{"id":66472,"date":"2010-08-10T01:57:37","date_gmt":"2010-08-09T23:57:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=66472"},"modified":"2010-08-10T08:58:08","modified_gmt":"2010-08-10T06:58:08","slug":"patientenverfuegung-vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-vortrag-im-hkp-center-kuenzell","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=66472","title":{"rendered":"Patientenverf\u00fcgung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverf\u00fcgung &#8211; Vortrag im HKP-Center K\u00fcnzell &#8211;"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fulda. <\/strong>Ein selbstbestimmtes Leben zu f\u00fchren ist Wunsch und Recht eines jeden Menschen. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr den Fall einer Erkrankung und die Phase des Lebensendes.\u00c2\u00a0 Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahrzehnten einiges daf\u00fcr getan, dem Einzelnen so viel Selbstbestimmung wie m\u00f6glich zu erhalten, auch wenn dieser in seinen M\u00f6glichkeiten z.B. durch Krankheit oder Altersabbau eingeschr\u00e4nkt ist. Dies begann bereits in den 90\u00c2\u00b4er Jahren durch die Abl\u00f6sung des Vormundschaftsrechts f\u00fcr Vollj\u00e4hrige durch das heutige Betreuungsrecht, dessen Kern, im Gegensatz zur fr\u00fcheren Entm\u00fcndigung, ein gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliches Aufrechterhalten selbstbestimmten Lebens ist. Zuletzt wurden im Zuge dieser Entwicklung im vergangenen Jahr Regelungen zur Patientenverf\u00fcgung gesetzlich normiert.<!--more--><\/p>\n<p>Die Aufrechterhaltung des gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Ma\u00dfes an Selbstbestimmung setzt allerdings eine rechtzeitige Vorsorge voraus. Ist die M\u00f6glichkeit zur selbstbestimmten Willensbildung- und Ent\u00e4u\u00dferung erst einmal entfallen, k\u00f6nnen Betreuer, Betreuungsgericht und behandelnde \u00c4rzte nurmehr einen mutma\u00dflichen Willen des Betroffenen ber\u00fccksichtigen, der\u00c2\u00a0 naturgem\u00e4\u00df nicht notwendig mit dem, was dieser tats\u00e4chlich wollte \u00fcbereinstimmt.\u00c2\u00a0 Auch h\u00f6chstpers\u00f6nliche Entscheidungen, wie die Bestimmung des Aufenthaltsortes oder Art und Umfang von Heilbehandlungen einschlie\u00dflich lebensverl\u00e4ngernder Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen dann von anderen Personen getroffen werden, die schlimmstenfalls keine Anhaltspunkte daf\u00fcr haben, was dem tats\u00e4chlichen Willen des Betroffenen entspricht.<\/p>\n<p>Der Vortrag\u00c2\u00a0 gibt einen \u00dcberblick, wie auf Entscheidungen f\u00fcr den Fall, dass man diese nicht mehr selber treffen kann, im Vorfeld Einfluss genommen werden kann. Die Begrifflichkeiten und die rechtlichen Grunds\u00e4tze werden dabei ebenso er\u00f6rtert, wie die praktischen Notwendigkeiten, die bei der Erstellung einer Patientenverf\u00fcgung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverf\u00fcgung zu beachten sind. Dies umfasst die wesentlichen Inhalte und Wirksamkeitsvoraussetzungen ebenso wie z.B. die Vorkehrungen, die zu treffen sind, damit die benannten Personen und zust\u00e4ndigen Stellen auch Kenntnis und Zugang zu den getroffenen Verf\u00fcgungen erlangen.<\/p>\n<p>Der kostenlose Vortrag findet am Mittwoch, den 18. August 2010 um 20.00 Uhr im HKP-Center in der Georg-Stieler-Str. 20 in 36093 K\u00fcnzell statt. Der Referent Marc-Thilo M\u00fcller ist Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Fulda. Um Voranmeldung wird gebeten unter der Telefonnummer: 0661 \u2013 93 44 00 oder unter info@hkp-dienst.de.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Fulda. 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