{"id":184596,"date":"2020-07-14T16:35:53","date_gmt":"2020-07-14T14:35:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=184596"},"modified":"2020-07-14T16:35:53","modified_gmt":"2020-07-14T14:35:53","slug":"pflegeheim-ade-wenn-pflegebeduerftige-bei-den-angehoerigen-einziehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=184596","title":{"rendered":"Pflegeheim ad\u00e9: Wenn Pflegebed\u00fcrftige bei den Angeh\u00f6rigen einziehen"},"content":{"rendered":"<p>Etwa ein Viertel der Pflegebed\u00fcrftigen wird in Deutschland vollstation\u00e4r in einem Pflegeheim betreut. Doch aufgrund der Corona-Krise und dem damit verbundenen Infektionsrisiko haben viele Angeh\u00f6rige Angst um ihre Verwandten, die in einer solchen Einrichtung leben. Einige erw\u00e4gen deshalb, den Pflegebed\u00fcrftigen zu sich nach Hause zu holen. Birger M\u00e4hlmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung, informiert \u00fcber gesetzliche \u00c4nderungen aufgrund der Pandemie und gibt Tipps, wie Angeh\u00f6rige die Situation meistern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Sind die eigenen vier W\u00e4nde zur Pflege geeignet?<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal gilt es zu kl\u00e4ren, ob das Haus oder die Wohnung die Anforderungen f\u00fcr altersgerechtes Wohnen erf\u00fcllt. \u201eVon der Barrierefreiheit \u00fcber ein elektrisches Pflegebett bis hin zum Notrufsystem: Damit es mit der Pflege im eigenen Zuhause klappt, sind h\u00e4ufig Umbauten erforderlich oder es m\u00fcssen Hilfsmittel angeschafft werden\u201c, erl\u00e4utert Birger M\u00e4hlmann. F\u00fcr bauliche Ver\u00e4nderungen im Rahmen der Pflege k\u00f6nnen Menschen mit Pflegegrad einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Umfassende Informationen zu Hilfsmitteln finden Interessierte im Online-Ratgeber \u201eHilfsmittel f\u00fcr die h\u00e4usliche Pflege\u201c, der vom Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit gef\u00f6rdert wird.<\/p>\n<p>Kurzzeitige Arbeitsverhinderung<\/p>\n<p>Bei einem akuten Pflegefall in der nahen Verwandtschaft d\u00fcrfen sich Angeh\u00f6rige kurzfristig bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise hat der Gesetzgeber diesen Zeitraum mit einer Gesetzeserweiterung bis zum 30. September 2020 auf 20 Arbeitstage erweitert. Voraussetzung: Der Pflegeengpass ist aufgrund dieser Pandemie entstanden. Die unbezahlte Freistellung muss jeder Betrieb gew\u00e4hren. Trotzdem r\u00e4t der Pflegeexperte, vorab mit dem Arbeitgeber \u00fcber die Situation zu sprechen. Fordert dieser eine Bescheinigung, muss der Arbeitnehmer die Pflegebed\u00fcrftigkeit mit einem Attest des behandelnden Arztes belegen.<\/p>\n<p>L\u00e4ngerfristige Vereinbarung von Beruf und Pflege<\/p>\n<p>In Betrieben mit mindestens 16 Besch\u00e4ftigten haben Arbeitnehmer zus\u00e4tzlich das Recht auf Pflegezeit f\u00fcr maximal sechs Monate. Dabei handelt es sich um einen vor\u00fcbergehenden Wechsel in Teilzeit oder eine unbezahlte Freistellung. Eine teilweise Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz ist in Betrieben ab 26 Besch\u00e4ftigten m\u00f6glich. \u201eHier k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte ihre w\u00f6chentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren \u2013 und das f\u00fcr maximal 24 Monate\u201c, erl\u00e4utert M\u00e4hlmann. Bisher mussten Pflegezeit und Familienpflegezeit jeweils zusammenh\u00e4ngend genommen werden und der \u00dcbergang l\u00fcckenlos erfolgen. Aufgrund der Corona-Pandemie gilt jedoch: Pflegende Angeh\u00f6rige k\u00f6nnen unter Zustimmung des Arbeitgebers eventuell vorhandene \u201eRestzeiten\u201c bis sp\u00e4testens Ende September dieses Jahres nachtr\u00e4glich nehmen. \u201eZusammengenommen darf die Auszeit die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht \u00fcberschreiten\u201c, wei\u00df der Experte. \u00dcblicherweise m\u00fcssen Arbeitnehmer die Familienpflegezeit acht Wochen vorher ank\u00fcndigen. Soll sie sp\u00e4testens zum 1. September 2020 beginnen, reicht es aktuell, wenn der Arbeitgeber zehn Tage vor Antritt in Textform informiert wird. Au\u00dferdem d\u00fcrfen Angeh\u00f6rige in Familienpflegezeit bis Ende September die Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden innerhalb eines Monats unterschreiten. Bereits seit 2019 gibt es die Br\u00fcckenteilzeit, die in Betrieben mit mindestens 46 Besch\u00e4ftigten f\u00fcr ein bis f\u00fcnf Jahre m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Pflege zu Hause bew\u00e4ltigen<\/p>\n<p>Viele untersch\u00e4tzen die k\u00f6rperlichen und psychischen Auswirkungen der h\u00e4uslichen Pflege. Es bedeutet beispielsweise einen enormen Kraftaufwand, einem Elternteil mit 70 Kilogramm K\u00f6rpergewicht mehrmals am Tag beim Aufstehen zu helfen. Das belastet bei Angeh\u00f6rigen auf Dauer die Muskulatur und Wirbels\u00e4ule. \u201eAber auch die Pflege kognitiv eingeschr\u00e4nkter Menschen zum Beispiel bei Demenz, kann psychische Probleme ausl\u00f6sen. Denn hierbei handelt es sich h\u00e4ufig um einen Rund-um-die-Uhr-Job, da Demenzkranke immer wieder Anleitungen zum t\u00e4glichen Leben ben\u00f6tigen\u201c, erl\u00e4utert Birger M\u00e4hlmann von der IDEAL. Wer M\u00fcdigkeit, allgemeines Unwohlsein, innere Unruhe, depressive Stimmungen, Schuldgef\u00fchle, Aggressionen, Angst und Schlafst\u00f6rungen bei sich bemerkt, sollte sich regelm\u00e4\u00dfig Zeit f\u00fcr sich selbst nehmen und sich Unterst\u00fctzung durch professionelle Pflegekr\u00e4fte holen. Diese k\u00f6nnen beispielsweise Bereiche, die Angeh\u00f6rige selbst nicht leisten k\u00f6nnen oder wollen, abdecken. Dazu lassen sich die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung f\u00fcr private Pflege (Pflegegeld) und professionelle Pflege (Pflegesachleistungen) kombinieren. Wer zum Beispiel ein Elternteil mit Pflegegrad 3 zuhause pflegt, kann entweder 545 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.298 Euro Pflegesachleistungen beantragen oder eine Kombination aus beiden Leistungen in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>Finanzielle Hilfen f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige<\/p>\n<p>Tritt eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein, r\u00e4t der IDEAL-Experte, umgehend Pflegeunterst\u00fctzungsgeld zu beantragen: \u201eDen Antrag so schnell wie m\u00f6glich an die Pflegeversicherung schicken.\u201c Denn diese Lohnersatzleistung wird fr\u00fchestens ab dem Tag des Antrags gezahlt. Sowohl f\u00fcr Pflege- als auch f\u00fcr Familienpflegezeit k\u00f6nnen Angeh\u00f6rige ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt f\u00fcr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. \u201eWer bis zum 30. September 2020 Corona-bedingt weniger verdient als zuvor, kann dies im Antrag vermerken und entsprechende Nachweise einreichen. Dann wird dies bei der Berechnung der Darlehensh\u00f6he ber\u00fccksichtigt\u201c, informiert M\u00e4hlmann. Zudem k\u00f6nnen Pflegebed\u00fcrftige ihr Pflegegeld als finanzielle Anerkennung an den pflegenden Angeh\u00f6rigen auszahlen. M\u00e4hlmann erg\u00e4nzt: \u201eWer die Pflege eines nahen Angeh\u00f6rigen f\u00fcr mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche \u00fcbernimmt, kann sich diese Zeiten von der Rentenversicherung anrechnen lassen.\u201c Weitere Informationen rund um das Thema Pflege erhalten Angeh\u00f6rige beispielsweise bei den Pflegeberatungsstellen und beim Bundesfamilienministerium (www.wege-zur-pflege.de), das auch ein Pflegetelefon eingerichtet hat: 030 20179131.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Etwa ein Viertel der Pflegebed\u00fcrftigen wird in Deutschland vollstation\u00e4r in einem Pflegeheim betreut. 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