{"id":182111,"date":"2019-10-14T18:44:03","date_gmt":"2019-10-14T16:44:03","guid":{"rendered":"http:\/\/fuldaer-nachrichten.de\/?p=182111"},"modified":"2019-10-14T18:44:03","modified_gmt":"2019-10-14T16:44:03","slug":"raus-aus-dem-arbeitsvertrag-rein-in-die-selbststaendigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=182111","title":{"rendered":"Raus aus dem Arbeitsvertrag, rein in die Selbstst\u00e4ndigkeit"},"content":{"rendered":"<p><strong>Was bedeutet ein Wechsel f\u00fcr die (Alters-)Vorsorge?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Eine eigene Idee umsetzen, ein h\u00f6heres Einkommen oder der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung: Es gibt viele Gr\u00fcnde, sich selbstst\u00e4ndig zu machen. Aber was bedeutet das f\u00fcr die Altersvorsorge? Und was, wenn Selbstst\u00e4ndige sp\u00e4ter wieder in eine Anstellung zur\u00fcck m\u00f6chten? Antworten hat Oliver Horn, Vorsorgeexperte von ERGO.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Eigene Arbeitskraft absichern<\/strong><br \/>\nDie Arbeit als Selbstst\u00e4ndiger oder Freiberufler bringt nicht nur viele Freiheiten mit sich, sondern erfordert auch Eigeninitiative bei der sozialen Absicherung. Besonders wichtig ist dabei die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Denn: Jeder Vierte wird im Laufe seines Erwerbslebens mindestens einmal berufsunf\u00e4hig. Die h\u00e4ufigsten Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind laut einer aktuellen Statistik psychische Krankheiten, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sowie Krebs. Angestellte, einige Selbstst\u00e4ndige wie Hebammen oder Erzieher und freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versicherte Selbstst\u00e4ndige erhalten dann zwar vom Staat eine Erwerbsminderungsrente. Die ist jedoch knapp bemessen und h\u00e4ngt zudem davon ab, ob und wie viele Stunden pro Tag der Betroffene noch beruflich t\u00e4tig sein kann. Wer nicht in der GRV versichert ist, geht leer aus. \u201eDamit der Wegfall des Einkommens nicht zu existenziellen Problemen f\u00fchrt, ist eine Berufsunf\u00e4higkeitsversicherung (BU) daher sehr empfehlenswert. Im Fall der F\u00e4lle zahlt sie dem Versicherten eine vorher vereinbarte monatliche Rente\u201c, so Oliver Horn. Die private Versicherung springt bereits dann ein, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent nicht mehr arbeiten kann \u2013 und zwar in seinem zuletzt ausge\u00fcbten Beruf. Die H\u00f6he der Absicherung sollten Selbstst\u00e4ndige von ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen abh\u00e4ngig machen. \u201eDie BU-Rente sollte 75 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens betragen\u201c, r\u00e4t der Vorsorgeexperte. Weiterhin empfiehlt Horn, bei der Auswahl der Police auf eine sogenannte \u201eDynamik\u201c zu achten: \u201eDynamik bedeutet, dass die Rente durch eine regelm\u00e4\u00dfige Anpassung der Beitr\u00e4ge steigt. Das gleicht die Inflation aus.\u201c Auch eine sogenannte Nachversicherungsgarantie ist sinnvoll: Zu bestimmten Anl\u00e4ssen, wie beispielsweise einem steigenden Nettoeinkommen, k\u00f6nnen Versicherte dann ihre BU-Rente erh\u00f6hen.<\/p>\n<p><strong>Wie steht es um die Altersvorsorge?<\/strong><br \/>\nIn Deutschland basiert die Altersabsicherung auf drei S\u00e4ulen: Gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge. Doch wer phasenweise oder dauerhaft als Selbstst\u00e4ndiger oder Freiberufler nicht in der GRV versichert ist, erh\u00e4lt f\u00fcr diese Zeit keine gesetzliche Rente. Kommt derjenige aus einem Angestelltenverh\u00e4ltnis, hat er m\u00f6glicherweise \u00fcber den vorherigen Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) \u2013 h\u00e4ufig in Form einer Entgeltumwandlung \u00fcber eine Direktversicherung \u2013 abgeschlossen. \u201eSolche Vertr\u00e4ge k\u00f6nnen Versicherte auch privat weiterf\u00fchren, sie profitieren sogar von einer sogenannten reduzierten Beitragspflicht. Das hei\u00dft, dass f\u00fcr den Teil der sp\u00e4teren Rente, den Selbstst\u00e4ndige selbst finanziert haben, keine Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen\u201c, wei\u00df Horn. Dar\u00fcber hinaus gibt es f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige mit der sogenannten R\u00fcrup-Rente eine private, aber staatlich gef\u00f6rderte Basisrente. Dabei handelt es sich meist um klassische oder fondsgebundene Rentenvertr\u00e4ge. Die Beitr\u00e4ge lassen sich anteilig bis zu einem bestimmten H\u00f6chstbetrag von der Steuer absetzen. Allerdings binden sich Versicherte damit ein Leben lang an einen Versicherer. Wer diesbez\u00fcglich Flexibilit\u00e4t sucht, ist hier falsch. Um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu k\u00f6nnen und dennoch flexibel zu sein, empfiehlt der Vorsorgeexperte von ERGO zus\u00e4tzlich eine private Vorsorge, die sich selbst abwechslungsreichen Lebenswegen anpasst. \u201eAltersvorsorge-Produkte mit hoher Flexibilit\u00e4t in der Sparphase erlauben es, mit geringen Monatsbeitr\u00e4gen zu starten. Bei ERGO beispielsweise ist ein Einstieg mit 25 Euro monatlich m\u00f6glich\u201c, erkl\u00e4rt Oliver Horn. Flexible Vertr\u00e4ge k\u00f6nnen Versicherte jederzeit an ihre finanziellen M\u00f6glichkeiten anpassen und Beitr\u00e4ge auch mal phasenweise aussetzen. \u201eEinige Rentenversicherungen erlauben es ihren Kunden sogar, ihr Geld zwischen Fonds und klassischem Sicherungsverm\u00f6gen nach Belieben umzuschichten\u201c, wei\u00df der Vorsorgeexperte. Je nach pers\u00f6nlicher Lebenssituation sind bei Vertragsablauf eine monatliche Rentenzahlung oder eine einmalige Kapitalauszahlung sinnvoll. \u201eAuch Teilauszahlungen sollten m\u00f6glich sein\u201c, erg\u00e4nzt Horn.<\/p>\n<p><strong>Wieder Arbeitnehmer sein<\/strong><br \/>\nNicht jeder m\u00f6chte bis zum Rentenalter selbstst\u00e4ndig oder freiberuflich t\u00e4tig sein. Doch was gilt dann f\u00fcr BU und Co.? \u201eEin Berufswechsel wirkt sich bei guten BU-Policen nicht auf die vereinbarten Leistungen aus. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es aber besser, den Versicherer \u00fcber einen Wechsel zu informieren\u201c, so Horn. Die gr\u00f6\u00dfte Ver\u00e4nderung gibt es bei der GRV: Um Zahlungen aus der gesetzlichen Rente zu erhalten, ist eine Versicherungszeit von f\u00fcnf Jahren notwendig. Wer weniger Jahre eingezahlt hat, kann mit freiwilligen Beitr\u00e4gen die fehlenden Jahre bis zur Mindestversicherungszeit erg\u00e4nzen und so einen Anspruch auf eine Rente erzielen. Die H\u00f6he der sp\u00e4teren Rente ist dann abh\u00e4ngig von der Beitragszeit und den eingezahlten Beitr\u00e4gen. Da die GRV aber nur eine Grundversorgung bietet, ist es sinnvoll, auch weiterhin seine private Vorsorge fortzuf\u00fchren und gegebenenfalls anzupassen. Wer in der Zeit seiner Selbstst\u00e4ndigkeit seine bAV privat weitergef\u00fchrt hat, kann beim neuen Arbeitgeber nachfragen, ob er den Vertrag \u00fcbernimmt. Ansonsten l\u00e4sst er sich auch weiter privat besparen. Der Vorteil einer flexiblen privaten Altersvorsorge ist, dass sie sich jeder Lebenslage anpassen l\u00e4sst. \u201eF\u00e4llt das Einkommen durch einen Wechsel in das Angestelltenverh\u00e4ltnis h\u00f6her oder geringer aus, l\u00e4sst sich die monatliche Einzahlung individuell an die neue Situation anpassen\u201c, wei\u00df der Experte von ERGO.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Was bedeutet ein Wechsel f\u00fcr die (Alters-)Vorsorge? Eine eigene Idee umsetzen, ein h\u00f6heres Einkommen oder der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung: Es gibt viele Gr\u00fcnde, sich selbstst\u00e4ndig zu machen. Aber was bedeutet das f\u00fcr die Altersvorsorge? Und was, wenn Selbstst\u00e4ndige sp\u00e4ter wieder in eine Anstellung zur\u00fcck m\u00f6chten? Antworten hat Oliver Horn, Vorsorgeexperte von ERGO. 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