{"id":96574,"date":"2012-03-26T00:14:39","date_gmt":"2012-03-26T00:14:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=96574"},"modified":"2012-03-26T09:51:20","modified_gmt":"2012-03-26T09:51:20","slug":"reform-der-zustandigkeiten-in-der-behindertenhilfe-in-hessen-vorerst-gescheitert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=96574","title":{"rendered":"Reform der Zust\u00e4ndigkeiten in der Behindertenhilfe in Hessen vorerst gescheitert"},"content":{"rendered":"<p>Wiesbaden. Die Reform der Zust\u00e4ndigkeiten in der Behindertenhilfe in Hessen ist vorerst gescheitert. Das teilte der Hessische Sozialminister Stefan Gr\u00fcttner heute mit. \u201eDas Hessische Sozialministerium hatte bereits zu Beginn der Verhandlungen einen Vorschlag zur \u00c4nderung des hessischen Ausf\u00fchrungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII vorgelegt. Es ist bedauerlich, dass es nach fast eineinhalb Jahren zu keiner einvernehmlichen Einigung zwischen den Kommunalen Spitzenverb\u00e4nden und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen gekommen ist\u201c, sagte Gr\u00fcttner heute in Wiesbaden.<!--more--><br \/>\nDie Gespr\u00e4che unter Moderation des Hessischen Sozialministeriums haben trotz intensiver Beratungen nicht zu einer einvernehmlichen L\u00f6sung zwischen den Beteiligten gef\u00fchrt. Der Hessische Landkreistag und der Landeswohlfahrtsverband Hessen wollten auf der Grundlage des Landesmodells weiter beraten. Der Hessische St\u00e4dtetag sprach sich aus verschiedenen Gr\u00fcnden gegen das Modell aus und hatte deswegen einen Alternativvorschlag gemacht, der f\u00fcr die beiden anderen Verb\u00e4nde nicht tragbar war.<\/p>\n<p>\u201eWir werden uns weiter daf\u00fcr einsetzen, dass sich die Situation f\u00fcr Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Beantragung von Hilfeleistungen mittelfristig deutlich verbessert. So lange jedoch bei den zust\u00e4ndigen Verb\u00e4nden Uneinigkeit \u00fcber eine L\u00f6sung herrscht, macht eine gesetzliche Neuregelung keinen Sinn\u201c, betonte Sozialminister Gr\u00fcttner. Die Bundesregierung habe zudem angek\u00fcndigt, ein umfangreiches Reformpaket zu einer personenzentrierten Hilfeleistung im Bereich der Eingliederungshilfe vorzulegen. In diesem Zusammenhang werde man das Thema wieder angehen.<\/p>\n<p>Derzeit m\u00fcssen Menschen mit Behinderungen in Hessen Hilfeleistungen bei zahlreichen unterschiedlichen Stellen beantragen und erhalten zum Teil mehrere Bescheide. \u201eWir brauchen endlich mehr Transparenz f\u00fcr Menschen mit Behinderungen, wenn es darum geht, wo welche Leistungen beantragt werden k\u00f6nnen\u201c, erkl\u00e4rte der Sozialminister. In den vergangenen 20 Jahren habe sich die Zahl der Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Leistungsgew\u00e4hrung in der Behindertenhilfe zwischen den \u00f6rtlichen Tr\u00e4gern der Sozialhilfe (Kreise und kreisfreien St\u00e4dte) und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen auf insgesamt 96 in Hessen erh\u00f6ht. \u201eDie sich seit Jahren verkomplizierende Aufgabenverteilung zwischen den Kreisen, kreisfreien St\u00e4dten einerseits und dem Landeswohlfahrtsverband andererseits entspricht nicht mehr den allgemein anerkannten Grunds\u00e4tzen von Effizienz, Transparenz und Verwaltungsvereinfachung\u201c, so Gr\u00fcttner weiter. Darin sind sich alle Beteiligten einig. Um eine ortsnahe Umsetzung des Grundsatzes der Gew\u00e4hrung der Hilfen aus einer Hand f\u00fcr jeden Menschen mit Behinderung zu erreichen, m\u00fcsse das gegen\u00fcber Bundesrecht vorrangige hessische Ausf\u00fchrungsgesetz ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund hatte das Hessische Sozialministerium auf der Grundlage einer von ihm Anfang 2010 umfassend ausgearbeiteten \u201eMachbarkeitsskizze\u201c auf eine B\u00fcndelung und Vereinfachung der Zust\u00e4ndigkeiten hingewirkt. Grundgedanke war eine weitgehend wohnortnahe Erbringung der Hilfen aus einer Hand f\u00fcr jeden Menschen mit Behinderung nach dem objektiven Kriterium \u201eLebensalter\u201c (pr\u00e4gnant: \u201eLebensabschnittmodell\u201c). Demnach sollten die Aufgaben der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege sowie alle hierbei im jeweiligen Einzelfall zus\u00e4tzlich zu erbringenden Sozialleistungen im Rahmen einer institutionalisierten, kooperativen Zusammenarbeit von Fachleuten des jeweiligen \u00f6rtlichen Tr\u00e4gers der Sozialhilfe und des Landeswohlfahrtsverbandes vor Ort nur noch aus einer Hand erbracht werden (\u201eGemeinsame Anlaufstelle\u201c).<\/p>\n<p>Durch dieses vom Hessischen Sozialministerium entwickelte Modell h\u00e4tten sich die derzeit etwa 96 unterschiedlichen Zust\u00e4ndigkeiten bei der Leistungsgew\u00e4hrung auf faktisch wenige reduziert. \u201eAus Landessicht streben wir nach wie vor eine Vereinfachung der Zust\u00e4ndigkeiten an und warten hier auf ein Signal der Verb\u00e4nde\u201c, erkl\u00e4rte Sozialminister Gr\u00fcttner abschlie\u00dfend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Wiesbaden. 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