{"id":7149,"date":"2007-12-22T00:45:05","date_gmt":"2007-12-21T23:45:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schoene-nachrichten.de\/?p=7149"},"modified":"2007-12-21T23:18:32","modified_gmt":"2007-12-21T22:18:32","slug":"bundesverfassungsgericht-staerkt-rechte-der-landkreise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=7149","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht st\u00e4rkt Rechte der Landkreise"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fulda.<\/strong>\u00c2\u00a0Mit Genugtuung hat Landrat Bernd Woide die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zust\u00e4ndigkeit bei der Ausf\u00fchrung des SGB II (Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende) zur Kenntnis genommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass die Mischzust\u00e4ndigkeit bei der Ausf\u00fchrung von Hartz IV zwischen dem Bund einerseits und den Kommunen andererseits im Rahmen der sogenannten Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig ist.<!--more--><\/p>\n<p>Grundpfeiler des SGB II sei, so Landrat Woide, die Erkenntnis, dass Leistungen f\u00fcr Arbeitsuchende aus einer Hand erfolgen sollten. Dies bedeute ganz konkret, dass der Hilfeempf\u00e4nger eine Beh\u00f6rde als konkreten Ansprechpartner habe. Nur so k\u00f6nne ein effektives und zielgerichtetes Hilfesystem f\u00fcr die Betroffenen aufgebaut werden. Demzufolge h\u00e4tten viele Landkreise in Deutschland seit der Einf\u00fchrung des SGB II zum 1. Januar 2005 daf\u00fcr gek\u00e4mpft, die alleinige Vollzugskompetenz f\u00fcr dieses Gesetz zu erhalten.<\/p>\n<p>\u201eLeider konnte sich der Bundesgesetzgeber zum damaligen Zeitpunkt nur dazu durchringen, 69 sogenannten Optionskommunen die alleinige Verwaltungskompetenz zu \u00fcbertragen\u201c, bedauert Woide. Der Landkreis Fulda sei eine dieser Optionskommunen und nehme seit fast drei Jahren die Aufgaben in umfassender Verantwortung f\u00fcr die Arbeitsuchenden wahr. Eine Arbeitslosenquote von gegenw\u00e4rtig knapp \u00fcber f\u00fcnf Prozent belege eindeutig, dass sich dieses System der Verantwortung aus einer Hand gerade in der Region Fulda bew\u00e4hrt habe.<\/p>\n<p>Laut Woide hat sich auch das Bundesverfassungsgerichts dieser Auffassung angeschlossen. Das Grundgesetz sehe f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Bundesgesetzen klare rechtliche Zust\u00e4ndigkeiten vor. Danach m\u00fcsse eindeutig feststehen, welcher Tr\u00e4ger (ob nun Bund, L\u00e4nder oder Kommunen) f\u00fcr die Erf\u00fcllung einer Verwaltungsaufgabe zust\u00e4ndig sei. Hieraus folge die klare Zuordnung von Personal, Sachmitteln und eigenverantwortlicher Organisation. \u201eDie Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften zwischen Bundesagentur f\u00fcr Arbeit und den Kommunen gen\u00fcgt diesen Anforderungen nicht. Sie schafft viele unn\u00f6tige Schnittstellen und erschwert mehr als erforderlich die Aufgabenwahrnehmung im Interesse der Arbeitsuchenden.\u201c<\/p>\n<p>Eigenartig sei jedoch, welche Konsequenzen der neue Bundesarbeitsminister Olaf Scholz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ziehe. Statt wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, einheitliche Verwaltungsstrukturen mit klaren Personal- und Organisationsverantwortungen einzuf\u00fchren, stelle der Bundesarbeitsminister ein Organisationsmodell heraus, das es nach dem Gesetz \u00fcberhaupt nicht geben d\u00fcrfte. Er lobe \u201eerfolgreiche Vorbilder in 21 Landkreisen, in denen die Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur und sonstige Aufgaben von den Kommunen getrennt wahrgenommen werden\u201c.<\/p>\n<p>Dieses vermeintliche Vorbild f\u00fchre, so Landrat Woide, in der praktischen Umsetzung dazu, dass der Auftrag des Gesetzgebers, Arbeitsuchenden Hilfen aus einer Hand zu gew\u00e4hren, unterlaufen werde. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II m\u00fcsse ein Hilfesuchender bei zwei Beh\u00f6rden eigenst\u00e4ndige Antr\u00e4ge stellen\u00c2\u00a0und habe zwei unterschiedliche Ansprechpartner. Komplizierte und f\u00fcr den Betroffenen un\u00fcbersichtliche Verwaltungsabl\u00e4ufe seien die Folge.<\/p>\n<p>Landrat Woide fordert alle politischen Kr\u00e4fte in der Region Fulda und Osthessen auf, ihren Einfluss auf Bundesarbeitsminister Scholz dahingehend geltend zu machen, solche unpraktikablen und unsachgem\u00e4\u00dfen Vorschl\u00e4ge zur\u00fcckzunehmen. Es handele sich hierbei nicht um einen parteipolitischen Richtungsstreit, sondern ganz einfach um die Frage, \u201ewas ist richtig und was ist falsch\u201c. Woide: \u201eJetzt sind klare Entscheidungen gefragt und kein neuer `Verwaltungs-Wirrwarr`\u201c.<\/p>\n<p>Der Landkreis Fulda sehe sich gemeinsam mit anderen Optionskommunen, wie dem Main-Kinzig-Kreis, dem Vogelsbergkreis und dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, auf dem richtigen Weg. Die wichtige Arbeit dieser Optionskommunen sollte auch vom Bund zur Kenntnis genommen werden, anstatt immer wieder Versuche zu unternehmen, die Kommunen aus ihrer Verantwortung zu dr\u00e4ngen. \u201eNur sie haben aufgrund ihrer dezentralen Struktur vor Ort die M\u00f6glichkeit, Hilfesuchenden passgenaue Angebot zu unterbreiten.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Fulda.\u00c2\u00a0Mit Genugtuung hat Landrat Bernd Woide die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zust\u00e4ndigkeit bei der Ausf\u00fchrung des SGB II (Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende) zur Kenntnis genommen. 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