{"id":43494,"date":"2009-11-02T05:30:57","date_gmt":"2009-11-02T04:30:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schoene-nachrichten.de\/?p=43494"},"modified":"2009-11-02T07:31:14","modified_gmt":"2009-11-02T06:31:14","slug":"bauen-in-hessen-wird-weiter-vereinfacht-und-beschleunigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=43494","title":{"rendered":"Bauen in Hessen wird weiter vereinfacht und beschleunigt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wiesbaden.<\/strong> Hessen wird das Bauen weiter vereinfachen und beschleunigen. K\u00fcnftig soll nur noch f\u00fcr Hochh\u00e4user, gro\u00dfe B\u00fcrogeb\u00e4ude, Hallen und sonstige Sonderbauten eine umfassende bauaufsichtliche Pr\u00fcfung erforderlich sein. Alle Vorhaben, die keine Sonderbauten sind, sollen k\u00fcnftig im Bereich von Bebauungspl\u00e4nen baugenehmigungsfrei errichtet werden k\u00f6nnen. Liegt kein Bebauungsplan vor, ist das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren anzuwenden.<!--more--><\/p>\n<p>Dies sehen die Eckpunkte f\u00fcr eine Reform der Hessischen Bauordnung (HBO) vor, wie Wirtschaftsminister Dieter Posch mitteilte. Auch f\u00fcr Gastst\u00e4tten soll es Erleichterungen geben. \u201eDie bisherigen positiven Erfahrungen sprechen daf\u00fcr, den 2002 eingeschlagenen Weg der Vereinfachung und Beschleunigung weiter zu gehen\u201c, sagte Posch, \u201edies spart dem B\u00fcrger Zeit und Geb\u00fchren. Das Bauen in Hessen ist schneller, einfacher und billiger geworden\u201c.<\/p>\n<p>Hessen hatte mit der HBO 2002 bereits Wohngeb\u00e4ude bis zur Hochhausgrenze von der Baugenehmigung ausgenommen. Im Gebiet von Bebauungspl\u00e4nen findet gar keine Pr\u00fcfung mehr statt, au\u00dferhalb solcher Pl\u00e4ne pr\u00fcfen die Beh\u00f6rden nur noch die \u00dcbereinstimmung mit dem Baugesetzbuch oder beantragte Abweichungen vom Bauordnungsrecht (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren). F\u00fcr sonstige Geb\u00e4ude greifen diese Erleichterungen bisher jedoch nur eingeschr\u00e4nkt. Dies soll ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>\u201eBautechnische Pr\u00fcfungen \u2013 vor allem im Brandschutz und bei der Standsicherheit \u2013 sind bereits seit 2002 Sache privater Architekten, Bauingenieure und Sachverst\u00e4ndiger und, so die Erfahrungen mit dem Gesetzesvollzug, dort gut aufgehoben\u201c, so der Wirtschaftsminister.<\/p>\n<p>Inzwischen ist das Vereinfachte Verfahren zum Regelverfahren geworden, dem zwei von drei Bauvorhaben unterliegen. Etwa jedes zehnte Geb\u00e4ude entsteht ganz ohne Genehmigung. Der Anteil k\u00f6nnte weit h\u00f6her liegen, doch in vielen F\u00e4llen entscheiden sich die Bauherren f\u00fcr ein freiwilliges Genehmigungsverfahren.\u201c, stellte Posch fest. Gleichwohl soll es auch in Zukunft m\u00f6glich sein, ein Baugenehmigungsverfahren w\u00e4hlen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Posch m\u00f6chte die Verl\u00e4ngerung der bis zum 31.10.2010 befristeten HBO zu ihrer weiteren Liberalisierung nutzen und dabei vor allem die Liste der genehmigungsfreien Bauten ausdehnen. Bei Gastst\u00e4tten soll nicht mehr die Zahl der Personen (bisher 40), sondern die Grundfl\u00e4che (100 Quadratmeter) die Sonderbaugrenze markieren. Auch die Regeln f\u00fcr Bauten an der Grundst\u00fccksgrenze \u2013 etwa Garagen &#8211; werden vereinfacht. Auf der Grundlage dieser \u00dcberlegungen werde das Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Ziel sei es, ihn Mitte 2010 dem Landtag vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>Genehmigungsfreistellung (\u00c2\u00a7 56 HBO):<\/strong><br \/>\nIn Gebieten, f\u00fcr die die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt hat,\u00c2\u00a0 k\u00f6nnen die in \u00c2\u00a7 56 aufgef\u00fchrten Vorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden. Es bedarf lediglich der Mitteilung an die Gemeinde und zeitgleich an die untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde.\u00c2\u00a0 Die Gemeinde kann aber innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen ein\u00c2\u00a0 Baugenehmigungsverfahren verlangen. Welche Vorhaben genehmigungsfrei errichtet werden k\u00f6nnen, ist in \u00c2\u00a7 56 Abs. 1 HBO geregelt.<\/p>\n<p><strong>Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (\u00c2\u00a7 57 HBO)<\/strong><br \/>\nLiegen die Voraussetzungen f\u00fcr das genehmigungsfreie Bauen nicht vor, unterliegen die Vorhaben dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren pr\u00fcft die untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde das Vorhaben auf die Zul\u00e4ssigkeit<br \/>\n\u00c2\u00b7\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 nach den Vorschriften des Bauplanungsrechts,<br \/>\n\u00c2\u00b7\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 von beantragten Abweichungen vom Bauordnungsrecht,<br \/>\n\u00c2\u00b7\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 nach anderen \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach diesen Vorschriften entf\u00e4llt oder ersetzt wird; dies trifft z. B. f\u00fcr die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu. \u00dcber den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollst\u00e4ndigen Antrages zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Baugenehmigungsverfahren (\u00c2\u00a7 58 HBO):<\/strong><br \/>\nSonderbauten unterliegen dem normalen Baugenehmigungsverfahren, in dem sowohl das Bauordnungsrecht als auch das Bauplanungsrecht umfassend gepr\u00fcft wird. Was Sonderbauten sind, ist in \u00c2\u00a7 2 Abs. 8 HBO definiert. Es sind bauliche Anlagen, mit denen im Regelfall besondere Gefahrenlagen verbunden sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Wiesbaden. Hessen wird das Bauen weiter vereinfachen und beschleunigen. K\u00fcnftig soll nur noch f\u00fcr Hochh\u00e4user, gro\u00dfe B\u00fcrogeb\u00e4ude, Hallen und sonstige Sonderbauten eine umfassende bauaufsichtliche Pr\u00fcfung erforderlich sein. Alle Vorhaben, die keine Sonderbauten sind, sollen k\u00fcnftig im Bereich von Bebauungspl\u00e4nen baugenehmigungsfrei errichtet werden k\u00f6nnen. 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