{"id":84642,"date":"2011-04-08T00:12:20","date_gmt":"2011-04-08T00:12:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=84642"},"modified":"2011-04-08T06:56:37","modified_gmt":"2011-04-08T06:56:37","slug":"bund-und-lander-einigen-sich-auf-vorgehen-gegen-drohenden-arztemangel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=84642","title":{"rendered":"Bund und L\u00e4nder einigen sich auf Vorgehen gegen drohenden \u00c4rztemangel"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berlin.<\/strong> Um einem drohenden \u00c4rztemangel entgegen zu wirken, haben sich die Bundesl\u00e4nder unter Federf\u00fchrung des Hessischen Sozialministers und Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz 2011, Stefan Gr\u00fcttner, mit Bundesgesundheitsminister Philipp R\u00f6sler auf Eckpunkte zu einem bundesweit geltenden Versorgungsgesetz geeinigt. \u201eEs ist erfreulich, dass nach intensiven Verhandlungen nun ein Ergebnis zustande gekommen ist, welches den L\u00e4ndern das zugesteht, was sie seit langem gefordert haben: mehr Verbindlichkeit im Hinblick auf eine bessere Versorgungsplanung\u201c, erkl\u00e4rte Gr\u00fcttner bei der Pr\u00e4sentation der Eckpunkte im Bundesgesundheitsministerium in Berlin.<!--more--><\/p>\n<p>Der Sozialminister lobte die heute vorgelegten Eckpunkte als \u201erundes Konzept, welches dazu beitr\u00e4gt, dass die Patientinnen und Patienten in Deutschland auch weiterhin bestm\u00f6glich medizinisch versorgt werden\u201c. Derzeit k\u00f6nne zwar noch nicht von einem allgemeinen \u00c4rztemangel die Rede sein. \u201eDoch vor allem in d\u00fcnn besiedelten Regionen kommt es bereits jetzt zu Engp\u00e4ssen bei der haus\u00e4rztlichen Versorgung\u201c, so der Sozialminister weiter. Es bed\u00fcrfe aufeinander abgestimmter Bem\u00fchungen aller Beteiligten sowohl auf Bundes-, auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene, um eine dauerhafte St\u00e4rkung der haus\u00e4rztlichen Versorgung insbesondere in strukturschwachen Regionen zu erreichen. Hierbei reichten wenige, voneinander isolierte Ma\u00dfnahmen jedoch nicht aus.<\/p>\n<p>\u201eWir brauchen ein vernetztes Gesamtkonzept, das an den verschiedensten Stellen ansetzt \u2013 von der Hilfestellung bei Praxisgr\u00fcndungen und \u2013\u00fcbernahmen \u00fcber die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten bis hin zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wesentliche Punkte sind im nun zwischen Bund und L\u00e4ndern gemeinsam erarbeiteten Entwurf enthalten. Parallel arbeiten wir derzeit in Hessen mit allen am Gesundheitssystem Beteiligten ein hessisches Ma\u00dfnahmenb\u00fcndel aus. Ziel muss es dabei sein, in absehbarer Zeit f\u00fcr die verschiedenen Regionen Hessens mit ihren sehr unterschiedlichen Bed\u00fcrfnissen aufeinander abgestimmte Ma\u00dfnahmen anbieten zu k\u00f6nnen, die nach den jeweiligen regionalen Erfordernissen genutzt werden k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n<p>Die nun vorgestellten Eckpunkte f\u00fcr ein bundesweit geltendes Versorgungsgesetz sehen unter anderem eine Flexibilisierung der Bedarfsplanung vor und tragen somit einem wesentlichen Anliegen der L\u00e4nder Rechnung. Bislang entsprachen die Grenzen der Planungsbereiche denen der Stadt- und Landkreise. \u201eDies hatte zur Folge, dass Unterschiede innerhalb der Kreise keine Beachtung fanden\u201c, so Sozialminister Stefan Gr\u00fcttner. Nach den vereinbarten Eckpunkten kann k\u00fcnftig der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene Planungsbereiche nach haus\u00e4rztlicher, fach\u00e4rztlicher und spezialisierter fach\u00e4rztlicher Versorgung differenzieren.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird der G-BA dazu verpflichtet, den Landesaussch\u00fcssen der \u00c4rzte und Krankenkassen die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, bei der Bedarfsplanung von den bundesweit geltenden Bedarfsplanungs-Richtlinien abzuweichen. \u201eSomit erhalten die regionalen Gremien durch Gesetz den erforderlichen Gestaltungsspielraum, um die bundesweit geregelte Bedarfsplanung an den konkreten regionalen Versorgungsbedarf anzupassen\u201c, erl\u00e4uterte Gr\u00fcttner. Au\u00dferdem k\u00f6nnen sich die L\u00e4nder k\u00fcnftig besser in die Versorgungsplanung einbringen. So erhalten sie die Rechtsaufsicht \u00fcber den jeweiligen Landesausschuss, der als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Kassen\u00e4rztlicher Vereinigung f\u00fcr die Umsetzung der Bedarfsplanungs-Richtlinien sowie die daraus folgenden Konsequenzen in Bezug auf \u00dcber- und Unterversorgung zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Seine Beschl\u00fcsse muss der Landesausschuss k\u00fcnftig der jeweiligen Landesregierung vorlegen. Diese kann die Beschl\u00fcsse innerhalb einer bestimmten Frist beanstanden. Au\u00dferdem wird den L\u00e4ndern das Recht der Ersatzvornahme zugestanden; das bedeutet zum Beispiel, dass das Land einen f\u00fcr die Sicherstellung der \u00e4rztlichen Versorgung erforderlichen Beschluss erlassen kann, f\u00fcr den Fall, dass dies zuvor nicht innerhalb einer bestimmten Frist durch den Landesausschuss erfolgt ist.\u00c2\u00a0 \u201eAuf diese Weise k\u00f6nnen die L\u00e4nder ihre Vorstellungen einbringen und daf\u00fcr Sorge tragen, dass der Landesausschuss die notwendigen Ma\u00dfnahmen ergreift, um Unterversorgung zu verhindern\u201c, so Sozialminister Gr\u00fcttner.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus erhalten die L\u00e4nder ein Mitberatungs- und Initiativrecht in den L\u00e4nderaussch\u00fcssen sowie bei den Beratungen des G-BA zu Fragen der Bedarfsplanung. Hierzu werden Vertreter der L\u00e4nder zu den Sitzungen des G-BA entsandt. Sozialminister Gr\u00fcttner: \u201eDie Beteiligung der L\u00e4nder im G-BA ist notwendig, um eine ausreichende Auseinandersetzung und Ber\u00fccksichtigung regionaler Aspekte zu gew\u00e4hrleisten. Es ist schlicht unm\u00f6glich, dass der G-BA die unterschiedlichen regionalen Verh\u00e4ltnisse in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern kennt und daher angemessen in seinen Richtlinien ber\u00fccksichtigen kann.\u201c<\/p>\n<p>Zudem sehen die Eckpunkte f\u00fcr das Versorgungsgesetz eine bessere Abstimmung zwischen den betroffenen Aufsichtsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder in Bezug auf Selektivvertr\u00e4ge (Versorgungsvertr\u00e4ge zwischen einer Krankenkasse und bestimmten Leistungserbringern) und ihre Auswirkungen auf das regionale Versorgungsgeschehen vor. Dar\u00fcber hinaus erhalten die L\u00e4nder ein Initiativrecht, um mittels besonderer Vertrage dem Problem der Unterversorgung in betroffenen Regionen zu begegnen. Vereinbart wurde auch eine \u00c4nderung des Sozialgesetzbuchs V (Gesetzliche Krankenversicherung) dahingehend, dass die Krankenkassen zuk\u00fcnftig Landesbeauftragte mit Abschlussvollmacht bestellen m\u00fcssen. Auf diese Weise k\u00f6nnen landesspezifische Fragestellungen unmittelbar mit den Kassen er\u00f6rtert und entschieden werden.<\/p>\n<p>\u201eZusammen mit dem ebenfalls konsentierten Ma\u00dfnahmenb\u00fcndel im Bereich der Aus- und Fortbildung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten bilden all diese Aspekte eine gute Basis, damit den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern in Deutschland auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und fl\u00e4chendeckende medizinische Versorgung angeboten werden kann\u201c, sagte Gr\u00fcttner abschlie\u00dfend. \u201eWenn nun die Bundesregierung auf der Basis dieser Eckpunkte z\u00fcgig den Entwurf zum Versorgungsgesetz vorlegt, wird ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.\u00c2\u00a0Januar\u00c2\u00a02012 am Bundesrat nicht scheitern.\u201c<strong> <\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Berlin. 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