Fulda. Die Vorbereitungen auf die kommende Winterdienstsaison am Fuldaer Betriebsamt sind abgeschlossen, die Lager für die Streumittel sind gefüllt und die gut vorbereitete Mitarbeiter des städtischen Betriebsamtes warten auf ihren ersten Einsatz im Fuldaer Stadtgebiet, um die Bürger sicher durch den Winter zu begleiten.
Fünf Einsatzleiter des Betriebsamtes der Stadt Fulda, die regelmäßig in Sachen Winterdienst geschult werden, fahren im wöchentlichen Wechsel im Bedarfsfall täglich Streckenabschnitte ab und koordinieren notwendige Winterdienst-Einsätze. Im Falle eines Einsatzes, werden die Mitarbeiter über Funk oder Handy alarmiert. In der Regel sollte der erste große Einsatz im Fahrbahnwinterdienst vor dem Beginn des Berufsverkehrs erfolgen. In den meisten Fällen gelingt dies auch. Leider kommt es jedoch auch vor, dass starker Schneefall oder Eisglätte erst gegen vier oder fünf Uhr morgens auftreten. Viele Autofahrer sind dann verärgert über teilweise nicht geräumte Straßen.
Allerdings vergessen sie, dass auch die Einsatzkräfte erst zu ihrer Dienststelle gelangen müssen, bevor mit den Räum- und Streudiensten begonnen werden kann. Der Winterdienstleiter der Stadt Fulda rät zu Beginn der Winterzeit jedem Verkehrsteilnehmer rechtzeitig die Winterreifen auf sein Fahrzeug zu montieren und sich den winterlichen Straßenverhältnissen entsprechend anzupassen. Des Weiteren wird um entsprechende Einsicht gebeten, wenn es witterungsbedingt mal nicht so läuft, wie man es von den Sommermonaten her gewohnt ist.
Gesetzliche Regelungen
In der Stadt Fulda ist das Reinigen und Schneeräumen der Wege durch die „Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda“ geregelt und die Verpflichtung auf die Anlieger übertragen worden.
Pflichten der Anlieger und Grundstückseigentümer
Die Räum- und Streuzeiten im 1. Nachtrag § 9, Abs. 11 der Satzung sind wie folgt formuliert: Die Verpflichtungen gelten täglich, morgens vor Einsetzen des Hauptberufsverkehrs, spätestens jedoch ab 07:00 Uhr und enden abends mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs, mindestens jedoch bis 20:00 Uhr. An Samstagen beginnen die Verpflichtungen morgens spätestens ab 08:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen spätestens ab 09:00 Uhr. Die Verpflichtungen sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen, mit Ausnahme der Zeit anhaltenden starken Schneefalls.
Bei Schneefall haben die Eigentümer die Gehwege entlang ihrer Grundstücke in einer Breite von mindestens 1 Meter vom Schnee zu räumen, bei Bushaltestellen die sich vor privaten Grundstücken befinden, ist ein Zugang von mind. 1 m Breite zu räumen, die Eigentümer von Eckgrundstücken haben die Überwege in Verlängerung ihrer Grundstücke oder der Gehwege bis zur Straßenmitte zu räumen. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO), Gehwege nicht vorhanden sind, ist als Gehweg ein Streifen von 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu räumen.
Bei Schnee- und Eisglätte sind die zu räumenden Flächen mit Sand, Splitt oder einem ähnlichen abstumpfenden Material so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können. Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite, die Überwege in 2 Meter Breite abzustumpfen.
Streusalz darf auf Gehwegen und im Wurzelbereich von Bäumen grundsätzlich nicht verwendet werden. Gehwege, die an städtischen Grundstücken liegen, werden von städtischen Mitarbeitern geräumt.
Für den städtischen Gehwegwinterdienst stehen 89 Mitarbeiter, 18 kleine LKW und 26 kleine Streu- und Räumfahrzeugen zur Verfügung. Die Streufahrzeuge des Gehwegwinterdienstes sind mit Pflug und Streuer für die Splittstreuung auf Gehwegen ausgerüstet.
Fahrbahnwinterdienst
Die Straßen der einzelnen Bezirke im Stadtgebiet Fulda werden von fünf Lastkraftwagen mit modernen Winterdiensteinrichtungen bedient. Die Straßen der Stadt sind bezüglich der Winterdiensteinsätze in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt: Bei Glatteis werden alle Straßen der 1. und 2. Dringlichkeit mit Feuchtsalz bestreut.
Die Feuchtsalzstreuung wird von der Stadt Fulda seit etwa 18 Jahren eingesetzt und hat sich bestens bewährt. Durch die Anfeuchtung des Salzes mit einer Magnesiumchloridlösung können bis zu 25 % Streumaterial eingespart werden. Die Straßen der 3. Dringlichkeit, dass sind alle Wohnstraßen unter 10 % Steigung werden bei einer räumfähigen Schneehöhe geräumt. Aus Umweltschutz- und Kostengründen wird hier auf eine Salzstreuung verzichtet.
Information und Auskunft
Ausführliche Informationen zum Thema Winterdienst und Straßenreinigung finden sie in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda. Sie erhalten diese im Bürgerbüro oder im Betriebsamt sowie im Internet unter www.fulda.de. Für Fragen zum Winterdienst stehen im Betriebsamt Herr Kiel, Tel.: 0661/102-1877 und Herr Marschner, Tel.: 0661/102-1870, zur Verfügung.