{"id":181396,"date":"2019-09-19T14:41:12","date_gmt":"2019-09-19T12:41:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=181396"},"modified":"2019-09-19T14:41:12","modified_gmt":"2019-09-19T12:41:12","slug":"verbraucherfrage-der-woche-anhoerungsbogen-nach-verkehrsverstoss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=181396","title":{"rendered":"Verbraucherfrage der Woche &#8211; Anh\u00f6rungsbogen nach Verkehrsversto\u00df"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vor Kurzem wurde ich auf der Landstra\u00dfe geblitzt. Jetzt habe ich einen Anh\u00f6rungsbogen zugeschickt bekommen. Muss ich den ausf\u00fcllen? Welche Folgen hat das?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH<\/strong><br \/>\nNach einem Verkehrsversto\u00df schickt die Bu\u00dfgeldstelle immer einen Anh\u00f6rungsbogen an den Autohalter. Er dient einerseits dazu, die Identit\u00e4t des Fahrers zu kl\u00e4ren. Zum anderen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sich der Betroffene im Bu\u00dfgeldverfahren zu dem jeweiligen Vorwurf \u00e4u\u00dfern kann. Es ist aber niemand gezwungen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Denn niemand muss sich selbst oder seine Angeh\u00f6rigen belasten. Gesetzlich verpflichtend sind allein korrekte Personenangaben zum Fahrzeughalter \u2013 zum Beispiel Name, Wohnort oder Geburtsdatum. Sind die Daten auf dem Anh\u00f6rungsbogen fehlerhaft, sollten sie Betroffene korrigieren und den Bogen zur\u00fcckschicken. Fragen zum Hergang und zum verantwortlichen Fahrer k\u00f6nnen offen bleiben. Sind die pers\u00f6nlichen Daten korrekt, m\u00fcssen sie den Bogen nicht zur\u00fcckschicken. Kommt der Anh\u00f6rungsbogen nicht oder ohne Angabe zum Fahrer zur\u00fcck, kann die Beh\u00f6rde weitere Ermittlungen anstellen. Sie kann zum Beispiel versuchen, das Blitzerfoto mit der Person des Halters abzugleichen \u2013 per Besuch der Polizei oder mithilfe der Daten des Einwohnermeldeamts. Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkehrsversto\u00dfes gestohlen oder verliehen war, ist es ratsam, den Bogen komplett auszuf\u00fcllen und zur\u00fcckzuschicken, um sich zu entlasten. Wer unwahre Angaben etwa zum Fahrer macht, macht sich wegen falscher Verd\u00e4chtigung strafbar. Das ist eine ernsthafte Straftat, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren zur Folge hat. Der Verkehrsversto\u00df selbst ist eine Ordnungswidrigkeit und verj\u00e4hrt innerhalb von drei Monaten nach der Tat. Der Anh\u00f6rungsbogen unterbricht diese Verj\u00e4hrungsfrist und l\u00e4sst sie neu anlaufen. Kann die Bu\u00dfgeldstelle den Fahrer innerhalb dieser neuen Dreimonatsfrist nicht ermitteln, kann sie auch kein Bu\u00dfgeld mehr fordern. Gegen den Bu\u00dfgeldbescheid selbst kann der Fahrer Einspruch einlegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Vor Kurzem wurde ich auf der Landstra\u00dfe geblitzt. Jetzt habe ich einen Anh\u00f6rungsbogen zugeschickt bekommen. Muss ich den ausf\u00fcllen? Welche Folgen hat das? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH Nach einem Verkehrsversto\u00df schickt die Bu\u00dfgeldstelle immer einen Anh\u00f6rungsbogen an den Autohalter. Er dient einerseits dazu, die Identit\u00e4t des Fahrers zu kl\u00e4ren. 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