{"id":180356,"date":"2019-08-12T16:43:39","date_gmt":"2019-08-12T14:43:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=180356"},"modified":"2019-08-15T16:45:28","modified_gmt":"2019-08-15T14:45:28","slug":"was-arbeitnehmer-wissen-sollten-wenn-sie-dienstreisen-mit-freizeit-verbinden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=180356","title":{"rendered":"Was Arbeitnehmer wissen sollten, wenn sie Dienstreisen mit Freizeit verbinden"},"content":{"rendered":"<p>Heute ein Meeting in Paris, morgen eine Messe in den USA: Bei einer reinen Dienstreise bleibt meist wenig Zeit, Land und Kultur zu erkunden. Deshalb nutzt mittlerweile jeder zweite deutsche Gesch\u00e4ftsreisende die Chance, den Business-Trip mit einem Freizeitaufenthalt zu kombinieren. Das ergab eine Studie der Global Business Travel Association (GBTA) in Partnerschaft mit SAP Concur 2018. Was es dabei zu beachten gibt, wei\u00df Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).<!--more--><\/p>\n<p><strong>Reiseplanung mit dem Chef besprechen<\/strong><br \/>\nWarum den Messeaufenthalt in den USA nicht mit einem Familienurlaub verbinden? Wer an die Dienstreise einen privaten Aufenthalt dranh\u00e4ngen m\u00f6chte, sollte das unbedingt vor der Buchung mit seinem Arbeitgeber absprechen. Denn je nach Unternehmen gelten unterschiedliche Regeln. Viele Betriebe haben eine eigene Dienstreiseordnung, auf die der Arbeitsvertrag verweist. Manchmal regeln auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertr\u00e4ge den Umgang mit Dienstreisen. Hier k\u00f6nnen Arbeitnehmer nachlesen, welche Reisekosten der Arbeitgeber \u00fcbernimmt und ob es besondere Regeln f\u00fcr kombinierte Gesch\u00e4fts- und Urlaubsreisen gibt. Wichtig ist es gerade bei solchen kombinierten Reisen, die eigenen Pl\u00e4ne genau zu erl\u00e4utern. Dabei sollten beide Seiten klar absprechen, welche Kosten der Arbeitgeber tr\u00e4gt. Und der Arbeitnehmer muss die gew\u00fcnschten Urlaubstage nat\u00fcrlich beantragen.<\/p>\n<p><strong>Reisekosten richtig abrechnen<\/strong><br \/>\nIn der Regel \u00fcbernimmt bei einer Dienstreise der Arbeitgeber die Reisekosten. Er kann sie dann als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Ist das nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer die M\u00f6glichkeit, die Reisekosten selbst als Werbungskosten in seiner Steuererkl\u00e4rung anzugeben. Allerdings kann er dabei nur die Betr\u00e4ge geltend machen, die aus betrieblichen Gr\u00fcnden angefallen sind. Die Kosten f\u00fcr die An- und Abreise, also etwa den Flug, \u00fcbernehmen manche Arbeitgeber ganz \u2013 denn ohne Flug kein Gesch\u00e4ftstermin. Beim Hotel geh\u00f6ren nur die beruflich genutzten Tage in die Reisekostenabrechnung. Tabu sind nat\u00fcrlich private Kosten etwa f\u00fcr den Mietwagen zu den Niagaraf\u00e4llen. Wer seine Reisekosten selbst von der Steuer absetzt, muss die Kosten f\u00fcr den Flug anteilig aufteilen, je nachdem, wie viele Tage er gesch\u00e4ftlich und privat unterwegs war. Auch f\u00fcr alle anderen Kosten muss eine Aufteilung stattfinden. \u201eSo oder so: Arbeitnehmer sollten in jedem Fall daran denken, die Belege f\u00fcr betriebliche Ausgaben aufzubewahren und mit dem eigenen PKW zur\u00fcckgelegte Strecken zu notieren\u00e2\u20ac\u009d, r\u00e4t Rassat. Dar\u00fcber hinaus ist es wichtig, gesch\u00e4ftliche und private Ausgaben strikt zu trennen und Zahlungen von unterschiedlichen Konten oder Kreditkarten aus vorzunehmen. \u201eEs erleichtert die Abrechnung enorm, wenn sich Dienst- und Privatreise in zwei zeitlich zusammenh\u00e4ngende Bl\u00f6cke aufteilen lassen: beispielsweise vier Tage Messet\u00e4tigkeit und anschlie\u00dfend f\u00fcnf Tage Urlaub\u00e2\u20ac\u009d, so die D.A.S. Expertin. Ungeplante freie Tage, die etwa durch eine spontane Terminverschiebung seitens der Gesch\u00e4ftspartner entstehen, k\u00f6nnen Arbeitnehmer ebenfalls in der Reisekostenabrechnung angeben.<\/p>\n<p><strong>Neues Urteil zur Verg\u00fctung bei An- und Abreise<\/strong><br \/>\nMit seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2018 hat das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 553\/17) festgelegt, dass Arbeitgeber die sogenannte \u201eerforderliche Reisezeit\u00e2\u20ac\u009d wie Arbeitszeit verg\u00fcten m\u00fcssen \u2013 auch dann, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise einen Nachtflug zu einem Termin zum Schlafen nutzt. Das Urteil l\u00e4sst offen, ob eine abweichende Vereinbarung zum Beispiel im Tarifvertrag etwas \u00e4ndert. Aber: Unterbricht der Arbeitnehmer die Reise aus privaten Gr\u00fcnden, dann muss der Arbeitgeber diese Unterbrechungszeit nicht verg\u00fcten.<\/p>\n<p><strong>Begleitperson dabei: Vorsicht bei den Kosten<\/strong><br \/>\nNimmt der Arbeitnehmer eine Begleitperson auf die Reise mit, wird die Abrechnung der Dienstreise etwas komplizierter. Denn: Arbeitgeber \u00fcbernehmen nur die Kosten f\u00fcr ein Einzelzimmer. \u201eIn solchen F\u00e4llen sollten Gesch\u00e4ftsreisende bei Buchung des Doppelzimmers ein zus\u00e4tzliches Angebot f\u00fcr ein Einzelzimmer beim Hotel oder Reiseb\u00fcro anfordern\u00e2\u20ac\u009d, empfiehlt die Juristin. \u201eDen Teil der Kosten, der f\u00fcr das Einzelzimmer angefallen w\u00e4re, \u00fcbernimmt dann der Arbeitgeber.\u00e2\u20ac\u009d<\/p>\n<p><strong>Sicher unterwegs<\/strong><br \/>\nDie gesetzliche Unfallversicherung greift auch auf Dienstreisen auf dem direkten Hin- oder R\u00fcckweg oder w\u00e4hrend einer T\u00e4tigkeit, die zum Job geh\u00f6rt \u2013 beispielsweise auf Messen oder bei Kundenterminen. \u201eWer allerdings ein Restaurant aufsucht, um dort privat seinen Abend zu verbringen, f\u00fcr den entf\u00e4llt w\u00e4hrend dieser Zeit der gesetzliche Versicherungsschutz\u00e2\u20ac\u009d, erkl\u00e4rt Rassat. Die Vorbereitung der Dienstreise ist ebenfalls versichert. Erleidet der Arbeitnehmer etwa auf dem direkten Weg zum Reiseb\u00fcro einen Unfall, springt die gesetzliche Unfallversicherung f\u00fcr die entstandenen Kosten ein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Heute ein Meeting in Paris, morgen eine Messe in den USA: Bei einer reinen Dienstreise bleibt meist wenig Zeit, Land und Kultur zu erkunden. Deshalb nutzt mittlerweile jeder zweite deutsche Gesch\u00e4ftsreisende die Chance, den Business-Trip mit einem Freizeitaufenthalt zu kombinieren. 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