{"id":85642,"date":"2011-05-07T00:46:11","date_gmt":"2011-05-07T00:46:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=85642"},"modified":"2011-05-07T05:46:29","modified_gmt":"2011-05-07T05:46:29","slug":"drucker-tauschen-zusammenarbeit-mit-uwag-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=85642","title":{"rendered":"Dr\u00fccker t\u00e4uschen Zusammenarbeit mit \u00dcWAG vor"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fulda. <\/strong>Zahlreiche Stromkunden der \u00dcberlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (\u00dcWAG) haben sich in den vergangenen Tagen an die \u00dcWAG gewandt: Haust\u00fcr-Vertreter h\u00e4tten ihnen angeblich g\u00fcnstigere Strom-Vertr\u00e4ge aufgedr\u00e4ngt und versichert, dabei mit der \u00dcWAG zusammenzuarbeiten. Die \u00dcWAG weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass es keinerlei Zusammenarbeit mit diesen Vertretern gibt und die Kunden ein Vertragswiderrufsrecht innerhalb von 14 Tagen haben. \u201eWir stellen uns dem Wettbewerb \u2013 aber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken von Mitbewerbern nehmen wir nicht hin\u201c, erkl\u00e4rt Dipl.-Ing. Bernhard Herber, der Leiter des Bereichs Energiewirtschaft der \u00dcWAG, nachdem sich zahlreiche Kunden, viele vom Aschenberg und dem Kohlh\u00e4user Feld in Fulda, telefonisch und pers\u00f6nlich gemeldet hatten, um sich \u00fcber das teils aufdringliche Vorgehen von Vertriebsmitarbeitern eines M\u00fcnchener Unternehmens zu beschweren.<!--more--><\/p>\n<p>\u201eWir haben das Unternehmen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abmahnen lassen und untersagen ihm, den Eindruck zu erwecken, seine Vertreter seien Mitarbeiter der \u00dcWAG oder im Auftrag der \u00dcWAG unterwegs\u201c, erl\u00e4utert \u00dcWAG-Bereichsleiter Herber. Insbesondere wolle die \u00dcWAG ihre Kunden vor den Einsch\u00fcchterungsversuchen der Werber bewahren, die nach Aussage der Kunden eine Herausgabe von Z\u00e4hlerdaten oder Daten des bestehenden Stromvertrags verlangt hatten mit dem Hinweis, ansonsten drohe eine Strompreiserh\u00f6hung. Die Unterlassungserkl\u00e4rung wurde der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des M\u00fcnchener Unternehmens am 5. Mai 2011 zugeschickt. Diese sieht f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vor.<\/p>\n<p>Sollte das Unternehmen die Unterlassungserkl\u00e4rung nicht unterzeichnen, wird die \u00dcWAG unverz\u00fcglich weitere rechtliche Schritte einleiten. Bereits im Februar 2011 hat das Landgericht Kassel auf Antrag der St\u00e4dtischen Werke AG gegen dasselbe Unternehmen eine einstweilige Verf\u00fcgung erlassen. \u201eDie Dreistigkeit, mit der das Unternehmen praktisch in unmittelbarer Nachbarschaft mit der gleichen Masche weitermacht, ist schon kriminell\u201c, findet Bernhard Herber.<\/p>\n<p>Auch in Rostock und Halle gab es schon einstweilige Verf\u00fcgungen, da auch dort versucht wurde, mit irref\u00fchrenden Behauptungen eine Verbindung zum \u00f6rtlichen Energieversorger zu suggerieren und so Vertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen. \u201eDie H\u00e4ufigkeit der Vorf\u00e4lle l\u00e4sst den Schluss zu, dass der Vertrieb des fraglichen Unternehmens systematisch so arbeitet und sich nicht mit dem Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter herausreden kann\u201c, sagt der \u00dcWAG-Bereichsleiter. F\u00fcr alle, die durch die Nennung der \u00dcWAG get\u00e4uscht wurden und einen Vertrag an der Haust\u00fcr abgeschlossen haben, gibt es jedoch einen Weg zur\u00fcck: Innerhalb von 14 Tagen k\u00f6nnen Haust\u00fcrgesch\u00e4fte widerrufen werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an den Vertragspartner.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Fulda. Zahlreiche Stromkunden der \u00dcberlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (\u00dcWAG) haben sich in den vergangenen Tagen an die \u00dcWAG gewandt: Haust\u00fcr-Vertreter h\u00e4tten ihnen angeblich g\u00fcnstigere Strom-Vertr\u00e4ge aufgedr\u00e4ngt und versichert, dabei mit der \u00dcWAG zusammenzuarbeiten. 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