung erlassen. Die tierschutzrechtlichen Argumente sind die eine Seite, die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für verpflichtende Maßnahmen beim Katzenschutz die andere. Die Erfahrungen der Städte und Gemeinden, die den Katzenschutz bereits per Verordnung umsetzen, könnten in die Gespräche zwischen den hiesigen Tierschützern und den politischen Entscheidungsträgern einfließen.

 

Weitere Information unter www.tierschutz-fulda.de oder Telefon (0661)604903

 

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