{"id":183999,"date":"2020-04-02T11:43:07","date_gmt":"2020-04-02T09:43:07","guid":{"rendered":"http:\/\/fuldaer-nachrichten.de\/?p=183999"},"modified":"2020-04-02T11:43:07","modified_gmt":"2020-04-02T09:43:07","slug":"widerrufsrecht-beim-onlinekauf-von-lebensmitteln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=183999","title":{"rendered":"Widerrufsrecht beim Onlinekauf von Lebensmitteln?"},"content":{"rendered":"<p>Der Onlinehandel mit Lebensmitteln w\u00e4chst w\u00e4hrend der Corona-Krise rasant. Viele haben Angst, sich beim Einkaufen anzustecken. Gerade auch f\u00fcr Menschen mit Vorerkrankungen ist der Onlinehandel eine gute Alternative. Aber was, wenn sich die Kunden bei der Bestellung vertan haben? Oder die Ware besch\u00e4digt oder verschimmelt ist? Gilt bei Lebensmitteln auch das zweiw\u00f6chige R\u00fcckgaberecht des Onlinehandels? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, kl\u00e4rt auf, welche Ausnahmen es beim Einkauf im virtuellen Supermarkt gibt.<\/p>\n<p>Rechtlicher Hintergrund<\/p>\n<p>Anders als im Laden gilt online: Wer etwas bestellt, hat das Recht, die Ware bis zu 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gr\u00fcnden wieder zur\u00fcckzuschicken und den Preis erstattet zu bekommen. Notwendig ist nur ein Widerruf gegen\u00fcber dem H\u00e4ndler. \u201eDas hei\u00dft: Der Kunde kann den Vertrag auch dann l\u00f6sen, wenn ihm die Ware beispielsweise nicht gef\u00e4llt\u201c, erl\u00e4utert Michaela Rassat. Denn bei Bestellungen im Internet k\u00f6nnen Kunden die Ware nicht ausprobieren oder begutachten wie im Laden. \u201eDas sogenannte Widerrufsrecht gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr den Onlinehandel mit Lebensmitteln\u201c, wei\u00df die Rechtsexpertin.<\/p>\n<p>Leicht verderbliche Ware<\/p>\n<p>F\u00fcr bestimmte Produkte gelten jedoch Ausnahmen. H\u00e4ndler m\u00fcssen allerdings explizit darauf hinweisen. Laut \u00c2\u00a7 312g Abs. 2 Nr. 2 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Waren, \u201edie schnell verderben k\u00f6nnen oder deren Verfallsdatum schnell \u00fcberschritten w\u00fcrde\u201c, von einer R\u00fccksendung ausgeschlossen. \u201eWelche Produkte das konkret sind, ist nicht festgelegt. Allerdings bietet die sogenannte Lebensmittelhygiene-Verordnung Orientierung\u201c, so Rassat. Die Verordnung besagt, dass dazu Lebensmittel z\u00e4hlen, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit verderben und deren Frische nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann. Darunter fallen alle frischen Waren wie Obst, viele Arten von Gem\u00fcse, Milchprodukte, Fleisch oder Fisch. Diese sind somit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch f\u00fcr Waren, deren Verfallsdatum schnell \u00fcberschritten ist. Mit dem Verfallsdatum ist in diesem Fall nicht das Mindesthaltbarkeitsdatum gemeint, sondern das Verbrauchsdatum, das bei besonders leicht verderblichen Lebensmitteln, zum Beispiel bereits geschnittenem Salat, anzugeben ist.<\/p>\n<p>Versiegelte Ware<\/p>\n<p>Eine weitere Ausnahme gilt bei Produkten, die aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur R\u00fcckgabe geeignet sind, wenn der K\u00e4ufer die Versiegelung entfernt hat. \u00d6ffnen Kunden daheim die Verpackung der Waren und entfernen damit die \u201eVersiegelung\u201c, sind diese also ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen und k\u00f6nnen nicht mehr zur\u00fcckgeschickt werden. \u201eDas gilt zum Beispiel f\u00fcr Fertiggerichte, bei denen die K\u00e4ufer eine Versiegelung entfernt haben. Ob beispielsweise eine einfache Verpackungsfolie bei Lebensmitteln als Siegel gilt, ist allerdings noch nicht h\u00f6chstrichterlich entschieden\u201c, erl\u00e4utert die Rechtsexpertin. Ebenfalls ausgeschlossen sind Lebensmittel in Konserven und anderen f\u00fcr Haltbarkeit sorgenden Verpackungen, etwa Gl\u00e4ser oder Flaschen, wenn der K\u00e4ufer die Verpackung beziehungsweise das Beh\u00e4ltnis ge\u00f6ffnet hat. Gut zu wissen: Schlie\u00dfen Online-Superm\u00e4rkte beispielsweise in ihren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Waren \u00fcber die gesetzlichen Regelungen hinaus von einem Widerruf aus, ist dies nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Was gilt bei falscher oder besch\u00e4digter Lieferung?<\/p>\n<p>Wie beim Onlineshopping von Kleidung gilt auch beim Einkauf im virtuellen Supermarkt: Wer falsche, besch\u00e4digte oder beispielsweise verdorbene Ware erh\u00e4lt, kann diese reklamieren. Sind beim Transport zum Beispiel der Joghurt und das Mehl aufgeplatzt oder kommen die Tomaten zerquetscht und die Himbeeren verschimmelt an, hat der Kunde verschiedene M\u00f6glichkeiten. \u201eEr kann mit Fristsetzung eine Ersatzlieferung vom H\u00e4ndler verlangen. Weigert sich dieser oder schlagen zwei Versuche der Nachbesserung fehl, kann der K\u00e4ufer seinen R\u00fccktritt vom Kaufvertrag erkl\u00e4ren und bekommt dann den Kaufpreis erstattet\u201c, so Rassat. \u201eAuch hier sind abweichende Regelungen in den AGB, die den Kunden beispielsweise eine Transportgefahr zusprechen, unwirksam.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Der Onlinehandel mit Lebensmitteln w\u00e4chst w\u00e4hrend der Corona-Krise rasant. Viele haben Angst, sich beim Einkaufen anzustecken. Gerade auch f\u00fcr Menschen mit Vorerkrankungen ist der Onlinehandel eine gute Alternative. Aber was, wenn sich die Kunden bei der Bestellung vertan haben? Oder die Ware besch\u00e4digt oder verschimmelt ist? 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