{"id":87387,"date":"2011-06-18T17:12:01","date_gmt":"2011-06-18T17:12:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=87387"},"modified":"2011-06-18T17:12:01","modified_gmt":"2011-06-18T17:12:01","slug":"ehec-erreger-o-104h-4-in-fliesgewasser-gefunden-keine-verbindung-zur-trinkwasserversorgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=87387","title":{"rendered":"EHEC-Erreger O 104:H 4 in Flie\u00dfgew\u00e4sser gefunden \u2013 Keine Verbindung zur Trinkwasserversorgung"},"content":{"rendered":"<p>Wiesbaden. Im Zuge der verst\u00e4rkten Kontrollen nach dem Fund eines EHEC-Erregers auf einem Salat eines Hofs in Frankfurt wurden auch einem benachbarten Flie\u00dfgew\u00e4sser, dem Erlenbach, Proben entnommen. In einer dieser Proben lie\u00df sich heute der EHEC-Erreger O 104:H 4 nachweisen. Das teilten das Hessische Sozialministerium und das Hessische Ministerium f\u00fcr Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer gemeinsamen Presseerkl\u00e4rung mit.<!--more--><br \/>\n\u201eEine Verbindung des Baches zur \u00f6ffentlichen Trinkwasserversorgung besteht nicht. Es besteht demnach keine Gefahr einer Kontamination des Trinkwassers\u201c, so eine Sprecherin des Hessischen Sozialministeriums. In dem Bach waren auch bei fr\u00fcheren Proben in den vergangenen Jahren hin und wieder Keime gefunden worden, unter anderem EHEC-Erreger. Bei einem Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser ist dies nicht ungew\u00f6hnlich. Am heutigen Freitag wurden dem Gew\u00e4sser erneut Proben entnommen und zur Untersuchung versandt. Mit einem Ergebnis ist in zwei bis drei Tagen zu rechnen.<\/p>\n<p>Gr\u00fcnde f\u00fcr Kontaminationen des Wassers mit dem Keim sind vielf\u00e4ltig. Da die Probenahme in der N\u00e4he einer Kl\u00e4ranlage erfolgte, ist nicht auszuschlie\u00dfen, dass dort der Eintrag erfolgte. Generell vermindern Kl\u00e4ranlagen die im Abwasser enthaltenen Keime, damit ist das gereinigte Abwasser aber nicht hygienisch unbelastet. Deshalb wird in Hessen vom Baden in Flie\u00dfgew\u00e4ssern grunds\u00e4tzlich abgeraten.<\/p>\n<p>Wie das Umweltministerium mitteilte, sind die an den Erlenbach angrenzenden H\u00f6fe informiert. Es gibt zwei Entnahmegenehmigungen f\u00fcr den Bach. Beiden Betrieben ist das W\u00e4ssern mit dem Erlenbachwasser untersagt worden. \u201eDie Genehmigungen beziehen sich auf Kartoffeln, Zuckerr\u00fcbe und St\u00e4rkekartoffeln, die derzeit nicht erntereif sind. Die Betriebe wurden nochmals darauf hingewiesen, dass sie das Wasser nicht f\u00fcrs W\u00e4ssern oder Waschen von Gem\u00fcse oder andere Lebensmittel nutzen d\u00fcrfen\u201c, erkl\u00e4rte ein Sprecher des Umweltministeriums. Da nicht auszuschlie\u00dfen ist, dass Kleing\u00e4rtner das Wasser verwendet haben, werden diese aufgefordert, auf den Verzehr von Produkten zu verzichten, die sie mit dem Wasser aus dem Erlenbach gew\u00e4ssert haben. Zudem seien weitere Proben angeordnet worden, um ein genaues Bild \u00fcber m\u00f6gliche weitere Kontaminationen zu erhalten.<\/p>\n<p>Der Keim O 104:H 4 kann zu Darminfektionen des Menschen f\u00fchren, wenn eine ausreichende Menge davon aufgenommen wird. Ob \u00fcberhaupt bedeutende Mengen in flie\u00dfenden Gew\u00e4ssern erreicht werden, ist unklar. Der Keim O 104:H 4 wurde erstmals im Rahmen der EHEC-Ausbr\u00fcche seit Mai 2011 in Norddeutschland nachgewiesen. Er kann zu Magen-Darm-Infektionen mit teilweise sehr schwerer Verlaufsform, dem sogenannten h\u00e4molytisch-ur\u00e4mischen Syndrom (HUS) f\u00fchren, das zu blutigen Durchf\u00e4llen und einer Beteiligung des Nervensystems und der Nieren mit sich f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit den EHEC-Infektionen der vergangenen Wochen rief das Hessische Sozialministerium in der Pressemitteilung erneut dazu auf, in besonderer Weise auf Hygiene zu achten. Menschen, die an EHEC erkrankt sind oder waren, scheiden den Erreger \u00fcber den Darm aus. Dies kann auch noch der Fall sein, wenn der Durchfall abgeklungen ist. Auch Tage vor Beginn der Krankheitszeichen ist im Falle von EHEC die Ausscheidung von Keimen m\u00f6glich. Au\u00dferdem gibt es Menschen, die sich an EHEC infiziert haben und keine oder nur leichte Krankheitszeichen zeigen.<br \/>\nDaher ist die Einhaltung der Basishygieneregeln wichtig, um sich selbst und andere zu sch\u00fctzen. Relevant ist vor allem die H\u00e4ndehygiene, also das gr\u00fcndliche H\u00e4ndewaschen nach dem Toilettenbesuch und vor dem Essen. Sowohl im privaten als auch im \u00f6ffentlichen Bereich sollten diese Hygienema\u00dfnahmen genauestens befolgt werden.<\/p>\n<p>Besondere Vorsichtsma\u00dfnahmen sind f\u00fcr Personen notwendig, die im Lebensmittelbereich, im Gesundheitswesen bei der Versorgung gef\u00e4hrdeter Patienten oder\u00c2\u00a0 in Gemeinschaftseinrichtungen (unter anderem Kindertagesst\u00e4tten) t\u00e4tig sind oder diese besuchen. Kranke, Genesende und deren in h\u00e4uslicher Gemeinschaft lebende Mitbewohner d\u00fcrfen laut Infektionsschutzgesetz in den genannten Bereichen erst dann wieder arbeiten oder diese besuchen, wenn dies vom zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt als unbedenklich eingestuft wurde. Dazu m\u00fcssen Stuhlproben untersucht werden. Das genaue Vorgehen regelt das \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt.<\/p>\n<p>Mehr Informationen zur Trinkwasser und EHEC finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter: <a href=\"http:\/\/www.umweltbundesamt.de\/gesundheit\/publikationen\/faq_ehec.pdf\" target=\"_blank\">www.umweltbundesamt.de\/gesundheit\/publikationen\/faq_ehec.pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Wiesbaden. Im Zuge der verst\u00e4rkten Kontrollen nach dem Fund eines EHEC-Erregers auf einem Salat eines Hofs in Frankfurt wurden auch einem benachbarten Flie\u00dfgew\u00e4sser, dem Erlenbach, Proben entnommen. In einer dieser Proben lie\u00df sich heute der EHEC-Erreger O 104:H 4 nachweisen. 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