{"id":182147,"date":"2019-10-15T20:40:37","date_gmt":"2019-10-15T18:40:37","guid":{"rendered":"http:\/\/fuldaer-nachrichten.de\/?p=182147"},"modified":"2019-10-15T20:40:37","modified_gmt":"2019-10-15T18:40:37","slug":"der-ergo-rechtsschutz-informiert-gilt-ein-sturz-beim-laubfegen-als-arbeitsunfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=182147","title":{"rendered":"Der ERGO Rechtsschutz informiert: Gilt ein Sturz beim Laubfegen als Arbeitsunfall?"},"content":{"rendered":"<p>Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, richtet sich danach, ob er bei der Aus\u00fcbung der arbeitsvertraglichen T\u00e4tigkeit stattgefunden hat. Ein Sturz beim Laubfegen kann ein Arbeitsunfall sein, wenn diese T\u00e4tigkeit zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers geh\u00f6rt. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Sozialgericht Gie\u00dfen entschieden.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Worum ging es bei Gericht?<\/strong><br \/>\nEin Ehepaar bewohnte eine Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus und vermietete die restlichen Zimmer als \u201eMonteurzimmer\u201c. Die Homepage wies beide als Vermieter aus, untereinander hatten sie jedoch einen Arbeitsvertrag geschlossen: Die Ehefrau arbeitete f\u00fcr ihren Mann. Ihre Pflichten waren es laut Vertrag, die Zimmer zu reinigen und die Betten herzurichten. An einem Novembertag beseitigte sie das Herbstlaub vor der Eingangst\u00fcr. Dabei rutschte sie aus, st\u00fcrzte und zog sich eine Sprunggelenksfraktur zu. Daf\u00fcr beanspruchte sie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese lehnte ab: Der Unfall habe sich nicht bei der arbeitsvertraglichen T\u00e4tigkeit ereignet. Au\u00dferdem sei zweifelhaft, ob \u00fcberhaupt ein abh\u00e4ngiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis vorliege.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil<\/strong><br \/>\nDas Sozialgericht Gie\u00dfen kam zu dem Ergebnis, dass hier durchaus ein abh\u00e4ngiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis vorlag. \u201eDies ist auch unter Ehegatten m\u00f6glich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen \u2013 darunter die Zahlung eines \u00fcblichen Arbeitsentgelts und das Abf\u00fchren der Lohnsteuer\u201c, erkl\u00e4rt Michaela Rassat. Die Kl\u00e4gerin war also bei ihrer T\u00e4tigkeit grunds\u00e4tzlich gesetzlich unfallversichert gewesen. Trotzdem wies das Gericht ihre Klage ab. Denn: Tats\u00e4chlich sei sie nicht arbeitsvertraglich verpflichtet gewesen, im Au\u00dfenbereich des Hauses Laub zu beseitigen. Ihr Arbeitsvertrag habe nur T\u00e4tigkeiten im Haus beinhaltet. Bei der Vermietung von Zimmern fielen zwar eine ganze Reihe von T\u00e4tigkeiten an, die in ihrem Arbeitsvertrag nicht erw\u00e4hnt seien \u2013 zum Beispiel Buchhaltung und Kundenakquise. Wenn aber ausdr\u00fccklich nur Reinigungsarbeiten und Bettenmachen erw\u00e4hnt seien, ist nicht davon auszugehen, dass ihre Pflichten noch weitere T\u00e4tigkeiten umfassten. \u201eEs war nicht Teil ihrer arbeitsvertraglichen T\u00e4tigkeit, das Herbstlaub zu beseitigen, und daher hatte sie keinen Versicherungsschutz\u201c, so die Juristin von ERGO.<\/p>\n<p><strong>Was bedeutet das f\u00fcr Arbeitnehmer?<\/strong><br \/>\nUm die Frage, wann ein Arbeitsunfall vorliegt, gibt es eine Vielzahl von Gerichtsprozessen. Arbeitnehmer sollten sich gerade bei nicht ganz \u00fcblichen Konstruktionen wie einem Arbeitsverh\u00e4ltnis unter Verwandten gr\u00fcndlich dar\u00fcber informieren, ob ihre T\u00e4tigkeiten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen. \u201eVerrichten sie Arbeiten, von denen nichts im Arbeitsvertrag steht, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Hier hilft nur eine private Unfallversicherung\u201c, wei\u00df die Rechtsexpertin.<br \/>\nSozialgericht Gie\u00dfen, Urteil vom 12. Oktober 2018, Az. S 1 U 45\/16<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, richtet sich danach, ob er bei der Aus\u00fcbung der arbeitsvertraglichen T\u00e4tigkeit stattgefunden hat. Ein Sturz beim Laubfegen kann ein Arbeitsunfall sein, wenn diese T\u00e4tigkeit zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers geh\u00f6rt. 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