{"id":182608,"date":"2019-10-29T10:29:31","date_gmt":"2019-10-29T09:29:31","guid":{"rendered":"http:\/\/fuldaer-nachrichten.de\/?p=182608"},"modified":"2019-10-29T10:29:31","modified_gmt":"2019-10-29T09:29:31","slug":"der-ergo-rechtsschutz-leistungsservice-informiert-zu-unrecht-erhaltenes-geld-ist-zurueckzuzahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=182608","title":{"rendered":"Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Zu Unrecht erhaltenes Geld ist zur\u00fcckzuzahlen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wer auf seinem Konto Geld vorfindet, auf das er keinen Anspruch hat, muss es zur\u00fcckzahlen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Amtsgericht M\u00fcnchen entschieden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Worum ging es bei Gericht?<\/strong><br \/>\nEin Anrufer hatte sich bei einem 77-j\u00e4hrigen Rentner als Mitarbeiter einer Servicefirma von Microsoft ausgegeben und ihm weisgemacht, dass sein Computer durch Trojaner infiziert sei, die sich per Fernzugriff beseitigen lie\u00dfen. Nachdem dies angeblich geschehen war, hatte der Anrufer ihm auch einen Internetschutz mit verschiedenen Laufzeiten angeboten. Der Rentner entschied sich f\u00fcr das Angebot mit der k\u00fcrzesten Laufzeit. Daf\u00fcr musste er 25 Euro \u00fcberweisen. Nach Anweisung des Anrufers f\u00fchrte er verschiedene Schritte auf seinem PC aus. Am Ende stellte er fest, dass von seinem Konto nicht 25, sondern 4.000 Euro verschwunden waren. Das Geld kam auf dem Konto eines 82-J\u00e4hrigen an, der sich weigerte, es zur\u00fcckzugeben. Seine Begr\u00fcndung: Er sei selbst mit den angeblichen Microsoft-Mitarbeitern in Kontakt gewesen, die ihm 359,90 Euro abgenommen h\u00e4tten. Ihm sei auch ein erheblicher Schaden durch das Aussp\u00e4hen seiner Daten entstanden. Bei einem erneuten Anruf der Betr\u00fcger habe er ihnen mit der Polizei gedroht, woraufhin ihm diese eine Entsch\u00e4digung angeboten h\u00e4tten \u2013 in H\u00f6he von 4.000 Euro.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil<\/strong><br \/>\nDas M\u00fcnchner Amtsgericht verurteilte den 82-J\u00e4hrigen dazu, das Geld zur\u00fcckzuzahlen: Der 77-J\u00e4hrige habe nur 25 Euro als Kaufpreis f\u00fcr einen Internetschutz \u00fcberweisen wollen. Der 82-J\u00e4hrige habe ihm diesen aber nicht verkauft und er habe auch sonst keinen Anspruch auf die 4.000 Euro. Was der 82-J\u00e4hrige mit Dritten besprochen habe, die ebenfalls keinen Anspruch auf diesen Betrag h\u00e4tten, sei nicht von Belang. \u201eHier z\u00e4hlte f\u00fcr das Gericht nur die Beziehung zwischen dem Absender und dem Empf\u00e4nger des Geldes\u201c, erkl\u00e4rt Michaela Rassat. Und da der Empf\u00e4nger gegen\u00fcber dem Absender keinen Anspruch auf die Zahlung hatte, musste er das Geld zur\u00fcckgeben \u2013 und blieb auf dem eigenen Schaden sitzen.<\/p>\n<p><strong>Was bedeutet das f\u00fcr Verbraucher?<\/strong><br \/>\nDerzeit ist ein deutlicher Anstieg von Betrugsdelikten gegen Rentner und auch allgemein von Internetbetr\u00fcgereien zu beobachten. Die Firma Microsoft ruft niemanden zu Hause an, um dessen PC zu warten. Auch Aufforderungen beim Surfen im Internet, einen angeblichen Support von Microsoft anzurufen, sind gef\u00e4lscht. \u201eWer Fremden anhand von deren Anweisungen einen Fernzugriff auf den eigenen PC einr\u00e4umt, hilft sehr wahrscheinlich bei der Installation von Programmen, die Bank- oder Kreditkartendaten aussp\u00e4hen. Oder die T\u00e4ter installieren Programme, die den Computer sperren, um dann Geld f\u00fcr dessen Freigabe zu fordern. Internetnutzer sollten sich daher nicht auf dubiose Wartungsangebote einlassen \u2013 auch wenn sie \u00fcberzeugend klingen\u201c, warnt die ERGO Rechtsexpertin.<br \/>\n<strong>Amtsgericht M\u00fcnchen, Urteil vom 16. Januar 2019, Az. 122 C 19127\/18<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Wer auf seinem Konto Geld vorfindet, auf das er keinen Anspruch hat, muss es zur\u00fcckzahlen. 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