{"id":182449,"date":"2019-10-24T08:57:41","date_gmt":"2019-10-24T06:57:41","guid":{"rendered":"http:\/\/fuldaer-nachrichten.de\/?p=182449"},"modified":"2019-10-24T08:57:41","modified_gmt":"2019-10-24T06:57:41","slug":"wie-wirkt-sich-eine-scheidung-auf-den-versicherungsstatus-aus-versicherungs-tipp-der-ideal-versicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=182449","title":{"rendered":"Wie wirkt sich eine Scheidung auf den Versicherungsstatus aus? &#8211; Versicherungs-Tipp der IDEAL Versicherung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale, sondern oft auch eine organisatorische Belastung. Viele Fragen sind zu kl\u00e4ren: Wer bleibt in der Wohnung, wo wohnen die Kinder, wer nimmt das Auto? Die bestehenden Versicherungen fallen dabei oft unter den Tisch. Doch auch hier muss gekl\u00e4rt werden, wer \u00fcbernimmt welche Versicherung und wer muss eine eigene abschlie\u00dfen? Ramona Paul, Versicherungsexpertin der IDEAL Versicherung, beantwortet die wichtigsten Fragen.<\/strong><\/p>\n<p>Erste Schritte<br \/>\nSteht eine Scheidung im Raum, sollten Eheleute fr\u00fchzeitig alle gemeinsamen Versicherungen pr\u00fcfen. \u201eDenn viele Versicherungsvertr\u00e4ge gelten nach der Scheidung nur noch f\u00fcr denjenigen, der sie abgeschlossen hat, also Versicherungsnehmer ist\u201c, erl\u00e4utert Versicherungsexpertin Ramona Paul. F\u00fcr alle Versicherungen gilt:<\/p>\n<p>\u00e2\u20ac\u00a2 Kl\u00e4ren, wer der Versicherungsnehmer ist. Der andere Ehegatte muss dann gegebenenfalls eine eigene Police abschlie\u00dfen.<br \/>\n\u00e2\u20ac\u00a2 Die Versicherung \u00fcber die Scheidung informieren und die neuen Kontaktdaten, Kontonummern und gegebenenfalls ge\u00e4nderte Nachnamen mitteilen.<br \/>\n\u00e2\u20ac\u00a2 Bei der Versicherung nachfragen, welche Konditionen im Falle einer Trennung gelten. Gibt es beispielsweise eine \u00dcbergangszeit, in der beide zun\u00e4chst weiterhin versichert sind?<\/p>\n<p>Welche Versicherungen m\u00fcssen gepr\u00fcft werden?<br \/>\nManche Paare haben sich w\u00e4hrend ihrer Ehe auf wenige Versicherungen beschr\u00e4nkt, andere haben Wert auf einen umfassenden Schutz gelegt. Egal wie viele Vertr\u00e4ge das Paar abgeschlossen hat, bei folgenden Versicherungen besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf:<\/p>\n<p>\u00e2\u20ac\u00a2 Krankenversicherung<br \/>\nHier kann es bei einer Scheidung kompliziert werden. Daher empfiehlt die IDEAL-Expertin grunds\u00e4tzlich, sich von der Krankenkasse oder vom Scheidungsanwalt beraten zu lassen. Sind beide Partner beispielsweise privat versichert, bleibt der vorhandene Schutz unver\u00e4ndert: Ausnahme ist ein m\u00f6glicher Partnerrabatt, der dann wegfallen w\u00fcrde. Besteht Unterhaltspflicht, muss der Unterhaltspflichtige die Kosten f\u00fcr die Versicherung des anderen \u00fcbernehmen. Wer bei seinem Partner \u00fcber die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert war, hat nach der Scheidung drei Monate Zeit, sich eine eigene Police zu suchen.<\/p>\n<p>\u00e2\u20ac\u00a2 Private Haftpflichtversicherung<br \/>\n\u201eNach einer rechtsg\u00fcltigen Scheidung ist nur noch der Versicherungsnehmer und dessen Kinder durch die Privathaftpflicht abgesichert\u201c, so Ramona Paul. Der nicht mehr versicherte Partner sollte sich daher so schnell wie m\u00f6glich um einen eigenen Versicherungsschutz bem\u00fchen, denn eine Privathaftpflichtversicherung ist dringend notwendig.<\/p>\n<p>\u00e2\u20ac\u00a2 Lebensversicherung<br \/>\nHier ist es wichtig zu pr\u00fcfen, wer als Beg\u00fcnstigter im Vertrag eingetragen ist. Wird der Partner namentlich genannt, sollte der Versicherungsnehmer dies, wenn gew\u00fcnscht, umgehend \u00e4ndern. Steht nur \u201eEhegatte\u201c im Vertrag, so erlischt dessen Anspruch mit der Scheidung. Sollten die Partner durch die Scheidung in finanzielle Engp\u00e4sse kommen, empfiehlt Paul, sich vom Versicherer beraten zu lassen, ob die Beitragszahlung eventuell pausiert werden kann, ohne dass der Versicherungsschutz wegf\u00e4llt.<\/p>\n<p>\u00e2\u20ac\u00a2 Altersvorsorge<br \/>\nBei einer Scheidung findet ein sogenannter Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, beispielsweise durch eine private Lebensversicherung, eine betriebliche Altersvorsorge oder die gesetzliche Rentenversicherung, zwischen den Partnern aufgeteilt. Hierf\u00fcr ist das Familiengericht zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>\u00e2\u20ac\u00a2 Hausratversicherung<br \/>\nMit dem Tag der Trennung gilt dieser Versicherungsschutz nur noch f\u00fcr den Versicherungsnehmer \u2013 selbst, wenn er aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Manche Versicherer gew\u00e4hren auch eine \u00dcbergangszeit von drei Monaten, w\u00e4hrend der auch der Hausrat des Ex-Partners mitversichert ist. Anschlie\u00dfend ist der zur\u00fcckbleibende Partner nicht mehr versichert und braucht dann eine eigene Police.<\/p>\n<p>\u00e2\u20ac\u00a2 Wohngeb\u00e4udeversicherung<br \/>\n\u201eDiese Versicherung ist an ein Haus oder eine Wohnung gebunden\u201c, informiert Paul. Das hei\u00dft: Versicherungsnehmer ist derjenige, der im Grundbuch der Immobilie eingetragen ist \u2013 h\u00e4ufig sind das auch beide Partner. Wird die Immobile verkauft oder auf einen der beiden Ehegatten \u00fcbertragen, kann der neue Eigent\u00fcmer die Police \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>\u00e2\u20ac\u00a2 Kfz-Versicherung<br \/>\nDie Kfz-Versicherung spielt nur dann eine Rolle, wenn der Zweitwagen \u00fcber den Ehepartner versichert wurde. Nach der Scheidung braucht der Fahrer dann einen eigenen Versicherungsschutz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale, sondern oft auch eine organisatorische Belastung. Viele Fragen sind zu kl\u00e4ren: Wer bleibt in der Wohnung, wo wohnen die Kinder, wer nimmt das Auto? Die bestehenden Versicherungen fallen dabei oft unter den Tisch. 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