{"id":182672,"date":"2019-10-30T21:03:21","date_gmt":"2019-10-30T20:03:21","guid":{"rendered":"http:\/\/fuldaer-nachrichten.de\/?p=182672"},"modified":"2019-10-30T21:04:03","modified_gmt":"2019-10-30T20:04:03","slug":"versicherungen-abos-und-co-was-gilt-im-todesfall-verbraucherinformation-des-ergo-rechtsschutz-leistungsservice","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=182672","title":{"rendered":"Versicherungen, Abos und Co.: Was gilt im Todesfall? &#8211; Verbraucherinformation des ERGO Rechtsschutz Leistungsservice"},"content":{"rendered":"<p><strong>Versicherungen, Abos und Co.: Was gilt im Todesfall?<br \/>\nHinweise f\u00fcr Hinterbliebene<\/strong><\/p>\n<p><strong>Auch wenn die Trauer gro\u00df ist: Nach dem Tod eines Angeh\u00f6rigen sollten sich die Hinterbliebenen schnell einen \u00dcberblick \u00fcber dessen Vertr\u00e4ge verschaffen. Denn nicht jeder Vertrag endet automatisch mit dem Tod. Und selbst wenn keine K\u00fcndigung notwendig ist, m\u00fcssen die jeweiligen Vertragspartner \u00fcber den Tod informiert werden. Die rechtlichen Hintergr\u00fcnde beleuchtet Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie wei\u00df auch, was bei Versicherungsvertr\u00e4gen zu beachten ist.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vertr\u00e4ge k\u00fcndigen<\/strong><br \/>\nOb ein Mietvertrag, der Rundfunkbeitrag, ein Zeitungsabo oder das Fitnessstudio: \u201eEine einheitliche Regelung im Todesfall des Vertragspartners gibt es nicht\u201c, informiert Michaela Rassat. Manche Vertr\u00e4ge laufen weiter, einige enden, bei manchen gilt im Todesfall ein Sonderk\u00fcndigungsrecht. Daher ist es wichtig, sich trotz der Trauer schnell einen \u00dcberblick \u00fcber die Vertr\u00e4ge des Verstorbenen zu verschaffen. Dabei k\u00f6nnen auch die Kontoausz\u00fcge helfen. Denn nicht immer finden sich alle Vertr\u00e4ge in den Unterlagen. Abgebuchte Beitr\u00e4ge oder Geb\u00fchren k\u00f6nnen dann ein Hinweis sein. \u201eUm den Tod nachzuweisen, sollte allen K\u00fcndigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde beiliegen\u201c, wei\u00df Rassat. Je nach Vertrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Gibt es f\u00fcr manche Vertr\u00e4ge kein Sonderk\u00fcndigungsrecht, k\u00f6nnen die Hinterbliebenen auf die Kulanz der Anbieter hoffen. Notfalls m\u00fcssen sie den Vertrag zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Termin k\u00fcndigen. Bis dahin k\u00f6nnen dann jedoch weitere Zahlungen auf die Erben zukommen.<\/p>\n<p><strong>Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherung: Hier ist Eile geboten<\/strong><br \/>\nBei Lebens- und Sterbegeldversicherungen sollten Hinterbliebene besonders schnell reagieren. Denn viele Versicherer verlangen eine Benachrichtigung innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem Ableben des Versicherten. \u201eDie Frist steht in der Versicherungspolice\u201c, informiert Rassat. Auch eine Unfallversicherung erbringt oft Leistungen im Todesfall. Bei einem Unfalltod gilt auch f\u00fcr sie eine kurze Benachrichtigungsfrist von meist 48 Stunden. Selbst dann, wenn die Police keine genaue Frist nennt, sollten die Angeh\u00f6rigen den Todesfall schnellstm\u00f6glich melden. Dies kann in der Regel telefonisch erfolgen. F\u00fcr die Auszahlung der Versicherungsleistung sind bei allen drei Versicherungen neben der Sterbeurkunde in der Regel der Versicherungsschein und die \u00e4rztliche Bescheinigung \u00fcber die Todesursache (\u201eTotenschein\u201c) einzureichen. Dies sollte per Einschreiben mit R\u00fcckschein geschehen. Im Original eingeschickte Papiere sollten Angeh\u00f6rige zuvor fotokopieren. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt am Wohnort des Verstorbenen aus. Darum k\u00fcmmert sich auf Wunsch auch das Bestattungsunternehmen. Wenn erforderlich, kann das Standesamt mehrere Ausfertigungen der Urkunde erstellen.<\/p>\n<p><strong>Was gilt bei Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngeb\u00e4udeversicherung?<\/strong><br \/>\n\u201eBei der Privathaftpflichtversicherung kommt es darauf an, ob der Verstorbene alleiniger Versicherter war oder eine Familienhaftpflicht bestand\u201c, so die ERGO Expertin. F\u00fcr einen einzelnen Versicherten endet die Police mit seinem Tod. Die Hinterbliebenen m\u00fcssen die Versicherung \u00fcber den Tod informieren. \u00dcbernimmt bei einer Familienversicherung der mitversicherte Partner die Beitr\u00e4ge, wird er Versicherungsnehmer. Eine Hausratversicherung ist an den Versicherungsnehmer gebunden. \u00dcbernimmt ein Erbe die Wohnung oder das Haus, kann er den Vertrag fortf\u00fchren. Allerdings muss er das vorab mit dem Versicherer kl\u00e4ren. \u201eBei der Wohngeb\u00e4udeversicherung besteht in der Regel beim Tod des Versicherungsnehmers eine K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres\u201c, erkl\u00e4rt Rassat. Ohne ausdr\u00fcckliche K\u00fcndigung geht der Vertrag auf die Erben \u00fcber. Ihn beizubehalten, kann sinnvoll sein, wenn die Erben die Immobilie \u00fcbernehmen. Der Bund der Versicherten bietet hilfreiche Hinweise zur K\u00fcndigung von Versicherungen im Todesfall. Auch manche Bestattungsunternehmen unterst\u00fctzen die Hinterbliebenen bei der K\u00fcndigung von Versicherungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Versicherungen, Abos und Co.: Was gilt im Todesfall? Hinweise f\u00fcr Hinterbliebene Auch wenn die Trauer gro\u00df ist: Nach dem Tod eines Angeh\u00f6rigen sollten sich die Hinterbliebenen schnell einen \u00dcberblick \u00fcber dessen Vertr\u00e4ge verschaffen. 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