Wiesbaden. Angesichts der vielerorts anstehenden Brauchtumsfeuer hat das hessische Umweltministerium deutlich gemacht, dass eine Orientierungshilfe aus dem Jahr 2012 den notwendigen Spielraum gibt, um auf örtliche Begebenheiten eingehen zu können. Diese Orientierungshilfe wurde von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert, um für die Städte und Gemeinden Klarheit zu schaffen für die Anforderungen zur Anzeige, Durchführung und Gefahrenabwehr solcher Veranstaltungen. Sie enthält hilfreiche Tipps und Vorschläge, nachdem es in der Vergangenheit immer wieder Unklarheiten bei der Durchführung beispielsweise so genannter „Hutzelfeuer“ gegeben hat. So werden unter anderem Mindestabstände definiert, die bei der Ausrichtung solcher Feuer einzuhalten sind oder auch bestimmte Verhaltensregeln während der Durchführung.
Brauchtumsfeuer seien in vielen Städten und Gemeinden seit Jahrzehnten fester Bestandteil der örtlichen Gemeinschaft, hieß es. Diese jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen werden durch das ehrenamtliche Engagement von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, von örtlichen Vereinen und nicht zuletzt von der freiwilligen Feuerwehr getragen. Für die Anforderung zur Anzeige, Durchführung und die Gefahrenabwehr sind und bleiben die Städte und Gemeinden zuständig. Die Information der Behörden vor Ort über die Durchführung eines solchen Feuers ist erforderlich, um beispielsweise Fehlalarme zu vermeiden.
Bei Brauchtumsfeuern handelt es sich um Martinsfeuer, Osterfeuer, Johannisfeuer, aber auch um örtliche Besonderheiten wie z.B. Hutzelfeuer, Lärmfeuer oder das Verbrennen von Weihnachtsbäumen, das nach dem Jahreswechsel wieder vielfach in Hessen stattfinden wird. Nachdem im Zusammenhang mit der Durchführung von Brauchtumsfeuern vereinzelt abfallrechtliche Bedenken gegen eine Verbrennung pflanzlicher Abfälle geltend gemacht wurden, wird mit diesen Ausführungen klar gestellt, dass derartige Veranstaltungen, bei denen unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt unter bestimmten Voraussetzungen als Brennmaterialien eingesetzt werden, nicht dem Abfallrecht unterliegen. Die Orientierungshilfe enthält auch ein Muster für eine Anzeige eines Brauchtumsfeuers. Das trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei. Die hessischen kommunalen Spitzenverbände hatten der Orientierungshilfe im Vorfeld bereits zugestimmt.