{"id":181368,"date":"2019-09-17T21:38:36","date_gmt":"2019-09-17T19:38:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=181368"},"modified":"2019-09-18T21:41:35","modified_gmt":"2019-09-18T19:41:35","slug":"der-ergo-rechtsschutz-leistungsservice-informiert-urteil-in-kuerze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=181368","title":{"rendered":"Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in K\u00fcrze"},"content":{"rendered":"<p>Untervermietung: Wann d\u00fcrfen Vermieter einen Zuschlag fordern?<br \/>\nMietrecht<\/p>\n<p>Ein Vermieter kann seine Erlaubnis zur Untervermietung nur von einem Mietzuschlag abh\u00e4ngig machen, wenn die Untervermietung f\u00fcr ihn ansonsten nicht zumutbar w\u00e4re. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Berlin entschieden.<\/p>\n<p><strong>Worum ging es bei Gericht?<\/strong><br \/>\nDer Mieter einer Wohnung mit 153 Quadratmetern in Berlin hatte zwei Zimmer an Untermieter vermietet. Nun wollte er eine weitere Untermieterin aufnehmen und bat den Vermieter um Zustimmung. Dieser lehnte jedoch ab und forderte f\u00fcr die schon vorhandenen Untermieter einen Mietzuschlag von je 200 Euro. Im Mietvertrag fand sich eine Klausel, nach welcher der Vermieter f\u00fcr seine Zustimmung zur Untervermietung einen Mietzuschlag von monatlich 50 Euro verlangen durfte. W\u00e4hrend der Vermieter meinte, dass er seine Zustimmung zur Untervermietung generell von einem Mietzuschlag abh\u00e4ngig machen d\u00fcrfe, war der Mieter der Ansicht, keinen Zuschlag bezahlen zu m\u00fcssen. Die beiden landeten vor Gericht.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil<\/strong><br \/>\nDas Landgericht verurteilte den Vermieter dazu, die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen und zwar ohne Mietzuschlag. Denn nach \u00c2\u00a7 553 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) k\u00f6nne der Vermieter seine Erlaubnis nur von einem Mietzuschlag abh\u00e4ngig machen, wenn ihm die Untervermietung sonst unzumutbar w\u00e4re. Dies sei hier jedoch nicht der Fall, da die Wohnung durch die Untervermietung nicht mit mehr Personen belegt werde wie zu Anfang des Mietverh\u00e4ltnisses. Zudem sei eine st\u00e4rkere Belegung allein kein Grund f\u00fcr einen Mietzuschlag. Der Vermieter habe durch die Untervermietung keine wirtschaftlichen Nachteile. Der Mieter verlange von den Untermietern auch keine Betr\u00e4ge, welche die f\u00fcr die Zimmer anteilig anfallende Miete plus Nebenkosten \u00fcberstiegen. Dar\u00fcber hinaus sei die mietvertragliche Vereinbarung \u00fcber einen Mietzuschlag unwirksam: Nach \u00c2\u00a7 553 Abs. 3 BGB k\u00f6nne der Vermieter die gesetzliche Vorschrift nicht zum Nachteil des Mieters per Vertrag anders regeln.<\/p>\n<p><strong>Was bedeutet das f\u00fcr Mieter?<\/strong><br \/>\n\u201eMancher Vermieter geht davon aus, dass er die Untervermietung nur gegen einen saftigen Mietzuschlag erlauben muss\u201c, erl\u00e4utert Rassat. Die im Gesetz geregelte Voraussetzung, dass die Untervermietung dem Vermieter ohne Aufpreis unzumutbar sein muss, \u00fcbersehen viele Vermieter. Unzumutbar w\u00e4re beispielsweise, wenn der Mieter eine so hohe Untermiete einnimmt, dass er Gewinn macht, obwohl seine eigene Miete nicht einmal die orts\u00fcbliche Vergleichsmiete erreicht. Dann darf der Vermieter erwarten, am Gewinn beteiligt zu werden. \u201eMieter, die sich ihre Wohnung ohne Untermieter nicht mehr leisten k\u00f6nnen, sollten sich nicht vorschnell auf eine h\u00f6here Miete einlassen, sondern sich erst einmal fachkundig beraten lassen\u201c, so der Tipp der Rechtsexpertin.<br \/>\nLandgericht Berlin, Urteil vom 11. Februar 2019, Az. 64 S 104\/18<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Untervermietung: Wann d\u00fcrfen Vermieter einen Zuschlag fordern? Mietrecht Ein Vermieter kann seine Erlaubnis zur Untervermietung nur von einem Mietzuschlag abh\u00e4ngig machen, wenn die Untervermietung f\u00fcr ihn ansonsten nicht zumutbar w\u00e4re. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Berlin entschieden. Worum ging es bei Gericht? 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