Vogelsbergkreis. „Im vergangenen Jahr konnten wir 2.557 einzelne Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auszahlen, knapp 2.000 Kinder und Jugendliche haben zumindest eine der möglichen Leistungen in Anspruch genommen“, fasst Sozialamtsleiter Werner Köhler zusammen. Die Zahl sei im Vergleich zu 2012 etwas zurückgegangen, was aber auch an der gesunkenen Zahl der Anspruchsberechtigten liegen könne.
Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“), Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket kann von Kindern und Schülern bis 25 Jahre in Anspruch genommen werden, Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.
„Völlig reibungslos läuft die Bezuschussung der Mittagsverpflegung in KiTa oder Schule“, weiß Joachim Knöß, Verantwortlicher für das Bildungs- und Teilhabepaket beim Kommunalen Jobcenter KVA. Hier rechnen die Anbieter direkt mit dem Jobcenter ab, bei den Eltern verbleibt ein Eigenanteil von 1 Euro pro Essen. Auch die Kostenübernahme bei Tagesausflügen und Klassenfahrten, dem Schulbedarf und Schülerbeförderungskosten ab der Sekundarstufe II werde recht gut genutzt.
Die Lernförderung, sprich: Nachhilfe, werde noch verhältnismäßig wenig aus dem Bildungspaket gefördert. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss ein wesentliches Lernziel gefährdet sein und es dürfen keine vorrangigen schulischen Angebote wie Förderunterricht oder Ähnliches bestehen. „Erst dann können wir Nachhilfeunterricht finanzieren, für maximal zwei Fächer und jeweils zwei Wochenstunden“, so Joachim Knöß weiter.
Verbesserungsbedarf bestehe bei der finanziellen Ausstattung für die Teilhabe an Kultur und Sport – die sei mit 10 Euro im Monat nicht ausreichend: Für eine Musik- oder Ballettschule, für Sportarten mit besonderer Kleidung oder Sportgeräten oder auch für die Teilnahme an Ferienfreizeiten sei der Betrag zu knapp bemessen. Doch das sei Sache des Bundesgesetzgebers, hier nachzubessern.
Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket liegen in Kindergärten, Schulen und Beratungseinrichtungen bereit. Für telefonische Auskünfte steht die Fachstelle Bildung und Teilhabe unter Telefon 06641/977-2120 und -2121 oder per E-Mail an bildungspaket@vogelsbergkreis.de zur Verfügung. Informationen und die Antragsformulare gibt es auch im Internet unter www.kva-vogelsbergkreis.de