{"id":96617,"date":"2012-03-28T00:12:48","date_gmt":"2012-03-28T00:12:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=96617"},"modified":"2012-03-27T11:10:52","modified_gmt":"2012-03-27T11:10:52","slug":"wasserkraft-und-wasserrecht-vortrag-im-von-steinruck-haus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=96617","title":{"rendered":"Wasserkraft und Wasserrecht &#8211; Vortrag im von-Steinr\u00fcck-Haus"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/44-Buerstedde2012-P1020895.jpg\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-96618\" title=\"44-Buerstedde2012-P1020895\" src=\"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/44-Buerstedde2012-P1020895-265x310.jpg\" alt=\"\" width=\"265\" height=\"310\" srcset=\"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/44-Buerstedde2012-P1020895-265x310.jpg 265w, https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/44-Buerstedde2012-P1020895.jpg 399w\" sizes=\"(max-width: 265px) 100vw, 265px\" \/><\/a>Poppenhausen. Auf Einladung des Biosph\u00e4renreservates referierte der Jurist Dr. Wilhelm Buerstedde \u00fcber Rechtsfragen rund um die Wasserkraftnutzung. Der Einladung waren rund 70 Wasserkraftbetreiber aus der fr\u00e4nkischen und hessischen Rh\u00f6n nach Poppenhausen in das von-Steinr\u00fcck-Haus gefolgt. Zu den G\u00e4sten z\u00e4hlte der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke, Bj\u00f6rn Sch\u00f6bel sowie Vorstandsmitglied Michael Leibold.<\/p>\n<p>Dr. Buerstedde w\u00e4hlte seinen Einstieg \u00fcber das 2010 neu gefasste Wasserhaushaltsrecht, dessen Zust\u00e4ndigkeit beim Bund liegt. Positiv wurde vermerkt, dass das Wasserhaushaltsrecht defacto Wasserkraftbetreibern eine rechtliche Absicherung bietet. So werden die Altrechte weitestgehend erhalten, wenngleich es im Interesse des Natur- und Artenschutzes Begrenzungen und Eingriffsm\u00f6glichkeiten gibt.<!--more--><\/p>\n<p>So finden im Wasserhaushaltsgesetz Fischschutz, Mindestwasserf\u00fchrung und Durchg\u00e4ngigkeit eine rechtliche Verankerung. Das Gesetz schreibt u. a. vor, dass Gew\u00e4sser auch im Interesse Einzelner zu nutzen sind und bestehende sowie k\u00fcnftige Nutzungsm\u00f6glichkeiten zu erhalten oder auch zu schaffen sind. Dabei \u2013 so f\u00fchrt der Rechtsanwalt aus \u2013 w\u00e4hlte der Gesetzgeber teilweise unbestimmte Rechtsbegriffe, die aber durchaus gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfbar sind.<\/p>\n<p>Deutlich wird nach Auffassung des Referenten auch, dass k\u00fcnstliche oder erheblich ver\u00e4nderte Gew\u00e4sser, welche insbesondere f\u00fcr die Gewinnung von Wasserkraft genutzt werden, nicht mit nat\u00fcrlichen Gew\u00e4ssern \u201e\u00fcber einen Kamm geschoren\u201c werden d\u00fcrfen. Hier sieht er bei den Handreichungen, Empfehlungen und Verwaltungsvorschriften der L\u00e4nder in Bezug auf die Mindestwasserf\u00fchrung einen erheblichen Nachbesserungsbedarf.<\/p>\n<p>Ein h\u00e4ufiger Streitfall ist die Definition der \u201eerforderlichen Abflussmenge\u201c. Gerade die Formulierung \u201eerforderlich\u201c geht \u00fcber eine rein naturwissenschaftliche Definition des Niedrigwassers hinaus und erfordert eine rechtliche Pr\u00fcfung nach dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz. In seiner rechtlichen Beurteilung spricht der Rechtsanwalt deutliche Worte: \u201eDie Wasserrahmenrichtlinien mehrerer Bundesl\u00e4nder ber\u00fccksichtigen aktuell nicht den vom Wasserhaushaltsgesetz vorgegebenen sachgerechten Erforderlichkeitsma\u00dfstab.\u201c Ein \u201eAusradieren\u201c der Wasserkraft aufgrund nicht mehr rechtskr\u00e4ftiger Wasserrahmenrichtlinien der L\u00e4nder erscheint nach Auffassung des Rechtsanwaltes inzwischen unm\u00f6glich. Daher rechnet Dr. Buerstedde mit einer Klagewelle, sollten die L\u00e4nder versuchen, massive Eingriffe in die Altrechte der Wasserkraftbetreiber vorzunehmen.<\/p>\n<p>In seinem Referat greift der Referent auch die Erfordernis der \u201eDurchg\u00e4ngigkeit\u201c von Gew\u00e4ssern auf. Hier hat, laut Gesetz, die Wasserbeh\u00f6rde Anordnungen zur Herstellung der Durchl\u00e4ssigkeit zu treffen, allerdings im Rahmen der Erforderlichkeit. Derzeit werden in vielen Bundesl\u00e4ndern, u. a. auch in Hessen, Wasserkraftbetreiber angeschrieben und auf das Erfordernis der Durchg\u00e4ngigkeit hingewiesen. Die L\u00e4nder m\u00f6chten erwirken, dass auf freiwilliger Basis den Rechtsnormen des Wasserhaushaltsgesetzes Rechnung getragen wird.<\/p>\n<p>Hinsichtlich des Fischschutzes wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen. Viele kleine Wasserkraftanlagen sind l\u00e4ngst mit Fischabstiegshilfen, oder auch 15 mm-Rechen ausgestattet. In vielen Bereichen haben sich Fischtreppen und Umgehungsgerinne etabliert. Dennoch kann es auch bei modernster Technik immer wieder passieren, dass einzelne Fische zu Schaden kommen. Aber auch in diesen F\u00e4llen stellt das Wasserhaushaltsgesetz klar, dass es um den Fischschutz der ganzen Population, nicht aber um einzelne Fische geht. Eine klare Absage an die ideologischen Forderungen einzelner Fischereifunktion\u00e4re, welche die Abschaffung aller Kleinwasserkraftanlagen fordern!<\/p>\n<p>Unstrittig ist, dass die Durchwanderbarkeit f\u00fcr wandernde Fischarten herzustellen ist, damit diese sich nat\u00fcrlich reproduzieren. Allerdings ist auch da einzuschr\u00e4nken, dass das Vorkommen entsprechender Fischarten nachweisbar sein muss. Dabei zielen die Regelungen sowohl auf den Fischaufstieg wie auf den Fischabstieg. Und hinsichtlich der Durchl\u00e4ssigkeit wird nicht nur an die Fische gedacht, sondern auch Kleinsttiere sollen wandern und Sedimentverschiebungen erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n<p>An dem Vortrag schloss sich eine rege Diskussion der \u00fcberwiegend aus Wasserkraftbetreibern besetzten Zuh\u00f6rerschaft an. Dabei wurde auch deutlich, dass es vor Ort in der Regel durchaus ein gutes Miteinander von Angelvereinen und Wasserkraftbetreibern gibt.<\/p>\n<p>Gerne nutzen Angler den sauerstoffreichen Unterlauf der M\u00fchlb\u00e4che hinter der Wasserkraftanlage oder den Staubereich am Wehr f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihres Hobbies. Umso befremdlicher sind die \u201eAttacken\u201c verschiedener Verbandsfunktion\u00e4re aus dem Bereich der Fischerei. F\u00fcr das Biosph\u00e4renreservat Rh\u00f6n macht Martin Kremer deutlich, dass die heimischen Wasserkr\u00e4fte im Mix der regenerativen Energien auch gerade bei der aktuell eingeleiteten Energiewende unentbehrlich sind. Als jahrhunderte alte Form der Energieerzeugung haben sie ihre Berechtigung. In Stadt und Landkreis Fulda arbeiten gegenw\u00e4rtig 81 Wasserkraftanlagen mit einem Leistungsspektrum von 2 \u2013 200 kWh.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Poppenhausen. Auf Einladung des Biosph\u00e4renreservates referierte der Jurist Dr. Wilhelm Buerstedde \u00fcber Rechtsfragen rund um die Wasserkraftnutzung. Der Einladung waren rund 70 Wasserkraftbetreiber aus der fr\u00e4nkischen und hessischen Rh\u00f6n nach Poppenhausen in das von-Steinr\u00fcck-Haus gefolgt. Zu den G\u00e4sten z\u00e4hlte der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke, Bj\u00f6rn Sch\u00f6bel sowie Vorstandsmitglied Michael Leibold. 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