{"id":181149,"date":"2019-09-09T10:32:33","date_gmt":"2019-09-09T08:32:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=181149"},"modified":"2019-09-09T10:32:33","modified_gmt":"2019-09-09T08:32:33","slug":"haeufige-fallen-im-mietvertrag-worauf-mieter-vor-vertragsabschluss-achten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=181149","title":{"rendered":"H\u00e4ufige Fallen im Mietvertrag &#8211; Worauf Mieter vor Vertragsabschluss achten sollten"},"content":{"rendered":"<p>Vor allem in deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten ist Wohnraum knapp. Die Suche nach einer Mietwohnung gestaltet sich daher oft schwierig. Ist endlich eine Bleibe gefunden, ist die Versuchung gro\u00df, einfach schnell den Vertrag zu unterschreiben. Besser ist es, die Regelungen sorgf\u00e4ltig durchzulesen, um so typische Fallen zu vermeiden. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), sagt Mietern, worauf sie achten sollten.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Sind M\u00e4ngel erkennbar?<\/strong><br \/>\nWem bei der Besichtigung ein dunkler Schimmelfleck an der Wand oder ein Sprung im Fenster auff\u00e4llt, sollte dies vor der Vertragsunterzeichnung ansprechen. Denn: \u201eWer den Mietvertrag unterschreibt, obwohl er M\u00e4ngel erkannt hat, kann sp\u00e4ter wegen dieser M\u00e4ngel nicht die Miete mindern\u201c, so Michaela Rassat. Mieter k\u00f6nnen dann nach dem Einzug zwar immer noch beispielsweise Reparaturen oder die Beseitigung von Schimmel fordern, mehr aber auch nicht. Die Juristin r\u00e4t daher, M\u00e4ngel bereits bei der Besichtigung anzusprechen und schriftlich festzuhalten, dass der Vermieter diese vor Einzug beseitigen muss.<\/p>\n<p><strong>Wohnungsgr\u00f6\u00dfe \u00fcberpr\u00fcfen<\/strong><br \/>\nIn vielen Mietvertr\u00e4gen ist die Wohnungsgr\u00f6\u00dfe nicht korrekt angegeben. Dies kann schnell zum Streit f\u00fchren, denn Mieterh\u00f6hungen und manche Betriebskosten h\u00e4ngen von der Wohnfl\u00e4che in Quadratmetern ab. Mieter sollten wissen: \u201eBei einer Mieterh\u00f6hung bis zur orts\u00fcblichen Vergleichsmiete und der Berechnung der Betriebs- oder Heizkosten z\u00e4hlt immer nur die tats\u00e4chliche, messbare Wohnfl\u00e4che. Abweichende Angaben im Vertrag sind ohne Belang, der Mieter kann eine Berechnung nach den tats\u00e4chlichen Quadratmetern fordern\u201c, wei\u00df die Juristin. Bis vor einigen Jahren war dies erst bei einer Fl\u00e4chenabweichung von mindestens zehn Prozent m\u00f6glich. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch aufgegeben und dies auch in einem Urteil von 2018 noch einmal betont (Az. VIII ZR 220\/17). \u201eDie Mindestabweichung von zehn Prozent spielt allerdings immer noch eine Rolle, wenn Mieter nachtr\u00e4glich die Miete mindern wollen, weil ihre Wohnung kleiner ist als im Vertrag vereinbart\u201c, wei\u00df die Rechtsexpertin. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Vermieter die Wohnungsgr\u00f6\u00dfe im Vertrag verbindlich angegeben hat. Ist die Gr\u00f6\u00dfenangabe unverbindlich, zum Beispiel durch die Erg\u00e4nzung \u201ediese Angabe dient wegen m\u00f6glicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes\u201c, kann der Mieter keine Mietminderung geltend machen (BGH, Az. VIII ZR 306\/09). Der Tipp der D.A.S. Expertin: \u201eMieter, die klare Verh\u00e4ltnisse schaffen wollen, k\u00f6nnen vor Vertragsschluss noch einmal nachmessen. In Sachen Betriebskosten- oder Mieterh\u00f6hung ist dies aber nicht mehr unbedingt erforderlich.\u201c Wer trotzdem messen will, sollte daf\u00fcr am besten einen Laser-Entfernungsmesser benutzen, da ein Zollstock zu ungenau ist. Um die exakte Wohnfl\u00e4che zu ermitteln, gilt es, die Wohnfl\u00e4chenverordnung zu beachten. Denn hier finden sich die Regeln zur Ber\u00fccksichtigung von beispielsweise Balkonen, Dachschr\u00e4gen oder Fensternischen.<\/p>\n<p><strong>Vorsicht: Staffelmieten und K\u00fcndigungsverzicht<\/strong><br \/>\nIst eine Staffelmiete vereinbart, erh\u00f6ht sich zu einem festgelegten Zeitpunkt automatisch die Miete. Das Gesetz schreibt vor, dass eine solche Erh\u00f6hung nur einmal pro Jahr erfolgen darf. Prozentuale Steigerungen sind nicht erlaubt, Vermieter m\u00fcssen immer einen konkreten Betrag angeben. \u201eH\u00e4ufig werden Mieter dadurch wirtschaftlich benachteiligt, denn: Die Steigerung ist auch dann g\u00fcltig, wenn der orts\u00fcbliche Mietspiegel geringere Mieten aufweist\u201c, warnt Rassat. \u201eIn Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt kann eine geringe Mieterh\u00f6hung durch einen Staffelmietvertrag aber auch positiv sein.\u201c Vorsicht geboten ist bei einem gegenseitigen K\u00fcndigungsverzicht im Mietvertrag: Mieter und Vermieter verpflichten sich, f\u00fcr eine bestimmte Dauer auf eine K\u00fcndigung zu verzichten. \u201eLaut einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf ein K\u00fcndigungsverzicht f\u00fcr maximal vier Jahre vereinbart werden\u201c, erl\u00e4utert die Juristin (BGH, Az. VIII ZR 27\/04). Das bringt Mietern zwar Sicherheit. Wer aber beispielsweise aufgrund seines Jobs umziehen muss, kommt dann \u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013 nur sehr schwer verfr\u00fcht aus dem Mietverh\u00e4ltnis raus.<\/p>\n<p><strong>Keine Pauschale bei den Betriebskosten<\/strong><br \/>\nBetriebskosten, also zum Beispiel Versicherungen, Grundsteuer, Wasser oder etwa Hausmeisterdienste, m\u00fcssen Mieter separat zahlen. In der Regel vereinbaren Vermieter und Mieter daf\u00fcr eine Vorauszahlung. Hat der Mieter am Ende mehr verbraucht, als er gezahlt hat, muss er nachzahlen \u2013 ansonsten bekommt er eine R\u00fcckzahlung. Als Nachweis dient die Betriebskostenabrechnung, die der Vermieter j\u00e4hrlich anfertigen und zur Verf\u00fcgung stellen muss. Wer das Gef\u00fchl hat, dass seine Abrechnung nicht korrekt ist, kann Originalbelege und Rechnungen beim Vermieter einsehen. Dies sollten Mieter allerdings innerhalb von vier Wochen nach Erhalt tun. Ist vertraglich eine Betriebskostenpauschale vereinbart, muss der Vermieter keine Abrechnung erstellen, folglich gibt es auch keine R\u00fcck- oder Nachzahlung. \u201eHier sollten Mieter besonders aufpassen und im Zweifel nachfragen. Denn Pauschalen fallen oft zugunsten des Vermieters aus\u201c, so der Tipp der D.A.S. Juristin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Vor allem in deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten ist Wohnraum knapp. Die Suche nach einer Mietwohnung gestaltet sich daher oft schwierig. Ist endlich eine Bleibe gefunden, ist die Versuchung gro\u00df, einfach schnell den Vertrag zu unterschreiben. Besser ist es, die Regelungen sorgf\u00e4ltig durchzulesen, um so typische Fallen zu vermeiden. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. 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