{"id":177862,"date":"2019-02-12T11:49:13","date_gmt":"2019-02-12T10:49:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=177862"},"modified":"2019-02-12T11:49:13","modified_gmt":"2019-02-12T10:49:13","slug":"cowboys-und-clowns-im-strassenverkehr-welche-promillegrenzen-im-auto-und-auf-dem-rad-fuer-karnevalisten-gelten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=177862","title":{"rendered":"Cowboys und Clowns im Stra\u00dfenverkehr &#8211; Welche Promillegrenzen im Auto und auf dem Rad f\u00fcr Karnevalisten gelten"},"content":{"rendered":"<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><strong>Zum n\u00e4rrischen Karnevalstreiben geh\u00f6ren ein Glas Bier oder ein Gl\u00e4schen Sekt meist dazu. Doch auch in der f\u00fcnften Jahreszeit gilt: Wer am Stra\u00dfenverkehr teilnimmt, muss die Verkehrsregeln einhalten \u2013 und nicht nur beim Auto-, sondern auch beim Radfahren. Was es zu beachten gilt, fasst Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), zusammen.<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><strong>Auto besser stehen lassen<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\">Wer mit dem Auto zur Karnevalsparty unterwegs ist, sollte eine Alternative f\u00fcr die Heimfahrt einplanen. Denn die Gefahr ist gro\u00df, dass die Feiernden die geltenden Promillegrenzen sprengen. \u201eWer sich alkoholisiert ans Steuer setzt und die Promillegrenzen \u00fcberschreitet, muss mit einem Bu\u00dfgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Au\u00dferdem kann es je nach Promillewert zu einem zeitweiligen Fahrverbot oder auch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen\u00e2\u20ac\u009d, wei\u00df Michaela Rassat. Fahranf\u00e4nger, die noch in der Probezeit sind, und generell junge Fahrer unter 21 m\u00fcssen bei einer Kontrolle 0,0 Promille aufweisen. Bei bis zu 0,5 Promille drohen ihnen ein Bu\u00dfgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei h\u00f6heren Werten erh\u00f6hen sich \u2013 wie bei erfahrenen F\u00fchrerscheininhabern \u2013 auch die Sanktionen. \u201eIst der junge Fahrer noch in der Probezeit, verl\u00e4ngert sich diese von zwei auf vier Jahre und der Verkehrss\u00fcnder muss an einem Aufbauseminar f\u00fcr Fahranf\u00e4nger (ASF) teilnehmen\u201c, so die D.A.S. Expertin. F\u00fcr alle anderen Autofahrer gilt die Grenze von 0,5 Promille. Wer jedoch bereits alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt und beispielsweise \u00fcber eine rote Ampel f\u00e4hrt, macht sich nach \u00c2\u00a7 316 Strafgesetzbuch bereits ab 0,3 Promille strafbar \u2013 unabh\u00e4ngig von Alter und Probezeit.\u201c<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><strong>Vorsicht auch beim Radfahren<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\">Alkohol am Steuer ist nicht nur gef\u00e4hrlich, sondern kann auch teuer werden. Warum dann nicht den Drahtesel nehmen? Doch auch f\u00fcrs Fahrradfahren gibt es eine Promillegrenze: Sie stammt aus Gerichtsurteilen und liegt mit 1,6 Promille deutlich \u00fcber der von Autofahrern. Ab dieser Grenze gelten Radler als absolut fahrunt\u00fcchtig. Wer sie \u00fcberschreitet, begeht daher sogar eine Straftat. Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Hat der Betreffende einen F\u00fchrerschein, muss er mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. \u201eFallen Betroffene durch, verlieren sie ihre Fahrerlaubnis\u201c, erkl\u00e4rt Rassat. Das Radfahren k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum verbieten, wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene erneut betrunken aufs Rad steigt. Wie f\u00fcr Autofahrer gilt jedoch auch f\u00fcr Radfahrer: F\u00e4hrt der Radler Schlangenlinien oder zeigt andere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, dann kann es bereits ab 0,3 Promille zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Denn bereits ab diesem scheinbar niedrigen Wert k\u00f6nnen Radler Schwierigkeiten haben, Entfernung und Geschwindigkeit richtig einzusch\u00e4tzen. Und bei einer Gef\u00e4hrdung anderer Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss drohen sogar bis zu f\u00fcnf Jahre Freiheitsstrafe oder eine entsprechende Geldstrafe. Im Zweifelsfall also lieber auf das Fahrrad verzichten und ein Taxi nach Hause nehmen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><strong>Grenzen f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger?<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\">Befindet sich die Party in der N\u00e4he, scheint die L\u00f6sung simpel: Karnevalisten gehen ganz einfach zu Fu\u00df. \u201ePromillegrenzen f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger gibt es nicht\u00e2\u20ac\u009d, wei\u00df die D.A.S. Expertin. \u201eSie m\u00fcssen also in der Regel nicht bef\u00fcrchten, den F\u00fchrerschein zu verlieren oder Punkte zu kassieren.\u00e2\u20ac\u009d Wer jedoch als Fu\u00dfg\u00e4nger h\u00e4ufiger stark alkoholisiert auff\u00e4llig wird oder Verkehrsregeln missachtet, muss ebenfalls mit Konsequenzen bis hin zum F\u00fchrerscheinentzug rechnen.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Zum n\u00e4rrischen Karnevalstreiben geh\u00f6ren ein Glas Bier oder ein Gl\u00e4schen Sekt meist dazu. Doch auch in der f\u00fcnften Jahreszeit gilt: Wer am Stra\u00dfenverkehr teilnimmt, muss die Verkehrsregeln einhalten \u2013 und nicht nur beim Auto-, sondern auch beim Radfahren. Was es zu beachten gilt, fasst Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), zusammen. 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