{"id":88667,"date":"2011-07-30T00:15:27","date_gmt":"2011-07-30T00:15:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=88667"},"modified":"2011-07-29T12:26:27","modified_gmt":"2011-07-29T12:26:27","slug":"justizstaatssekretar-dr-rudolf-kriszeleit-besucht-arbeitsgericht-fulda","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=88667","title":{"rendered":"Justizstaatssekret\u00e4r Dr. Rudolf Kriszeleit besucht Arbeitsgericht Fulda"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fulda. <\/strong>Das Arbeitsgericht Fulda wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Hessischen Landtags, zum Januar 2012 im Wesentlichen die Zust\u00e4ndigkeit des Arbeitsgerichtes Bad Hersfeld \u00fcbernehmen. Um \u00fcberlange Wege zu den Gerichtsstandorten zu vermeiden, soll die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Werra-Mei\u00dfner-Kreis auf das Arbeitsgericht Kassel \u00fcbergehen, w\u00e4hrend der Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Fulda um einige Gemeinden aus dem Nordteil des jetzigen Arbeitsgerichtsbezirks Hanau erweitert werden soll. Der Umzug ist f\u00fcr Dezember 2011 geplant.<!--more--><\/p>\n<p>Die derzeit bei dem Arbeitsgericht Bad Hersfeld vorhandenen Stellen des richterlichen und des nichtrichterlichen Personals sollen auf das Arbeitsgericht Fulda \u00fcbertragen werden, das zus\u00e4tzlich eine halbe Richterplanstelle vom jetzigen Arbeitsgericht Hanau (dieses soll am Standort Offenbach am Main mit dem dortigen Arbeitsgericht zusammengelegt werden) erhalten soll. Soweit die jetzigen Angestellten des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld nicht mit nach Fulda wechseln, erhalten sie Arbeitspl\u00e4tze am Amtsgericht Bad Hersfeld. F\u00fcr die geplante Vergr\u00f6\u00dferung des Arbeitsgerichts Fulda sind kleine Umbauma\u00dfnahmen geplant.<\/p>\n<p>Der Staatssekret\u00e4r im Hessischen Ministerium der Justiz, f\u00fcr Integration und Europa, Dr. Rudolf Kriszeleit, ist \u00fcberzeugt, dass die neuen richterlichen und nichtrichterlichen Bediensteten\u00c2\u00a0 im Fuldaer Arbeitsgericht kollegial empfangen werden. \u201eEs wird eine freundliche Zusammenarbeit geben\u201c, so Staatssekret\u00e4r Dr. Kriszeleit. Die Zusammenlegung st\u00e4rkt den Standort; das Arbeitsgericht Fulda wird organisatorisch unter gleichzeitiger Erzielung von Einsparungen optimiert.<\/p>\n<p>Die Direktorin des Fuldaer Arbeitsgerichtes, Christine Schwarz, berichtet, man sei an den Vorbereitungen f\u00fcr die Zusammenlegung: \u201eDie Raumplanungen sind abgeschlossen. Wir sind derzeit dabei, die organisatorischen Vorplanungen voranzutreiben und auch die erforderlichen Ver\u00e4nderungen im EDV-Bereich vorzubereiten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Zum Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Am 17. Mai 2011 brachte der hessische Justizminister J\u00f6rg-Uwe Hahn den Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung gerichtsorganisatorischer Regelungen in den Hessischen Landtag ein: \u201eZiel war es, die Gesamtkosten zu reduzieren, den Personaleinsatz zu optimieren und gleichzeitig einen Stellenabbau weitgehend zu vermeiden\u201c, so Minister Hahn: \u201eDas Gesamtkonzept betrifft alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft.<\/p>\n<p><strong>Es beinhaltet drei Kernbereiche:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>ein im Konsens mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit erarbeitetes Abordnungs- und<br \/>\nVersetzungskonzept von Verwaltungsrichterinnen und \u2013richtern<\/li>\n<li>der im Einvernehmen mit der Arbeitsgerichtsbarkeit aufgestellte Plan, f\u00fcnf Arbeitsgerichte zu<br \/>\nschlie\u00dfen und dar\u00fcber hinaus<\/li>\n<li>der Plan zur Schlie\u00dfung von f\u00fcnf Amtsgerichten, zwei Zweigstellen und einer Au\u00dfenstelle<br \/>\ninnerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u201eAuch wenn die schwerste weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Gott sei Dank \u00fcberwunden scheint und die Steuereinnahmen wieder anwachsen, darf bei den Konsolidierungsbem\u00fchungen nicht nachgelassen werden. Es ist bekannt, dass sich die Lage der \u00f6ffentlichen Haushalte im Bund, in den L\u00e4ndern und in den Kommunen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise dramatisch versch\u00e4rft hat. Die Gesamtverschuldung ist erheblich angewachsen. Allein f\u00fcr das Land Hessen bel\u00e4uft sich die Schuldenlast auf rund 39 Milliarden Euro. Nicht nur die Schuldenbremse, sondern unsere gemeinsame Verantwortung gegen\u00fcber den k\u00fcnftigen Generationen verpflichtet die politisch Verantwortlichen, im Sinne einer nachhaltigen Politik, die Staatsverschuldung nicht weiter anwachsen zu lassen. Die Justiz kann hier keine Sonderstellung einnehmen und von der vordringlichen Haushaltssanierung unber\u00fchrt bleiben.\u201c<\/p>\n<p>Im Hessischen Ministerium der Justiz, f\u00fcr Integration und Europa wurde unter Leitung von Staatssekret\u00e4r Dr. Rudolf Kriszeleit die Projektgruppe \u201eKonsolidierung und Kompensation\u201c eingerichtet, die unter Teilnahme und konstruktiver Einbindung der betroffenen Gerichtsbarkeiten, Staatsanwaltschaften, Richter- und Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Frauenbeauftragten Vorschl\u00e4ge erarbeitete. \u201eDabei war Grundlage der \u00dcberlegungen die Tatsache, dass kleine Gerichtsstandorte wirtschaftlich gesehen ineffizient sind. Dies wird praktisch darin deutlich, dass beispielsweise jedes kleine Gericht mit wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine eigene Bibliothek und f\u00fcr den IT-Betrieb einen eigenen Server sowie eine eigene Netzanbindung vorhalten muss sowie weitere Betriebs- und Fixkosten hat, die die Kosten pro Arbeitsplatz im Vergleich zu gr\u00f6\u00dferen Einheiten erheblich erh\u00f6hen\u201c, erl\u00e4uterte der Staatssekret\u00e4r.<\/p>\n<p>\u201eDer Hessische Rechnungshof hatte bereits in seinen Bemerkungen 2005 zur Haushalts- und Wirtschaftsf\u00fchrung des Landes Hessen empfohlen, die kleinteilige Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit aufzuheben. Ausdr\u00fccklich regte er an, die Anzahl der Arbeitsgerichte in Hessen von zw\u00f6lf auf sieben Standorte zu reduzieren. Derart kleine Gerichte seien\u00c2\u00a0 als grunds\u00e4tzlich wirtschaftlich ineffizient anzusehen, weil sie verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Betriebskosten verursachen und personalwirtschaftlich, z. B. im Vertretungsfall bei Krankheit oder Urlaub, schwierig zu handhaben sind. \u00c4hnliche Empfehlungen hat der Rechnungshof bereits im Jahr 2003 f\u00fcr die Amtsgerichte ausgesprochen.\u201c Zuk\u00fcnftig werden Arbeitsgerichte in Kassel, Fulda, Gie\u00dfen, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Darmstadt bestehen bleiben.<\/p>\n<p>F\u00fcr Mittelhessen wird mit dem Arbeitsgericht Gie\u00dfen aufgrund der Zuf\u00fchrung des Personals und der Zust\u00e4ndigkeiten der Arbeitsgerichte Marburg und Wetzlar ein zukunftsf\u00e4higes Arbeitsgericht entstehen. Das Arbeitsgericht Wiesbaden wird das Personal und die Zust\u00e4ndigkeiten des Arbeitsgerichts Limburg aufnehmen. Eine gr\u00f6\u00dfere, zukunftsf\u00e4hige Einheit entsteht dar\u00fcber hinaus mit dem Arbeitsgericht Offenbach am Main,\u00c2\u00a0 unter weitgehender Aufnahme des Personals sowie weitgehender \u00dcberf\u00fchrung der Zust\u00e4ndigkeiten des Arbeitsgerichts Hanau.<\/p>\n<p>Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofs Grundlage f\u00fcr die Zur\u00fcckf\u00fchrung von 46 auf 41 Amtsgerichte. Zusammengefasst bestehen die \u00dcberlegungen darin, Amtsgerichte, die \u00fcber nicht mehr als drei Richterplanstellen verf\u00fcgen und in \u00f6rtlicher N\u00e4he zu einem gr\u00f6\u00dferen Amtsgericht angesiedelt sind, aufzul\u00f6sen. Das Kriterium der Aufnahmef\u00e4higkeit bei anderen Gerichten hat die Pr\u00fcfung auf Standorte mit nicht mehr als vier Richterstellen eingeschr\u00e4nkt. Konkret sind folgende Strukturver\u00e4nderungen vorgesehen: Von den insgesamt 46 hessischen Amtsgerichten werden f\u00fcnf Amtsgerichte sowie zwei Zweigstellen von Amtsgerichten und die Au\u00dfenstelle des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Lauterbach aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p>Staatssekret\u00e4r Dr. Kriszeleit: \u201eMit diesen Strukturentscheidungen k\u00f6nnen in der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Ordentlichen Gerichtsbarkeit die j\u00e4hrlichen Kosten der Justiz dauerhaft um rund 2,2 Millionen Euro gesenkt sowie mehrere Millionen Euro an notwendigen Investitionen in die Bausubstanz eingespart werden. Allein die notwendigen Investitionen in die alten Standorte \u00fcbersteigen die Kosten f\u00fcr notwendige Umbauma\u00dfnahmen in den aufnehmenden Standorten einschlie\u00dflich der Kosten der Umz\u00fcge um ein Vielfaches. Wer ohne Reduzierung von Liegenschafts- und anderen Sachausgaben in der Justiz sparen m\u00f6chte, kann alternativ ausschlie\u00dflich durch Personalabbau sparen. Es gibt nur zwei M\u00f6glichkeiten: Weniger Standorte und viele Richter und Folgepersonal oder mehr Standorte und erheblich weniger Richter und Folgepersonal. Mit letzterem lassen sich die Aufgaben der dritten Gewalt aber nicht angemessen bew\u00e4ltigen. Auch k\u00fcnftig bleibt die hessische Justiz in der Fl\u00e4che gut aufgestellt und kann ihrem Auftrag der Gew\u00e4hrung effektiven Rechtsschutzes sehr gut gerecht werden.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Fulda. Das Arbeitsgericht Fulda wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Hessischen Landtags, zum Januar 2012 im Wesentlichen die Zust\u00e4ndigkeit des Arbeitsgerichtes Bad Hersfeld \u00fcbernehmen. 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