{"id":81180,"date":"2011-01-21T00:26:05","date_gmt":"2011-01-21T00:26:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=81180"},"modified":"2011-01-20T16:26:21","modified_gmt":"2011-01-20T16:26:21","slug":"positive-bilanz-der-ehrenamtsfoerderung-in-hessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=81180","title":{"rendered":"Positive Bilanz der Ehrenamtsf\u00f6rderung in Hessen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wiesbaden.<\/strong> Das Land Hessen \u00fcbernimmt die Freistellungskosten bei ehrenamtlicher Jugendarbeit. \u201eDiese Regelung wirkt sich positiver denn je auf das Engagement junger Menschen in Hessen aus. Sie hat sich voll bew\u00e4hrt und wurde in 2010 noch mal deutlich mehr als in den Jahren zuvor in Anspruch genommen\u201c, sagte der Hessische Sozialminister Stefan Gr\u00fcttner heute in Wiesbaden. Das Land \u00fcbernimmt die Lohnfortzahlung bei qualifiziertem ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit wie beispielsweise Betreuung bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Sommerspielaktionen oder Sportveranstaltungen auf der Grundlage des Vierten Teils \u201eEhrenamt in der Jugendarbeit\u201c (\u00c2\u00a7\u00c2\u00a7 43 bis 48) des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB). Diese Regelung ist bundesweit beispielhaft.<!--more--><\/p>\n<p>Hessen hat im Jahr 2010 f\u00fcr insgesamt 12.222 Freistellungstage 1.752 Kostenerstattungsbescheide erteilt. Im Vorjahr gab es 1522 Bescheide f\u00fcr insgesamt 10.216 Freistellungstage. \u201eDas ist bisher die h\u00f6chste Anzahl seit Bestehen dieses Gesetzes. Bereits in den Vorjahren hatte die Anzahl der Bescheide f\u00fcr die Jugendarbeit auf der Basis des Gesetzes deutlich zugelegt\u00e2\u20ac\u009d, betonte Stefan Gr\u00fcttner. Insgesamt hat das Land f\u00fcr das Jahr 2010 Lohnkosten in H\u00f6he von 1.349.999 Euro und damit rund 250.000 Euro mehr als im Vorjahr erstattet. \u201eMit diesen Mitteln erm\u00f6glichen wir ein umfangreiches und vielseitiges Engagement in der Jugendarbeit\u201c, betonte der Minister.<\/p>\n<p>Fast die H\u00e4lfte der insgesamt 2.083 Personen, die durch das Land gef\u00f6rdert wurden, sind zwischen 16 und 30 Jahre alt \u2013 eine Altersspanne, die klar signalisiert, dass sich in Hessen insbesondere junge Menschen f\u00fcr die Jugend ehrenamtlich einsetzen. \u201eDiese Bilanz belegt, dass ehrenamtlicher Einsatz von und f\u00fcr junge Menschen durch geeignete Rahmenbedingungen effektiv gef\u00f6rdert wird und die \u00dcbernahme der Lohnfortzahlung durch das Land ein wirksames Instrument ist, um Jugendarbeit auf breiter Basis zu unterst\u00fctzen\u201c, unterstrich der Sozialminister.<\/p>\n<p>Dieses unver\u00e4ndert hohe Interesse ist nach Ansicht der Fachkr\u00e4fte und Betriebe eindeutig auf die Bereitstellung von Landesmitteln und die zuverl\u00e4ssige Erledigung der Erstattungen zur\u00fcckzuf\u00fchren. \u201eZudem wird das Gesetz mit der Freistellungsm\u00f6glichkeit in immer mehr Betrieben bekannt\u201c, erl\u00e4utert Gr\u00fcttner. So hat sich die Anzahl der Betriebe mit 1.309 gegen\u00fcber dem Vorjahr (2009: 1.157) um 152 gesteigert. Ebenso erfreulich ist, dass im Jahr 2010 insgesamt 394 neue Betriebe einen Antrag auf Lohnkostenerstattung stellen konnten und damit einen weiteren Beleg f\u00fcr die Akzeptanz von ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit ausstellen.<\/p>\n<p>Informationen \u00fcber den Ablauf der Antragstellung gibt es beim Hessischen Jugendring in Wiesbaden oder im Internet auf der <a href=\"http:\/\/www.sozialministerium.hessen.de\/irj\/HSM_Internet?cid=81a7a562df02b33fa0f6237b2395a57b\">Website des Sozialministeriums<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Wiesbaden. Das Land Hessen \u00fcbernimmt die Freistellungskosten bei ehrenamtlicher Jugendarbeit. \u201eDiese Regelung wirkt sich positiver denn je auf das Engagement junger Menschen in Hessen aus. 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