{"id":38347,"date":"2009-09-12T02:22:20","date_gmt":"2009-09-12T00:22:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schoene-nachrichten.de\/?p=38347"},"modified":"2009-09-09T18:23:32","modified_gmt":"2009-09-09T16:23:32","slug":"vpb-raet-hausbesitzer-muessen-an-brandschutz-denken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=38347","title":{"rendered":"VPB r\u00e4t: Hausbesitzer m\u00fcssen an Brandschutz denken"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berlin.<\/strong> Fast 800 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Wohnungsbr\u00e4nden, rund 5.500 Brandopfer werden schwer verletzt. Auf drei Milliarden Euro beziffern Fachleute den Schaden, der bei den insgesamt 240.000 Br\u00e4nden entsteht. Das sind dramatische Zahlen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Sie dokumentieren: Vorbeugender Brandschutz ist lebenswichtig! <!--more--><\/p>\n<p>Um Bauherren und Hausbesitzer auf das komplexe Thema aufmerksam zu machen, hat der VPB den Ratgeber &#8220;Brandschutz zu Hause &#8211; Sch\u00fctzen Sie sich vor Feuer!&#8221; herausgebracht. Der Ratgeber kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Interessierte finden ihn unter der Adresse <a href=\"http:\/\/www.vpb.de\">www.vpb.de<\/a> unter den Stichworten &#8220;Services&#8221; und &#8220;Kostenlose Angebote&#8221;. <\/p>\n<p>Brandschutz beginnt bereits bei der Planung. Die einzelnen Bundesl\u00e4nder haben das in ihren jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Allerdings sehr unterschiedlich! Gerade bei steigenden Anforderungen an die W\u00e4rmed\u00e4mmung der Fassade und des Dachs regeln die Landesbauordnungen den Brandschutz unterschiedlich. Probleme treten dann insbesondere beim Brandschutz von W\u00e4rmed\u00e4mmverbundsystemen auf. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen Architekten alle Geb\u00e4ude so planen, dass Br\u00e4nde gar nicht erst entstehen und ein eventueller Brand sich nicht ausbreiten kann. Auch ausreichend breite und befestigte Zufahrtswege f\u00fcr Rettungsfahrzeuge sind \u00fcberall gesetzlich vorgeschrieben. Damit der entstehende Neubau auch allen Vorschriften entspricht und \u00fcberdies nur zugelassene Baumaterialien verwendet werden, r\u00e4t der VPB privaten Bauherren zur sorgf\u00e4ltigen Pr\u00fcfung ihrer Bauunterlagen. Vor allem Hausk\u00e4ufer, die sich f\u00fcr ein schl\u00fcsselfertiges Objekt interessieren, sollten die Baubeschreibungen vor Vertragsabschluss von einem unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen pr\u00fcfen lassen. Nur so k\u00f6nnen sie b\u00f6se \u00dcberraschungen und teure Nachbesserungen beim Brandschutz vermeiden. <\/p>\n<p>Obwohl der Brandschutz ein wichtiges Thema ist, wird der Bauherr damit weitgehend alleine gelassen, warnt der VPB. Der Verbraucherschutzverband kn\u00fcpft mit seiner Kritik an Missst\u00e4nde an: So fordern die Gesetzgeber zum Beispiel in einer Reihenhausanlage, die nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) geteilt ist, nur geringe Brandschutzanforderungen. Wird die bautechnisch identische Anlage aber real geteilt, steht also jedes Haus formal auf seinem eigenen Grundst\u00fcck, dann gelten unter Umst\u00e4nden andere Brandschutzanforderungen. Haftungsprobleme kommen eventuell auch auf Hausbesitzer zu, wenn eine bestehende, nach WEG gebaute Reihenhausanlage erst Jahre nach dem Bezug real geteilt wird. Dann k\u00f6nnen m\u00f6glicherweise am selben Haus erheblich h\u00f6here Brandschutzanforderungen gelten als vorher &#8211; und der Hausherr haftet daf\u00fcr. Der Verband r\u00e4t in solchen F\u00e4llen umgehend einen unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen hinzuzuziehen. Dieser kl\u00e4rt, was der Hausherr veranlassen, wo und wie er gegebenenfalls nachr\u00fcsten muss. Rat wissen auch die zust\u00e4ndigen Bau\u00e4mter sowie die eigene Versicherung.<\/p>\n<p><strong>Der Ratgeber &#8220;Brandschutz zu Hause &#8211; Sch\u00fctzen Sie sich vor Feuer!&#8221;<\/strong><br \/>\nbesch\u00e4ftigt sich auch mit dem Thema Rauchmelder. Sie sind zwar nach wie vor erst in einigen Bundesl\u00e4ndern vorgeschrieben, aber verantwortungsbewusste Bauherren und Hausbesitzer sollten sie aus Sicherheitsgr\u00fcnden trotzdem vorsehen. Vorgeschrieben sind sie bei Neu- und Umbauten in Rheinland-Pfalz (dort au\u00dferdem Nachr\u00fcstpflicht f\u00fcr Bestandswohnungen bis Juli 2012), im Saarland, in Schleswig-Holstein (Nachr\u00fcstpflicht bis Ende 2010), Hessen (Nachr\u00fcstpflicht bis Ende 2014), in Hamburg (Nachr\u00fcstpflicht bis Ende 2010), in Mecklenburg- Vorpommern (Nachr\u00fcstpflicht bis Ende diesen Jahres!) und in Th\u00fcringen. <\/p>\n<p>Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesb\u00fcro, Chausseestra\u00dfe 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: <a href=\"http:\/\/www.vpb.de\">www.vpb.de<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Berlin. Fast 800 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Wohnungsbr\u00e4nden, rund 5.500 Brandopfer werden schwer verletzt. Auf drei Milliarden Euro beziffern Fachleute den Schaden, der bei den insgesamt 240.000 Br\u00e4nden entsteht. 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