{"id":183005,"date":"2019-11-12T20:56:34","date_gmt":"2019-11-12T19:56:34","guid":{"rendered":"http:\/\/fuldaer-nachrichten.de\/?p=183005"},"modified":"2019-11-12T20:56:34","modified_gmt":"2019-11-12T19:56:34","slug":"firmen-weihnachtsfeier-rechte-und-pflichten-experten-interview-der-ideal-versicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=183005","title":{"rendered":"Firmen-Weihnachtsfeier: Rechte und Pflichten &#8211; Experten-Interview der IDEAL Versicherung"},"content":{"rendered":"<p>Ohne Termindruck und in gem\u00fctlicher Runde mit Kollegen und Vorgesetzten zusammensitzen: Weihnachtsfeiern im Betrieb sind eine gute Gelegenheit, das zu Ende gehende Jahr abzuschlie\u00dfen. Doch nicht jeder freut sich \u00fcber den weiteren Termin in der oft hektischen Adventszeit: M\u00fcssen Arbeitnehmer an der Feier teilnehmen? Und was, wenn es keine Weihnachtsfeier gibt? Hat die Belegschaft trotzdem Anspruch auf Pl\u00e4tzchen und Gl\u00fchwein? Wolfgang M\u00fcller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, kl\u00e4rt auf, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer bei betrieblichen Festen haben.<\/p>\n<p><strong>Muss der Chef eine Weihnachtsfeier ausrichten?<\/strong><br \/>\nWeihnachtsfeiern sollen die Motivation und den Teamgeist der Mitarbeiter f\u00f6rdern \u2013 sind aber keine Pflicht f\u00fcr Arbeitgeber. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die auch der Betriebsrat nicht einfordern kann. Selbst wenn es jahrelang ein betriebliches Weihnachtsfest gab, leitet sich daraus kein Anspruch der Belegschaft auf eine Feier im aktuellen Jahr ab.<\/p>\n<p><strong>Besteht eine Pflicht zur Teilnahme an der Weihnachtsfeier?<\/strong><br \/>\nGrunds\u00e4tzlich gilt: Organisiert die Unternehmensleitung eine Weihnachtsfeier nach Feierabend, besteht f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten keine Teilnahmepflicht. Denn au\u00dferhalb der im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeiten, also w\u00e4hrend der Freizeit seiner Angestellten, hat der Vorgesetzte kein Weisungsrecht \u2013 auch Direktionsrecht genannt. Findet die Feier w\u00e4hrend der Arbeitszeit statt, beispielsweise als geselliges Beisammensein mit Pl\u00e4tzchen und Gl\u00fchwein im Konferenzraum, gilt: Mitfeiern oder Weiterarbeiten. Ist der ganze Betrieb aufgrund der Feier geschlossen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeitern, die nicht mitfeiern m\u00f6chten, entweder die Arbeit zu erm\u00f6glichen oder einen bezahlten freien Tag zu gew\u00e4hren. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen sich die Mitarbeiter in solch einem Fall mit ihrem Vorgesetzten absprechen: Einfach zuhause bleiben geht nicht.<\/p>\n<p><strong>Gl\u00fchwein trinken oder Notdienst leisten?<\/strong><br \/>\nTrotz vorweihnachtlicher Stimmung k\u00f6nnen nicht alle Unternehmen ihren Betrieb v\u00f6llig einstellen, beispielsweise in der Pflege oder im technischen Support. Wer w\u00e4hrend des Weihnachtsessens oder des Besuchs des Weihnachtsmarktes arbeiten muss und wer feiern darf, kann der Vorgesetzte im Rahmen seines Weisungsrechts bestimmen. Dabei muss er nach \u201ebilligem Ermessen\u201c handeln. Das hei\u00dft, er versucht zun\u00e4chst, Freiwillige f\u00fcr diesen Notdienst zu finden. Wenn das nicht klappt, muss er bei der Auswahl der Mitarbeiter darauf achten, sie abwechselnd zu verpflichten \u2013 wer also dieses Jahr die Stellung halten muss, ist n\u00e4chstes Jahr auf jeden Fall bei der Weihnachtsfeier mit dabei.<\/p>\n<p>Mehr Expertenwissen im IDEAL Magazin unter <a href=\"https:\/\/www.ideal-versicherung.de\/magazin\/.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.ideal-versicherung.de\/magazin\/.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Ohne Termindruck und in gem\u00fctlicher Runde mit Kollegen und Vorgesetzten zusammensitzen: Weihnachtsfeiern im Betrieb sind eine gute Gelegenheit, das zu Ende gehende Jahr abzuschlie\u00dfen. Doch nicht jeder freut sich \u00fcber den weiteren Termin in der oft hektischen Adventszeit: M\u00fcssen Arbeitnehmer an der Feier teilnehmen? Und was, wenn es keine Weihnachtsfeier gibt? 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