{"id":1807,"date":"2007-02-22T08:23:20","date_gmt":"2007-02-22T07:23:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schoene-nachrichten.de\/?p=1807"},"modified":"2007-02-22T08:23:30","modified_gmt":"2007-02-22T07:23:30","slug":"wiederzulassung-von-fahrzeugen-kuenftig-einfacher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=1807","title":{"rendered":"Wiederzulassung von Fahrzeugen k\u00fcnftig einfacher"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sch\u00f6nes aus Fulda.<\/strong> Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Zerordnung (FZV) am\u00c2\u00a01. M\u00e4rz 2007 kommt es zu einigen \u00c4nderungen im Zulassungsverfahren. So k\u00f6nnen k\u00fcnftig stillgelegte Fahrzeuge einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. Darauf weist der Verkehrsdezernent des\u00c2\u00a0 Landkreises Fulda, Erster Kreisbeigeordneter Dr. Heiko Wingenfeld, in einer Pressemitteilung hin.<\/p>\n<p><!--more-->Nach bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufw\u00e4ndiges und damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Wiederzulassung zu erhalten. Hierauf wird ab 1. M\u00e4rz 2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht l\u00e4nger als sieben Jahre (solange werden die Fahrzeugdaten nach Au\u00dferdienstsetzung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeichert) stillgelegt war, so Wingenfeld.<\/p>\n<p>Sind keine Ver\u00e4nderungen vorgenommen worden, reiche es k\u00fcnftig aus, vorher eine Hauptuntersuchung und eine Abgasuntersuchung durchzuf\u00fchren. Auch nach Ablauf von sieben Jahren gen\u00fcge f\u00fcr die Wiederzulassung eine g\u00fcltige Hauptuntersuchung und eine Abgasuntersuchung, wenn die Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind und keine Ver\u00e4nderungen an dem Fahrzeug vorgenommen wurden. Sollten die Fahrzeugpapiere nicht mehr vorhanden sein,\u00c2\u00a0sei die Erstellung eines Vollgutachtens erforderlich.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem behalten Fahrzeuge, die ab 1. M\u00e4rz 2007 au\u00dfer Betrieb gesetzt werden, nicht mehr automatisch ihr altes Kennzeichen. Wer dieses bei der Wiederzulassung (auf den gleichen Halter) wiederbekommen m\u00f6chte, muss es bei der Abmeldung gegen eine Geb\u00fchr von 2,60 Euro sofort vorreservieren lassen. Ansonsten kann das Kennzeichen bereits am n\u00e4chsten Tag f\u00fcr eine andere Zulassung ausgegeben werden, teilte Wingenfeld weiter mit.<\/p>\n<p>Ferner werde mit der Neuregelung des Zulassungsrechts auch ein einheitliches Mindestalter f\u00fcr Oldtimer-Zulassungen festgelegt. W\u00e4hrend bisher ein Mindestalter von 30 Jahren f\u00fcr das H-Kennzeichen und von 20 Jahre f\u00fcr das 07-Kennzeichen erforderlich war, ist es ab 1. M\u00e4rz notwendig, dass die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zur\u00fcckliegt, um die steuerg\u00fcnstige Zulassungsart w\u00e4hlen zu k\u00f6nnen. Die Inhaber eines roten 07-Kennzeichens mit j\u00fcngeren Fahrzeugen erhalten jedoch Bestandsschutz und k\u00f6nnen auch weiterhin dieses Kennzeichen benutzen.<\/p>\n<p>Die Zulassungsbeh\u00f6rde ist am kommenden Mittwoch, dem 28. Februar 2007, wegen der erforderlichen Umstellung der EDV auf das neue Verfahren nur vormittags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr ge\u00f6ffnet. Die \u00d6ffnungszeit am Nachmittag entf\u00e4llt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Sch\u00f6nes aus Fulda. Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Zerordnung (FZV) am\u00c2\u00a01. M\u00e4rz 2007 kommt es zu einigen \u00c4nderungen im Zulassungsverfahren. So k\u00f6nnen k\u00fcnftig stillgelegte Fahrzeuge einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. 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