{"id":180572,"date":"2019-08-19T19:39:55","date_gmt":"2019-08-19T17:39:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=180572"},"modified":"2019-08-19T19:39:55","modified_gmt":"2019-08-19T17:39:55","slug":"pflegeleistungen-entscheidung-innerhalb-von-25-tagen-oder-schneller","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=180572","title":{"rendered":"Pflegeleistungen: Entscheidung innerhalb von 25 Tagen oder schneller"},"content":{"rendered":"<p>Alter, Krankheit, Unfall: Es gibt viele Situationen, aufgrund derer Menschen pflegebed\u00fcrftig werden und auf Hilfe und Unterst\u00fctzung angewiesen sind. H\u00e4ufig \u00fcbernehmen Angeh\u00f6rige die Pflege, doch nicht immer ist das m\u00f6glich. Eine andere Option ist, einen Pflegedienst zu beauftragen oder in ein Pflegeheim zu ziehen. Egal f\u00fcr welche Variante man sich entscheidet \u2013 bei der Pflegekasse k\u00f6nnen Betroffene organisatorische und finanzielle Hilfe beantragen. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert \u00fcber Fristen bei der Beantragung von Pflegeleistungen und zeigt Schritt f\u00fcr Schritt, was beachtet werden muss.<!--more--><\/p>\n<p>Anna L., 78-j\u00e4hrig, lebt alleine zu Hause. Die Tochter ist berufst\u00e4tig, schaut aber regelm\u00e4\u00dfig nach ihr und bemerkt, dass ihre Mutter nicht mehr f\u00fcr sich kocht, ihre Medikamente nicht mehr regelm\u00e4\u00dfig nimmt und die Sauberkeit in der Wohnung nachl\u00e4sst. Sie wendet sich an die Verbraucherzentrale Hessen, um zu erfahren, was sie tun kann, damit ihre Mutter weitere Unterst\u00fctzung zu Hause erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>\u201eDamit die Unterst\u00fctzung schnell ankommt, sollten Betroffene schnellstm\u00f6glich einen Antrag stellen. Die Versicherung muss innerhalb bestimmter Fristen reagieren\u201c, sagt Daniela Hubloher, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. So muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen anderen Gutachter veranlassen. Weiterhin muss sie innerhalb dieser Frist eine Entscheidung \u00fcber den Pflegegrad treffen und das Ergebnis den Versicherten mitteilen.<\/p>\n<p><strong>In Einzelf\u00e4llen Fristen von ein bis zwei Wochen<\/strong><br \/>\nWenn ein pflegender Angeh\u00f6riger seine Berufst\u00e4tigkeit im Rahmen der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit reduzieren will, muss die Begutachtung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erfolgen. In besonders dringenden F\u00e4llen \u2013 beispielsweise wenn der Versicherte im Krankenhaus ist und die anschlie\u00dfende Versorgung nicht gesichert ist oder der Antragsteller palliativ versorgt wird \u2013 verk\u00fcrzt sich die Frist zur Begutachtung sogar auf eine Woche.  <\/p>\n<p>Entscheidet die Pflegekasse zu sp\u00e4t und ist sie f\u00fcr die Verz\u00f6gerung verantwortlich, muss die Kasse in der Regel 70 Euro f\u00fcr jede begonnene Woche der Frist\u00fcberschreitung an den Versicherten zahlen.<\/p>\n<p><strong>Tipps zur Antragstellung<\/strong><br \/>\nDar\u00fcber, was bei einem Antrag auf Pflegeleistungen beachtet werden sollte, wie der Pflegegrad ermittelt wird und wie auf eine Ablehnung durch die Pflegekasse reagiert werden kann, informiert die Verbraucherzentrale online unter http:\/\/www.verbraucherzentrale-hessen.de\/der-weg-zum-pflegegrad  und in ihrem neuen Flyer \u201eDer Weg zum Pflegegrad\u201c. Der Flyer kann auch kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen abgeholt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Alter, Krankheit, Unfall: Es gibt viele Situationen, aufgrund derer Menschen pflegebed\u00fcrftig werden und auf Hilfe und Unterst\u00fctzung angewiesen sind. H\u00e4ufig \u00fcbernehmen Angeh\u00f6rige die Pflege, doch nicht immer ist das m\u00f6glich. Eine andere Option ist, einen Pflegedienst zu beauftragen oder in ein Pflegeheim zu ziehen. 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