{"id":36933,"date":"2009-08-22T06:15:58","date_gmt":"2009-08-22T04:15:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schoene-nachrichten.de\/?p=36933"},"modified":"2009-08-22T08:07:20","modified_gmt":"2009-08-22T06:07:20","slug":"landrat-marx-appelliert-illegale-waffen-abgeben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=36933","title":{"rendered":"Landrat Marx appelliert: Illegale Waffen abgeben"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.schoene-nachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2009\/08\/untitled45.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-thumbnail wp-image-36934\" title=\"Foto: Pressestelle Vogelsbergkreis\" src=\"http:\/\/www.schoene-nachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2009\/08\/untitled45-265x151.jpg\" alt=\"Foto: Pressestelle Vogelsbergkreis\" hspace=\"5\" width=\"265\" height=\"151\" align=\"left\" srcset=\"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2009\/08\/untitled45-265x151.jpg 265w, https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2009\/08\/untitled45-1024x586.jpg 1024w, https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2009\/08\/untitled45.jpg 1047w\" sizes=\"(max-width: 265px) 100vw, 265px\" \/><\/a><strong>Vogelsbergkreis.<\/strong> In einer gemeinsamen Pressemeldung der Vogelsberger Kreisverwaltung und der Polizeidirektion Vogelsberg appelliert Landrat Rudolf Marx dringend an Besitzer illegaler Waffen, diese umgehend in der Waffenbeh\u00f6rde im Landratsamt abzugeben und hierbei eine Amnestieregelung zu nutzen. Gleichzeitig erneuert der Landrat seinen Aufruf, legale Waffen zu Hause absolut sicher und von der Munition stets getrennt aufzubewahren.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Zusicherung von Straffreiheit<\/strong><\/p>\n<p>Eine neue Amnestieregelung f\u00fcr illegale Waffen ist in Kraft. Gleichzeitig gelten h\u00e4rtere Strafen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Aufbewahrungsvorschriften f\u00fcr Waffen und Munition. Nach den Neuerungen des Waffenrechts wird Personen nochmals vor\u00fcbergehend die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet \u2013 unter Zusicherung von Straffreiheit \u2013 den unerlaubten Besitz von Waffen zu beenden und diese Waffen abzugeben, entweder bei der Waffenbeh\u00f6rde oder bei der Polizei. Es wird daf\u00fcr Sorge getragen, dass die Waffen vollst\u00e4ndig vernichtet werden.<\/p>\n<p>Die illegalen Waffen werden von der Polizei vollst\u00e4ndig vernichtet. Die Regelung betrifft sowohl Schusswaffen als auch verbotene Hieb- und Sto\u00dfwaffen. M\u00f6glich ist auch, die illegalen Waffen professionell unbrauchbar machen zu lassen oder unter Mitteilung an die Beh\u00f6rde einem Berechtigten zu \u00fcberlassen. Die Amnestieregelung gilt bis zum 31. Dezember 2009.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr die R\u00fcckgabe der Waffen einen Termin vereinbaren<\/strong><\/p>\n<p>Personen, die die Amnestie in Anspruch nehmen und ihre illegalen Waffen abgeben wollen, wenden sich zur Vereinbarung eines Termins zwecks \u00dcbergabe der Waffen an die zust\u00e4ndige Waffenbeh\u00f6rde beim Landratsamt Vogelsberg, Telefon 06641\/977-130 oder 977-143.<\/p>\n<p>Sollte eine Abgabe nur au\u00dferhalb der regul\u00e4ren Gesch\u00e4ftszeiten m\u00f6glich sein, k\u00f6nnen die Waffen nach Terminabsprache auch bei der Kriminalpolizei in Alsfeld, Telefon 06631 974-0, oder bei der Polizeistation Lauterbach, Telefon 06641\/971-0, abgegeben werden.<\/p>\n<p>\u00dcber die abgegebenen Waffen wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Waffen sind verpackt zu transportieren. Schusswaffen sind zur Eigensicherung zu entladen. Etwaige Magazine sind getrennt von den Waffen mitzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem appelliert Landrat Marx nochmals ausdr\u00fccklich an alle Besitzer von legalen Schusswaffen und Munition, den gesetzlichen Vorschriften \u00fcber die sichere Aufbewahrung dieser Gegenst\u00e4nde sorgf\u00e4ltig nachzukommen. Die Waffen m\u00fcssen f\u00fcr unbefugte Dritte absolut sicher verwahrt werden. Die Munition muss immer getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.<\/p>\n<p>Bereits seit April 2003 schreibt das Waffengesetz bestimmte Sicherheitsbeh\u00e4ltnisse (Tresore) vor, in denen je nach Art und Anzahl Schusswaffen sicher aufzubewahren sind. Diese Vorschriften gelten nicht nur f\u00fcr J\u00e4ger und Sportsch\u00fctzen, sondern f\u00fcr jeden Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, auch wenn er beispielsweise auf Grund einer fr\u00fcheren Waffenanmeldung oder durch einen Erbfall lediglich ein Kleinkalibergewehr oder eine andere vermeintlich ungef\u00e4hrliche Schusswaffe im Besitz hat.<\/p>\n<p>Bei Informationsbedarf kann zu Fragen der Aufbewahrung ein Merkblatt von der Waffenbeh\u00f6rde (siehe obige Ansprechpartner) angefordert werden.<\/p>\n<p>Als Konsequenz aus den Ereignissen in Winnenden hat der Gesetzgeber nunmehr vors\u00e4tzliche Verst\u00f6\u00dfe gegen die Aufbewahrungsvorschriften unter Strafandrohung gestellt, wenn infolge des Versto\u00dfes Schusswaffen oder Munition abhanden kommen oder darauf unbefugt zugegriffen werden kann. Das Strafma\u00df liegt bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.<\/p>\n<p>Sonstige Verst\u00f6\u00dfe gegen die Verpflichtung zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition k\u00f6nnen wie bisher mit einem Bu\u00dfgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden und zur Einziehung der Waffe f\u00fchren. Zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften sind nach dem ge\u00e4nderten Waffenrecht nunmehr auch beh\u00f6rdliche \u00dcberpr\u00fcfungen unmittelbar am Ort der Aufbewahrung zul\u00e4ssig. Selbstverst\u00e4ndlich nimmt die Waffenbeh\u00f6rde auch legale Waffen zur Vernichtung entgegen, die die Besitzer nicht mehr bei sich zu Hause aufbewahren wollen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Vogelsbergkreis. 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